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Geschrieben von sechsfachmama am 07.06.2006, 13:41 Uhr

das Problem ist ...

wenn man jemanden beim Jugendamt meldet, geht das nicht anonym. Man muss seinen Namen sagen.
So und wenn dann das Jugendamt z. B. diese Familie aufsucht und sagt: Frau XS hat gesagt usw. ... dann hat man die A.karte gezogen.
Weil nämlich die Familie, um die es geht, ganz fix eine Anzeige wegen Verleumdung gg. Frau XS machen kann, wenn sie sauer sind. Selbst wenn alles stimmen sollte, das interessiert nicht. Denn Familie XS wird sicherlich alles abstreiten.
Heißt unterm Strich, dass man es gut meint und dafür straffällig wird!
Ich hatte diesen Fall in näherer Umgebung und wollte auch das Jugendamt informieren, da wurde mir das so gesagt.
Also unterm Strich: erst muss ein Kind tot sein, bevor irgendwas passiert ... oder das Jugendamt kriegt es selbst mit. Als normaler Mitbürger hat man null Chance.

 
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