Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 28.11.2015, 19:06 Uhr

GG 16a

Er darf aber trotzdem einen Antrag stellen.

Im Laufe des Verfahrens wird dann festgestellt, ob die Einreise aus einem sicheren Drittland vorliegt. Vorher nicht. Unschuldsvermutung und so.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.