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von DecafLofat  am 27.08.2014, 19:14 Uhr

Das ist sicher richtig, aber, was hat die Hausverwaltung damit zu tun?

naja, da hast du "marginal" recht.
aber wenn man davon ausgeht, dass die eigentümer die die immo nicht selbst nutzen, das ganze organisatorische vermutlich an eine HV übertragen haben, dann können sich die eltern der AP schon erst mal an die HV wenden und diese bitten, den mieter der wohnung im EG auf sein störendes verhalten hinzuweisen.
das wäre der "nette" weg.
direkt anzeigen wg erregung öffentl. ärgernisses bei der polizei geht aber auch. kann dem mieter untersagt werden, erst die tage irgendwo i unserer tageszeitung hier lokal gelesen, selbst als nudist kann man nicht mir nichts, dir nichts in seinem (selbst wenn mit hohen büschen umgebenen) garten der mietwohnung sonnenbaden, wenn es dem lieben nachbarn nicht gefällt.

 
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