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Geschrieben von brockdorf am 14.12.2005, 23:04 Uhr

also

du bekommst allenfalls ein verwarnungsgeld, etwa 20€ und bei ihr liegt nunmal zu 100% die verantwortung, insbesondere dann wenn sie rückwärts rausgefahren ist, denn dann gilt besondere verkehrssicherungspflicht.

sie kann ja auch nicht nen kind mit nem fahrrad umfahren und dann sagen, das hätte da aber nicht stehen dürfen...

 
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