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Geschrieben von Butterflocke am 13.09.2015, 10:52 Uhr

nochmal Thema Schulsprengel...

Nochmal Thema Schulwechsel...

Ich schrieb ja neulich schon, dass Kind 2 in der 600 METER entfernten Grundschule nicht aufgenommen wurde.

Nun habe ich, wie empfohlen, beim Schulamt angerufen, wo mir lediglich gesagt wurde "das muss die Schulleitung bestimmen".

Aus Verzweiflung bin ich dann zu einer (knapp 4 km) entfernten anderen Schule gegangen, um zu verhindern, dass er in der jetztigen Schule (6km) bleiben muss (Tochter war dort auch. Wenn man dort "überlebt", kommt man von da an allein im Leben klar..., wenn Ihr wisst).

Also gut, in dieser 4km-Schule (besserer Ruf, kleiner usw) würde man ihn aufnehmen. Allerdings liegt sie wiederum ziemlich ungünstig (Schulbus gibt es nicht, Linienbus mit umsteigen).
Von der Schule trennt uns zudem ein Hochwassergebiet, das zu bestimmter Zeit Tage oder Wochen gesperrt ist. Umleitungen dauern ewig (Stau).

Es nervt mich so sehr....
Nun habe ich am Freitag noch kurz mit der Sekretärin der für uns zuständigen Schule (600m) gesprochen, die mir aber natürlich nicht weiterhelfen konnte.
Ich weiß nun aber, dass dort bereits 28 Kinder in der 3. Klasse sind und - so die Aussage der Schule - man niemanden mehr aufnehmen DÜRFE.

Was würdet Ihr machen?
Jetzt ist am Dienstag bereits der erste Schultag und ich weiß nicht, ob ich doch darauf bestehen soll:-( (das "nicht dürfen" ist lt. mir bekannter Lehrer nicht wahr)
Wo kann man eindeutig herausfinden, ob eine Aufnahme stattfinden MUSS?

Meine buddhistische Freundin;-) meint, "wer weiß, wofür es gut ist".... ...
Aber meine "buddhistische Intuition" sagt, mein Kind soll 600m zur Schule laufen können...;-)

Sowas Blödes....
Sagt mir einfach, dass es so ist und ich mich nicht so anstellen soll.

 
12 Antworten:

Re: nochmal Thema Schulsprengel...

Antwort von Sunny76 am 13.09.2015, 11:16 Uhr

Anscheinend lebst du in einem anderen Bayern...bei Sprengelpflicht MUSS die Schule Euch nehmen. Wenn die Klasse zu groß ist, dann muss geteilt werden.
Was mir noch einfällt: Für die Grndschulen ist hier die Kämmerei/Finanzverwaltung bei der Stadt zuständig. Die haben auch alle Gesetze parat. Red doch morgen mal mit der Stadtvetwaltung.

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Re: nochmal Thema Schulsprengel...

Antwort von Daffy am 13.09.2015, 11:20 Uhr

Ich würde mit einem Rechtsanwalt reden und den erst mal die Kommunikation mit der Schule übernehmen lassen. Vielleicht noch ein kurzes "Ich kenn mich ja nicht aus, aber es kann sich doch nur um ein Missverständnis handeln" an die Schulleitung...

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Re: nochmal Thema Schulsprengel...

Antwort von Goldbear am 13.09.2015, 11:24 Uhr

Hallo,
du lebst doch in Bayern oder? Da muss die zuständige Sprengelschule doch aufnehmen und notfalls 2 Klassen bilden. Hier ist jedes schulpflichtige Kind einer Schule automatisch zugeteilt.
Vielleicht liegt ein Missverständnis vor?
VG
Goldbear

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Re: nochmal Thema Schulsprengel...

Antwort von Butterflocke am 13.09.2015, 11:29 Uhr

Bei solch harten Geschützen, denke ich mir immer, ist das kein wirklich guter Start. Ob das nun dem Kind zugute käme...?

Was die Teilung betrifft: angeblich steht kein Raum mehr zur Verfügung, damit geteilt werden könnte.

Ich muss ja nun auch arbeiten (bin auch noch alleine, kann also nicht einfach frei machen) und weiß nicht, wieviel ich morgen noch erreiche. Ich kann´s immer nur telefonisch versuchen oder aber VOR der Arbeit nochmal schnell in der Schule vorbei fahren. Allerdings sind morgen überall Lehrerkonferenzen und die Lehrkräfte daher nicht erreichbar. Und am Dienstag ist die Sache rum....

Ich könnte ihn dann am Dienstag in die alte Schule schicken und weiter kämpfen (dort ist er noch nicht abgemeldet) oder aber in die "4km-Schule" schicken. Dann würde ich aber vermutlich Ruhe geben und ihn nicht nochmal rausreißen wollen.

Ich bin verärgert über die Sturheit, aber was soll ich machen...

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kein Mißverständnis, aber

Antwort von Butterflocke am 13.09.2015, 11:30 Uhr

es ist eine kleine Schule und man argumentiert, es stünde kein Raum mehr zur Verfügung, um zu teilen.

Die Frage ist, ob Teilung bei 29 Kindern bereits nötig wäre.

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hoppla

Antwort von Butterflocke am 13.09.2015, 11:34 Uhr

"Miß"verständnis ist die alte Schreibweise, sagt meine Tochter gerade....und schämt sich für mich. Tja, ich bin eben alt...

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Re: nochmal Thema Schulsprengel...

Antwort von Daffy am 13.09.2015, 11:47 Uhr

Sonst schreib doch mal ans Schulamt, dass die zuständige Schule sich weigert ihn aufzunehmen und Du ihn zu Hause lässt, bis die Sache verbindlich zur Zufriedenheit aller geklärt ist. Die 6km entfernte Schule würde ich gar nicht weiter erwähnen und allenfalls ablehnen, wenn Du aus unerfindlichen Gründen ihr zugewiesen werden solltest (ja, er war da mal, aber inzwischen seid ihr umgezogen(?) und nun ist die Schule 6km weit entfernt und eben gar nicht mehr zuständig - seit wann wird man da in der Grundschule hinverpflichtet?).

Ich glaube, ein Kind leidet mehr unter einer schlechten Schule als daran, dass die Eltern einmalig (und nachvollziehbar sicher auch für die Lehrer) unbequem werden.

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das kann ich JETZT noch nicht machen,

Antwort von Butterflocke am 13.09.2015, 11:58 Uhr

da wir noch nicht umgezogen sind. Momentan ist also noch die "6km-Schule" zuständig. Wir ziehen erst im Dezember um und ich wollte ihn nicht mitten im Jahr wechseln lassen. Daher habe ich mich jetzt schon gekümmert...
Ich denke, das zu Hause lassen wird somit wohl nicht von Erfolg gekrönt sein.
Das könnte ich ggf. im Dezember machen....

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Re: nochmal Thema Schulsprengel...

Antwort von Fredda am 13.09.2015, 12:28 Uhr

Bis 31 Kinder dürfen doch in eine Klasse, zumindest in NRW, deshalb verstehe ich das Problem der Schule nicht ganz.

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Re: kein Mißverständnis, aber

Antwort von IngeA am 13.09.2015, 12:31 Uhr

Geteilt werden muss ab 32 Kindern.
Was das aufnehmen müssen anlangt: Sie müssen dein Kind nehmen sobald ihr umgezogen seid. Vorher ist die andere Schule Sprengelschule.
Für die Zeit bis zum Umzug hättest du einen Gastschulantrag stellen müsse (und der muss auch erst mal genehmigt werden).

Bei uns ist für die Schulsprengel die Stadtverwaltung zuständig, nicht das Schulamt, das ist aber soweit ich weiß regional unterschiedlich.
Ich würde mich also zu allererst erkundigen, wer nun wirklich ab Umzug die Sprengelschule ist. Wenn die voll ist, ist das nicht dein Problem, du bist für die Klassenplanung etc. nicht verantwortlich.
Notfalls würde ich mich in letzter Instanz ans Kultusministerium wenden. Nur, momentan sitzt die Schule am längeren Hebel und du musst dein Kind an der alten Schule einschulen oder eben als Zwischenlösung an die 4 km entfernte Schule, da die offensichtlich bereit sind das Kind zu nehmen (aber auch das bräuchte eigentlich einen Gastschulantrag).

LG Inge

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Das ist aber ein sehr wichtiges Detail

Antwort von Sunny76 am 13.09.2015, 12:37 Uhr

Wenn Ihr noch gar nicht da wohnt, dann ändert das ja alles. Dann greift die Sprengelregelung erst ab Dezember. Da hättest du den Gastschulantrag schon stellen müssen.
Dann kann er halt erst in den Weihnachtsferien wechseln.

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Re: kein Mißverständnis, aber

Antwort von Butterflocke am 13.09.2015, 13:14 Uhr

Naja, mein Problem ist das zwar nicht, aber die Schule hätte dann das Recht, uns abzulehnen(?). Insbesondere eben dann, wenn eben angeblich kein weiterer Raum zur Teilung zur Verfügung steht.

Ungut ist zudem, dass in der Sprengelschule kein Hortplatz mehr frei ist. Den bräuchte ich aber unbedingt (stehe auf der Warteliste). Und auf DEN habe ich sicher keinen "Anspruch"...
Ich könnte iegrndwie mit der Mittagsbetreuung überbrücken, aber die ist mir mit einer Betreuungszeit bis 14:00 Uhr eigentlich viel zu kurz.
Puh....alles in allem wahrscheinlich aussichtslos....

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