Geschrieben von Oxana3101 am 17.12.2015, 8:40 Uhr |
Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit?
Nein, nein. Die Elternzeit zählt als hätte man gearbeitet. Man kann das ALG 1 wieder vom neuen beantragen und diese läuft dann ein Jahr.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit? - Oxana3101 16.12.15, 12:59
- Re: Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit? - fünf-kleine-hüpfer 16.12.15, 13:01
- Achtung, solltest Du noch Anspruch haben, musst Du ggf. Nachweisen, dass - peekaboo 16.12.15, 13:06
- Re: Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit? - Oxana3101 17.12.15, 8:40
- Oxana, das ist nicht so! - wolke76 17.12.15, 14:47
- Re: Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit? - fünf-kleine-hüpfer 16.12.15, 13:01
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