Geschrieben von shinead am 17.08.2011, 13:06 Uhr |
Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-(
Punkt 1: Dein Arbeitgeber soll Dir kündigen. Schon allein wegen dem Dir zustehenden Arbeitslosengeld solltest Du keine Aufhebungsvereinbarung unterschreiben.
Punkt2: Dein Arbeitgeber muss Dir nach der Elternzeit nicht den gleichen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Er kann Dich auch in einer anderen Abteilung unterbringen (zu gleichen Konditionen).
Punkt 3: Wenn Dein Arbeitgeber Dich freistellen möchte, so kann er dies tun, allerdings bei voller Lohnfortzahlung, denn Du wärst ja bereit, Deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.
Einer solchen Vereinbarung solltest Du nicht zustimmen.
Ansonsten: Ab zum Anwalt! (Hol Dir einen Beratungsschein über das Amtsgericht, dann kostet Dich der Anwalt 10 Euro. Elterngeld wird bei der Prüfung der Einkünfte nicht angerechnet, also solltest Du bald gehen! )
- Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-( - ohno 17.08.11, 12:31
- Re: Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-( - fiammetta 17.08.11, 12:45
- Du musst aufpassen wegen des Aufhebungsvertrages, - Mami65 17.08.11, 13:00
- Re: Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-( - shinead 17.08.11, 13:06
- Re: Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-( - Ingi74 17.08.11, 15:30
- Re: Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-( - SusanneZ 17.08.11, 19:21
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