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von Leena  am 29.11.2015, 10:51 Uhr

GG 16a

Welcher Teil wird "so gerne ausgeblendet"?

Dass Asylsuchende, die aus "sicheren Drittstaaten" einreisen, hier grundsätzlich kein dauerhaftes Bleiberecht bekommen? Sagt das jemand?

 
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