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Geschrieben von lotte_1753 am 29.11.2015, 19:06 Uhr

GG 16a

Wenn man das so umsetzte, gäbe es eine de facto Obergrenze bzw eine Obergrenze wäre in keinem Fall mehr nötig für die paar Leute die durch die Ostsee schwimmen. Wenn du sagst, eine Obergrenze ist rechtlich nicht möglich, dann ist das zu kurz (und recht "unjuristisch") gedacht.

 
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