Geschrieben von SusanneZ am 17.08.2011, 19:21 Uhr |
Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-(
Aufhebungsvertrag verschafft dir auf jeden Fall Nachteile hinsichtlich des Bezugs von ALG I (Sperre von 3 Monaten). Nur betriebsbedingt kündigen lassen!
LG
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-( - ohno 17.08.11, 12:31
- Re: Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-( - fiammetta 17.08.11, 12:45
- Du musst aufpassen wegen des Aufhebungsvertrages, - Mami65 17.08.11, 13:00
- Re: Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-( - shinead 17.08.11, 13:06
- Re: Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-( - Ingi74 17.08.11, 15:30
- Re: Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-( - SusanneZ 17.08.11, 19:21
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