Geschrieben von fünf-kleine-hüpfer am 16.12.2015, 13:01 Uhr |
Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit?
Du bekommst dann deinen Restanspruch, soweit einer vorhanden ist. Ruf doch einfach bei eurer Agentur an und frage.
Melden würde ich mich auch ohne Anspruch, da diese Zeiten trotzdem der Rente gemeldet werden.
LG
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit? - Oxana3101 16.12.15, 12:59
- Re: Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit? - fünf-kleine-hüpfer 16.12.15, 13:01
- Achtung, solltest Du noch Anspruch haben, musst Du ggf. Nachweisen, dass - peekaboo 16.12.15, 13:06
- Re: Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit? - Oxana3101 17.12.15, 8:40
- Oxana, das ist nicht so! - wolke76 17.12.15, 14:47
- Re: Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit? - fünf-kleine-hüpfer 16.12.15, 13:01
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