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Geschrieben von DK-Ursel am 13.09.2015, 13:40 Uhr

das Facebook Problem

Naja,Du schnüffelst vielleicht nicht, aber Du steckst es dem Arbeitgeber.
Wenn es öffentlich ist, kann der ja auch drauf kommen.
Wie gesagt:
Rennst Du beim mißhandelten Kind ebenso zum Arbeitgeber?
Was mit dem betrunkenem Autoifahrer? - Meldung an den Arbeitgeber?

Wir sind uns einig, daß Anzeige der richtige Weg ist.
Wer oder was bemüßigt Menschen, sich dann weiter als Moralapostel aufzuspielen und andere zu unterrichten?

Ich schreibe nirgends, daß es nicht gut ist, das Jugendamt zu unterrichten.
Ich schreibe, daß da anscheinend mancher mehr Zweifel hat, dies zu tun als dem Arbeitgeber eine unpassende Gesinnung zu melden.
Das finde ich bedenklich.

ich glaube nicht, ich mische was.
Und ja, ich mache gern mehr Leertasten, meine Tatsatur aber nicht.
Ich gebe mir Mühe, versprochen!

Letztendlich:
ich bin bei Leewja.
Da wir als Laien nicht unterscheiden können, was wirklich Strafbestand ist und was nicht, ist eine Antzeige bei der zuständigen Stelle, die dies kann, richtig.
Genau dafür habensie ---damit da auch Richter beurteilen, welche Strafmaßnahme angemessen und richtig ist.
Es istf alsch, einen Arbeitgeber als eine solche Instanz miteinzuschalten!

Alles andere als die offizielle Anzeige bezeichne ich als Gesinnungsschnüffelei -- denn jeder, der seine Meinung offentut, ob auf FB oder nur im Bekanntenkreis, riskiert eben damit, daß jemand dies als zu weitgehend betrachtet und zumArbeitgeber rennt.
Wo fängt es an, wo hört es auf?
Nur noch denken, nichts mehr sagen,
weil es jemand falsch versteht,
weil es jemand gemessen an eigenen (subjektiven und eben nicht rechtlichen) Maßstäben zu weit geht
???????
Wer darf - wer nicht?

Gruß Ursel, DK

 
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