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Geschrieben von AliceBrownful am 29.06.2020, 17:22 Uhr

Jetzt Polizeischutz

Das Grundgesetz ist Grundlage von Verhältnis des Staates zu den Menschen, die in ihm Leben. Jede staatliche Gewalt ist an das Grundgesetz gebunden. Wenn Polizist*innen im Dienst jemanden totfoltern, dann ist das ein Übergriff von staatlicher Gewalt gegenüber einem Bürger. Ein toter Bürger kann sich dagegen natürlich nicht mehr wehren. Das ist schon alleine juristisch anders zu bewerten, als der Übergriff von einer Privatperson auf eine/n Polizist*in. Die Polizei hat die Grundrechte aller Bürger zu schützen. Auch die, die die Polizei als Institution nicht toll finden.
Davon ab habe ich mich hier stets gegen jede Form von Gewalt ausgesprochen, das passt nur leider nicht ein dein Bild von parasitären Linken, weshalb du mir immer wieder unterstellst, ich würde Gewalt gegen Polizist*innen gut finden. Das entspricht nicht der Wahrheit.

 
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