Geschrieben von Minimaxi am 04.10.2011, 21:24 Uhr |
Bodenbelag
Hallo,
ist ein Vermieter verpflichtet eine Wohnung mit einem Bodenbelag aus zu statten? Oder kann er sie auch nur mit Estrich vermieten?
Finde keinen Gesetzestext.
Gruß minimaxi
Re: Bodenbelag
Antwort von bobfahrer am 04.10.2011, 21:37 Uhr
Also eine Wohnung sollte schon Bezugsfertig sein, Rohbau ist nicht!
genau weiß ich es zwar nicht, aber ich denke schon!
Antwort von Butterflocke am 04.10.2011, 21:44 Uhr
...in unserer Wohnung lag auch nur Estrich.
Im Mietvertrag steht, dass man die Wohnung genau so verlassen muss, wie man sie übernommen hat, also: Fußboden muss wieder raus bei Auszug!
Da es sich in unserem Fall um eine Wohnbaugesellschaft handelt, nehme ich stark an, dass sie wissen, was sie tun (dürfen).
Wäre ich Vermieter, würde ich es nicht anders tun. Andernfalls ärgert man sich wahrscheinlich ZU oft schwarz.....
LG
Re: genau weiß ich es zwar nicht, aber ich denke schon!
Antwort von Fru am 04.10.2011, 21:49 Uhr
Das darf ein Vermieter natürlich ! Du bist doch nicht verpflichtet, die Wohnung zu mieten, wenn Dir der Bodenbelag nicht passt...
Darf man
Kann einer spanisch?
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Ich kann ja so sanftmütig sein.