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Geschrieben von cube am 29.04.2020, 10:04 Uhr

Ja

Ist ja das, was Herr Schäuble auch anführte: Menschwürde ist DAS Grundrecht. Und das wird im Prinzip dadurch nicht mehr gewahrt, wenn ich einem Menschen vorschreibe, dass er keinen Besuch mehr (Pflegeheim) empfangen darf, weil man ihn nicht gefährden will. Ich nehme ihm damit das Recht auf eine persönliche Entscheidung über seine möglichen gesundheitlichen Risiken. Würde heißt aber auch, über sich selbst bestimmen zu dürfen (solange man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist). Ich darf sogar Selbstmord begehen, wenn ich das möchte und als würdevoller denn einen langsamen Dahinsiechtod ansehe.
Würde/würdevolles Dasein (Menschenrecht) heißt für viele, soziale Kontakte zur Familie (Freunde) zu haben und nicht von anderen ferngehalten zu werden. Das betrifft im übrigen auch unsere Kinder - zu deren Menschenrechten und damit würdevollem Dasein auch der Kontakt zu Gleichaltrige und Bildung gehört.

Also ja - unter dem Aspekt sind die Bestimmungen dazu, keinen Besuch im Pflegeheim empfangen zu dürfen, nicht in die Schule zu dürfen, keine Freunde treffen zu dürfen, gegen die Menschenwürde.

Dagegen kann mal allerdings halten, dass es eben nicht nur um das Individuum geht, sondern um den Schutz der Bevölkerung. Das Beschränkungen nur einen kleinen Teil der Würde betreffen und diese nicht komplett aushebeln.

Ich gehe mit Herrn Schäuble: die Verhältnismäßigkeiten müssen gewahrt bleiben.
Und ich persönlich finde es nicht verhältnismäßig, zB Kindern im Prinzip alles zu verwehren, was zu ihrem normalen Alltag sonst gehört, während die Erwachsenen im Vergleich dazu eigentlich so ziemlich alles dürfen.

 
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