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Geschrieben von toastie am 10.05.2011, 19:24 Uhr

trampolin im garten

hallo,

wir pachten einen schrebergarten in einem gartenverein.
nun haben wir unseren kindern ein trampolin gekauft.ein richtig grosses mit netzen.

es war nichtmal ne stunde aufgebaut da kam der vorstand und noch viere andere gartenbesitzer und wir sollten das teil wieder abbauen.

man dürfe keine grossen pools aufbauen und so ein trampolin schon gar nicht.

ich bin total wütend und stinksauer.
die kinder hatten so leuchtende augen als sie es geshen haben und endlich drauf durften.

muss ich das so hinnhemne oder kann ich noch was machen wenn der vorstand dagegen ist.
von einem trampolin steht nichts in der sowiso schon langen verbotsliste.

lg n.

 
11 Antworten:

Re: trampolin im garten

Antwort von caju am 10.05.2011, 20:29 Uhr

Jaja, diese Regeln... Am Besten fragst du vorher, bei solchen Sachen nach.
Schade für deine Kids... Versuch mal mit dem Vorstand über solche Sachen zu reden, vielleicht kann man bei dem einen oder anderen ein Auge zu drücken.
Viel Glück...

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ein Postin das dir nicht weiterhilft...

Antwort von wickiemama am 10.05.2011, 20:49 Uhr

aus diesem grund haben wir keinen Schrebergarten gepachtet... Sondern eine Obstwiese gaaaaaaanz abgelegen.
wir waren schon kurz davor einen Schrebergarten zu nehmen, sollten nur noch unterschreiben. dann haben wir Freunde ihn ihrem besucht (wäre die gleiche anlage gewesen) Die Jungs haben ca 3 Minuten Fußball gespielt da hatten sich schon alle umliegenden (älteren) Nachbarn beschwert und sie mußten aufhören....
Was bringt mir dann so ein Garten???

Nein danke...

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Re: trampolin im garten

Antwort von Christine70 am 10.05.2011, 21:08 Uhr

tja, vorschriften sind vorschriften. das wirst du nix machen können. am besten immer vorher fragen, bevor man es kauft. die kinder sind jetzt enttäuscht, aber das hättest du vermeiden können.
wenn schon größere pools verboten sind, dann ist doch klar, daß sie ein trampolin auch nicht erlaubt ist.

das ist der nachteil an schrebergärten...

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Zusammenhang Pool Trampolin find ich nicht wirklich

Antwort von Philia am 10.05.2011, 21:32 Uhr

Bei einem Pool, der ein paar Tage steht wird längerfristig und vorallem großflächig der Rasen beschädigt, bei einem Trampolin nur ganz wenig und das ist schnell wieder nachgewachsen an den Standstellen. Der dann unschöne Rasen wäre jetzt für mich der augenscheinlich einzige Grund.
Finde solche Vorschriften grauslich, familienfeindlich und nervig, vorallem völlig unnötig, das Ding tut keinem weh, verschandelt wohl auch kaum die Landschaft und macht nix kaputt...Kinder die Spaß haben, will wohl nur keiner hören:-(
LG
Nina

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Re: Zusammenhang Pool Trampolin find ich nicht wirklich

Antwort von Christine70 am 10.05.2011, 21:51 Uhr

die größe ist da immer ausschlaggebend. ein trampolin ist von der höhe her doch viel größer als ein pool. und bei schrebergärten ist es nunmal so, daß richtlinien eingehalten werden müssen.

vorher nachfragen hätte gewissheit gebracht

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Oje

Antwort von bobfahrer am 10.05.2011, 21:57 Uhr

Hey, das weis doch jeder das Schrebergartenbesitzer die Spießer schlechthin sind, da gibt es knallharte Vorschriften und die werden auf beigen und brechen verteidigt. Du hast keine Chance, les dich mal gscheit ein in die Materie, da kommt dir das - vergiss den Garten, kündige und pachte dir irgendwo nen Garten, da kannst du machen was du willst und hast kein deppades Spießervolk um dich rum.

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Re: trampolin im garten

Antwort von Cata am 11.05.2011, 1:41 Uhr

Ich wuerde es drauf ankommen lassen. Wenn von einem Tramplin nirgends was steht, wuerde ich da auch nicht nachgeben.
Im Gegenteil, ich wuerde nachfragen, was denn daran stoerend ist.

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Re: trampolin im garten

Antwort von J+L am 11.05.2011, 8:59 Uhr

wegen dem würde ich bei denen nie einen garten mieten, eigentlich darf man da ja so gut wie gar nichts!
hilfe!

bekannte von uns habne deswegen einen acker gemieter, wo die als garten angelegt haben!

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Re: du kannst dich dagegen wehren

Antwort von mini99 am 11.05.2011, 11:24 Uhr

Hallo!
Wenn man sowas nicht darf, braucht man meiner Meinung nach auch keinen Garten.
Wir hatten genau wegen sowas eine Gerichtsverhandlung mit den Nachbarn ober uns. Nach 2 Jahren Gerichtsstreit haben wir gewonnen und sie zogen aus. Es lohnt sich also für wichtige Dinge zu kämpfen.
LG
Traude

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Aber nicht im Schrebergarten

Antwort von bobfahrer am 11.05.2011, 12:56 Uhr

das gibt es eigene Schrebergartengesetze mit Landes und Bundesvorstand oder so ähnlich, googel mal das Tehma - das ist sehr eng gestrickt die Verordnung und Kinder die auf einem Tramploin hüpfen - ausgeschlossen!

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Re: du kannst dich dagegen wehren

Antwort von Christine70 am 11.05.2011, 15:49 Uhr

ich hab mir jetzt mal interessehalber ein paar gartensatzungen im internet durchgelesen, querbeet durchs bundesgebiet.
und überall les ich das selbe.

- kindern unter 12 jahren dürfen nicht alleine im garten sein
- pools dürfen nicht aufgestellt werden, schaukelgestelle auch nicht
- gegenstände im garten dürfen eine höhe von 1,20 m nicht überschreiten (z. b. hollywoodschaukeln, trampoline)
- in vielen gärten darf nichtmal übernachtet werde
- in vielen gärten gibts keinen strom, höchstens wenn gartenfest ist
- zelte dürfen höchstens zwei tage stehen

nee, darauf kann ich verzichten. schrebergärten haben nicht umsonst den ruf, kinderfeindlich zu sein.

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