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Geschrieben von Christine70 am 11.05.2011, 15:49 Uhr

du kannst dich dagegen wehren

ich hab mir jetzt mal interessehalber ein paar gartensatzungen im internet durchgelesen, querbeet durchs bundesgebiet.
und überall les ich das selbe.

- kindern unter 12 jahren dürfen nicht alleine im garten sein
- pools dürfen nicht aufgestellt werden, schaukelgestelle auch nicht
- gegenstände im garten dürfen eine höhe von 1,20 m nicht überschreiten (z. b. hollywoodschaukeln, trampoline)
- in vielen gärten darf nichtmal übernachtet werde
- in vielen gärten gibts keinen strom, höchstens wenn gartenfest ist
- zelte dürfen höchstens zwei tage stehen

nee, darauf kann ich verzichten. schrebergärten haben nicht umsonst den ruf, kinderfeindlich zu sein.

 
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