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Geschrieben von Minimaxi am 04.10.2011, 21:24 Uhr

Bodenbelag

Hallo,
ist ein Vermieter verpflichtet eine Wohnung mit einem Bodenbelag aus zu statten? Oder kann er sie auch nur mit Estrich vermieten?
Finde keinen Gesetzestext.
Gruß minimaxi

 
3 Antworten:

Re: Bodenbelag

Antwort von bobfahrer am 04.10.2011, 21:37 Uhr

Also eine Wohnung sollte schon Bezugsfertig sein, Rohbau ist nicht!

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genau weiß ich es zwar nicht, aber ich denke schon!

Antwort von Butterflocke am 04.10.2011, 21:44 Uhr

...in unserer Wohnung lag auch nur Estrich.

Im Mietvertrag steht, dass man die Wohnung genau so verlassen muss, wie man sie übernommen hat, also: Fußboden muss wieder raus bei Auszug!

Da es sich in unserem Fall um eine Wohnbaugesellschaft handelt, nehme ich stark an, dass sie wissen, was sie tun (dürfen).

Wäre ich Vermieter, würde ich es nicht anders tun. Andernfalls ärgert man sich wahrscheinlich ZU oft schwarz.....

LG

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Re: genau weiß ich es zwar nicht, aber ich denke schon!

Antwort von Fru am 04.10.2011, 21:49 Uhr

Das darf ein Vermieter natürlich ! Du bist doch nicht verpflichtet, die Wohnung zu mieten, wenn Dir der Bodenbelag nicht passt...

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