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von Leena  am 29.11.2015, 19:26 Uhr

GG 16a

Zu sagen, es dürfen nur xx Asylanträge pro Jahr in Deutschland gestellt werden, dann Obergrenze, wäre mit dem Grundgesetz so, wie es jetzt ist, und mit dem Asylrecht als Menschenrecht nicht vereinbar, wo sehe ich das etwas falsch?

Ansonsten sind wir keine "Insel der Seligen", wir können uns nicht darauf zurückziehen, bedauernd zu erklären, die paar Leute, die durch die Ostsee schwimmen oder per Flugzeug hier landen, die nehmen wir natürlich gerne, und alle anderen, oh, schade, darum müssen sich aber die Länder kümmern, in denen sie zuerst landen.

Wobei es sicherlich Urteile geben wird, dass Mazedonien (wie bereits schon seit Jahren Griechenland) eben KEIN sicheres Drittland im Sinne des Asylrechts ist. Was mit Serbien, Kroatien, Ungarn ist - ähm, ja. Also - ab, alle Mann ab nach Österreich, Problem gelöst!!!

Die Rechtsprechung dazu dürfte interessant werden...

Der europäische Gedanke lässt grüßen...

 
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