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von Suedee  am 05.10.2011, 15:43 Uhr

Kennt sich jemand mit Grabrecht aus?? Bitte um Hilfe

Hallo Zusammen
Also meine Schwiegermutter starb vor sechs Jahren , Ehemann Stiefvater meines Mannes war nach 6. Wochen wieder neu vergeben nach 25. Ehejahren .
Soweit gut er war erst 52 Jahre ,nur die neue Frau jetzt auch seit 5 Jahren Ehefrau war damals meine Arbeitskollegin vor mehr als 15. Jahren und zu diesem Zeitpunkt war ich mit dem ersten Enkel meiner Schwiegermama schwanger, weil besagte neue Ehefrau aber nicht von mir bevorzugt wurde und ich alle auf der Arbeit gleich hielt verfluchte sie mein Ungeborenes mit den Worten: Hoffentlich krepiert dein Balg da im Bauch!

Also habe ich auch nach dem Tod meiner Schwiegermutter jeglichen Kontakt zur neuen Frau meines Schwiegervaters verweigert...sagte zwar guten Tag und auf Wiedersehen aber betrat nie mehr deren Haus und umgekehrt wollte ich sie auch nicht in meinen Haus haben.

Nun ist es so das sich mittlerweile wegen dieser Person alle Kinder mit dem Vater verstritten haben , weil sie falsch und hinterhältig von Natur aus ist.

Jetzt wo niemand mehr Kontakt hegt hat sie was neues gefunden um uns das Leben schwer zu machen und zwar:
Man verbietet uns ans Grab der Mutter oder Schwiegermutter zu gehen und Blumen etc... drauf stellen dürfen wir auch nicht mehr.

Die beiden gehen sogar soweit und drohen uns Kindern das Grab weg machen zu lassen wenn wir nicht ihr Verot akzeptieren.

Dürfen sie das?
Gibt es ein Recht der leiblichen Kinder eventuell dem Stiefvater das Grabrecht weg nehmen zu lassen?( Immerhin ist er ja neu verheiratet)

Wir sind echt wegen dieser Geschichte am Ende unserer Nerven.

Danke für Antworten

liebe Grüße
Susanne

 
1 Antwort:

Re: Kennt sich jemand mit Grabrecht aus?? Bitte um Hilfe

Antwort von Morla72 am 05.10.2011, 15:51 Uhr

Vorab, ich bin kein Jurist und vermute daher nur:

Wenn der Mann von der verstorbenen Frau als Erbe eingesetzt war (Berliner Testament) und das Grab vermutlich auch bezahlt hat, denke ich mal, kann er darüber verfügen, wie er will.

Wäre jetzt meine laienhafte Einschätzung.

Den Besuch des Grabes wird euch aber niemand verbieten können, Blumen darauf zu legen auch nicht, nur werden die dann mit Sicherheit schleunigst wieder entfernt werden.

Mein Rat: es ist "nur" ein Grab. Die Erinnerung an die Schwiegermutter können sie euch nicht nehmen. Lohnt sich der Nervenkrieg? Der Verstorbenen Gedenken könnt ihr auch bei euch zuhause, stellt ein hübsches Foto auf. Finde ich persönlich sowieso netter als ein noch so hübsch bepflanztes Grab.

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