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Geschrieben von Johanna3 am 17.02.2019, 21:23 Uhr

@Jana

" Dennoch garantiert der Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention gemeinsames, gleichberechtigtes, lebenslanges Lernen auch an weiterführenden Schulen für behinderte Menschen. "

Denjenigen, die wollen, muss das möglich gemacht werden? Die Förderschulen wurden aber nicht erst nach Zustimmung der betroffenen Kinder (bzw. Eltern) zu großen Teilen geschlossen.

Den Begriff "lebenslang" finde ich auch unpassend. Demzufolge könnte man glatt überlegen, ob die Inklusion nicht im Medizin- oder Jurastudium fortgesetzt werden sollte. Es geht ja nur um die Gemeinsamkeit, und nicht etwa darum, Arzt oder Anwalt zu werden.


"Es geht nicht darum, ob sie den Abschluss schaffen können. Es geht um das gemeinsame Lernen. Wenn die Option auf den Abschluss eine entscheidende Rolle bei der Beschulung spielte, müssten wir ja Kinder mit degenerativen Erkrankungen bzw lebensverkürzenden Erkrankungen auch nicht beschulen..."

Das Kind mit der lebensverkürzenden Erkrankung kann im Regelfall tatsächlich gemeinsam mit seinen Mitschülern lernen. Es handelt sich aber nicht um gemeinsames Lernen, wenn die Klasse Kant liest, und die Kinder mit geistiger Behinderung vielleicht das Sams. Wenn in Mathematik Kurvendiskussion Thema ist - und sie in ihrem Förderheft "Grundrechenarten" arbeiten. Gemeinsames Lernen setzt auch gemeinsame Themen voraus. Und gemeinsame Themen sind in diesem Fall ein Problem.

 
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