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Geschrieben von fiammetta am 17.08.2011, 12:45 Uhr

Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-(

Hi,

ich würde meine RA dazu befragen oder - das ist günstiger - zum Rechtspfleger des nächsten für Arbeitsrecht zuständigen Gericht marschieren.

LG

Fiammetta

 
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