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Geschrieben von Ebba am 12.03.2014, 20:45 Uhr

immer beide unterschreiben? gemeinsames sorgerecht

gemeinsam entschieden werden müssen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, d.h. solche, die wesentlich Bedeutung Fun den sind für das weitere Leben des Kindes haben oder haben können (welche Schule z.B.).

Bestätigung von irgendwelchen Einkaufslisten und seien sie für die Schule, oder auch die Bestätigung, dass das Kind aktuell nicht krank ist, gehören sicher nicht dazu. Du hast, rechtlich betrachtet, alles richtig gemacht, der Vater des Kindes darf sich wieder abregen.

Mehr dazu findest beim googlen nach *gemeinsames Sorgerecht Angelegenheiten erheblicher Bedeutung*,
so zB auch hier:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=66882.html

 
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