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Geschrieben von Guinnessgirl am 27.02.2016, 15:22 Uhr

Eigen im Sinne von strenger oder eben nicht?

Ich weiß, Wikipedia ist keine Superquelle aber für allg. Info meist gut brauchbar. Und da steht für Deutschland:

" Schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, da das Tierschutzgesetz das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt (Generalverbot mit Ausnahmeerlaubnisvorbehalt, § 4 TierSchG). [...]
Aus religiösen Gründen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. "

Für Österreich:

" In Österreich schreibt das Tierschutzgesetz vor, alle Schlachttiere unmittelbar nach dem Schächtschnitt, bei dem die großen Blutgefäße im Halsbereich mit einem Schnitt geöffnet werden müssen, sofort wirksam zu betäuben[...]


Liest sich jetzt nicht so als wäre es wirklich verboten oder ist Wikipedia hier nicht aktuell (Gesetztesänderung vielleicht?)?

 
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