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Geschrieben von Tai am 24.07.2016, 19:44 Uhr

Berechtigtes Interesse

Auch für Macheten gilt die 12 cm-Klingenlänge.
Deshalb müsste sie in einem abschließbaren Behältnis in der Öffentlichkeit transportiert werden.

Außer man hat ein "berechtigtes Interesse", sprich, man ist auf dem Weg zur Gartenarbeit o.ä. (was mein Mann gerne mit so einem Ding macht).

Aber wenn einer mit der Machete wüten will, ist ihm diese Ordnungswidrigkeit sicher egal.

 
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