Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von SusanneZ am 17.08.2011, 19:21 Uhr

Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-(

Aufhebungsvertrag verschafft dir auf jeden Fall Nachteile hinsichtlich des Bezugs von ALG I (Sperre von 3 Monaten). Nur betriebsbedingt kündigen lassen!

LG

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.