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Geschrieben von DK-Ursel am 13.09.2015, 13:24 Uhr

das Facebook Problem

Hej!

Meine Antwort bezog sich aufFredda post.
Esgeht eben nicht u mdampf ablassen, ganz genau, und wenn, tue ich das eben nicht bei meinemArbeitgeber.

Wenn sowas auf Facebook steht, gibt es dafür die Polizei.
Wieso soll der Arbeitgeber da Instanz sein?
Wir leben in einem Rechtsstaat!

Die Jugendämter:
Ich überlegte,daß viele hier anscheinend eher zu dieser Spitzelei und Steckerei bereit sind als sich beim Jugendamtwegen besorgniserregender Kinder zu melden.
Davor schreckt man anscheinend eher zurück als vior Gesinnungsschnüffelei.

DA würde man sich im Zweifelsfall aber auch ans Jugendamt als zuständige Behörde wenden und nicht an den Arbeitgeber, obwohl deres doch auch verwerflich finden könnte, daß jemand seine Kinder mißbvraucht

Wieso zweierlei Maß?
Gruß Ursel, DK

 
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