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Geschrieben von fünf-kleine-hüpfer am 16.12.2015, 13:01 Uhr

Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit?

Du bekommst dann deinen Restanspruch, soweit einer vorhanden ist. Ruf doch einfach bei eurer Agentur an und frage.

Melden würde ich mich auch ohne Anspruch, da diese Zeiten trotzdem der Rente gemeldet werden.

LG

 
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