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Geschrieben von bommel2709 am 14.12.2005, 21:52 Uhr

Unfall Frage , bitte helfen

Hallo,

suche schon das ganze Netz ab und hoffe das hier vielleicht jemand ist der mir helfen kann.
Also wir wohnen in einer verkehrsberuhigten Zone ( Sackgasse).
Mein Mann auf dem Stellplatz und ich dahinter,weil nichts anderes frei war.
Meine Nachbarin ist mir daraufhin ins Auto gefahren ( beim ausparken) und meint nun das ich 30 % der Versicherungskosten selbst tragen muß, da ich nicht rechtlich geparkt habe.
Habe nun schon herausgefunden das ich vermutlich wirklich nicht dort parken durfte, aber ist es auch tatsächlich so das ich die 30 % zahlen muß ?

bin dankbar für jeden Tip

bommel2709

 
12 Antworten:

Re: Unfall Frage , bitte helfen

Antwort von maleja am 14.12.2005, 21:58 Uhr

Aaalos, so genau kenne ich mich nun auch net aus. Ziehe bei Unfallstreitigkeiten regelmäßig den Kürzeren, da ich nicht in der REchtsschutz bin und mir somit keinen RA leisten kann....

Aber, wenn Du verkehrswidrig parkst, ist es doch normalerweise so, dass Du zwar ein Bußgeld (oder Verwarnungsgeld o.ä.) bekommst, aber beim Unfall selber nicht mitschuldig bist.

Aber, wie gesagt, keine Garantie!

Sag doch BEscheid, wie es ausging.

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genau, denn letztendlich sind DIE gegen ein ....

Antwort von susu3 am 14.12.2005, 22:02 Uhr

... Hindernis gefahren. Hast Du schon mal nach einem Alkoholtest gefragt ??? Wäre dort ein Poller gewesen, wären sie ja auch nicht dagegen gefahren und hätten dann die Stadt verklagt oder ???

Lass Dir nichts von den Nachbarn sagen, frag die Rechtsschutz oder Deine Versicherung !!!!

LG Susu

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gibt es Poller auch im Innland? @susu

Antwort von maleja am 14.12.2005, 22:10 Uhr

Also da, wo keine Schiffe so in der Gegend rumfahren? Lach
Kenne Poller nämlich nur aus dem Hafen. Aber der ist bei Dir umme Ecke, oder?
Was macht denn HH? Meine Schwägerin hat es ja nun tatsächlich mal geschafft, uns zu besuchen. So hat sie nun Jakob auch mal kennengelernt. Na, hamburg ist ja nun schon ne Ecke weg von uns (und Ralf war ja in letzter Zeit oft oben, und hat seine Schwester kein einziges Mal besucht *auhauerhauerha

GRüßle

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Re: habt ihr sonst noch ideen...

Antwort von bommel2709 am 14.12.2005, 22:22 Uhr

wie ich das herrausfinden kann ? Bin nämlich auch nicht in der Rechtschutz
Oder kann ich einfach bei meiner eigenen Versicherung anfragen ?
Dachte auch das ich nur ein Bußgeld erhalten könnte !?

Danke bommel2709

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also

Antwort von brockdorf am 14.12.2005, 23:04 Uhr

du bekommst allenfalls ein verwarnungsgeld, etwa 20€ und bei ihr liegt nunmal zu 100% die verantwortung, insbesondere dann wenn sie rückwärts rausgefahren ist, denn dann gilt besondere verkehrssicherungspflicht.

sie kann ja auch nicht nen kind mit nem fahrrad umfahren und dann sagen, das hätte da aber nicht stehen dürfen...

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Re: Hallo brockdorf

Antwort von bommel2709 am 14.12.2005, 23:29 Uhr

Das ist doch mal eine gute Nachricht... weißt du das denn bestimmt das es so ist ? Und von wem bekomme ich das Verwarngeld.. tut mir leid aber ich habe überhaupt keine Ahnung.Hattest Du auch schonmal so einen Fall.
Ach ja, sie ist Rückwärts rausgefahren !!

LG bommel2709

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Re: muss die Harminie stören- NAchbarin hat recht

Antwort von Benedikte am 15.12.2005, 0:22 Uhr

Hi,
wenn ein Unfall aufgrund eines verkehrwidrig geparkten Unfalls verursacht wird, ist der Falschparker auch schuld am Schaden.Juristisch nennt sich das Mitverschulden- wenn ich mich nicht irre, § 254 BGB oder irgendwo da. Das heisst, Du musst einen teil des Schdens zahlen. Ob das bei 30 % liegt, weiss ich nicht. DAs wird für jeden Einzelfall festgestellt, falls ihr Euch nicht außergerichtlich einigt.
Wenn Du Dein Auto bspw. auf der Autobahn geparkt hättest und dann ein Unfall passiert wäre, wäre Dein Mitverschulden als sehr hoch zu bewerten und Du könntest sicherlich fast den kompletten Schaden zahlen- einfach, weil kaum ein FAhrer diesem Unfall, dann entgehen kann. Wie das bei Euch aussieht- das ist eine andere FRage.
Und ich würde Dir empfehlen, Dich da möglichst großzügig mit Deiner ANchbarin zu einigen- also ohne Gericht, mit Versicherung. Denn wenn Du dasnicht tust und sie zu gericht geht, musst Du ja auch noch, jedenfalls im Umfang Deiner Mitverschuldung, AAnwaltskosten, Gerichtskosten etc, zahlen.Wie gesagt, ich weiss nicht, wie das bei Euch ausgesehen hat, wie groß Dein Hindernis wwar, welche Gefahr Du gecshaffen hast- aber im Grundsatz hast Du durch Dein Verhalten beigetragen zum Unfall.

Benedikte

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jepp,

Antwort von waterman am 15.12.2005, 8:39 Uhr

vollkommen korrekt; § 254 BGB kommt hier über § 9 StVG zur Anwendung!

Wieviel % das Mitverschuldn ausmacht hängt jedoch vom Einzelfall ab und wird zumeist durchentschieden.

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Melde den Unfall auf jeden Fall auch Deiner Versicherung.

Antwort von Trini am 15.12.2005, 10:22 Uhr

Dann sollen sich die Versicherungen untereinander einigen.

Deinen "Eigenanteil" kannst Du nachher immer noch selber tragen (wegen SF-Rabatt).

Trini

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Re: verstehe das alles nicht so ganz

Antwort von bommel2709 am 15.12.2005, 10:31 Uhr

Hallo,

was hat denn meine Versicherung damit zu tun ? Wenn ich wirklich einen Anteil zahlen muß,dann wird er doch von der Versicherungssumme die ich bekomme abgezogen,oder?
Habe mit meiner Versicherung telefoniert und der meinte das ich einen Anwalt nehmen sollte,denn das mit der Mitschuld kann man nicht so einfach sagen.Das ich den Schaden auch melden soll,davon hat er nichts gesagt!!!

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Aber dafür hast DU doch die Haftpflicht...

Antwort von Trini am 15.12.2005, 10:50 Uhr

daß sie DEINE Schuld (falsch parken) bezahlt. Denn schließlich wird man sich auch den Schaden an Nachbars Auto dahingehend ansehen.

Trini

PS: Der ADAC hat eine kostenlose Rechtsberatung (Vertragsanwälte) für Mitglieder.

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Re: verstehe das alles nicht so ganz

Antwort von Moneypenny77* am 15.12.2005, 12:23 Uhr

Also, alles der Reihe nach: Du mußt Deiner Versicherung erstmal GAR NICHTS melden, weil Du ja keinen Schaden verursacht hast. Deine Nachbarin muß IHRER Versicherung den Schaden melden, dann setzt sich ihre Versicherung mit Dir in Verbindung und wird Dir mitteilen, wieviel des Schadens sie bereit ist, zu übernehmen, wobei, wie bereits gesagt wurde, davon auszugehen ist, daß man Dir eine Teilschuld gibt.

Dann mußt Du überlegen, was Du machst: Du kannst Dir einen Anwalt nehmen (den Du allerdings selbst zahlen mußt, wenn Du nicht versichert bist, es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt oder Du gar vor Gericht unterliegst) oder die Teilschuld auf Dich nehmen. Nimmst Du die Teilschuld auf Dich kannst Du den Schaden entweder selbst tragen oder dann Deiner Versicherung melden, um Deinerseits einen Schadensfalls geltend zu machen. Da gilt es dann sich auszurechnen, was Dich am Ende billiger kommt.

Außer meiner Erfahrung kann ich berichten, daß es Dir wenig bringen wird, Dich herumzustreiten, wenn Dein Auto irgendwo steht, wo es nicht hätte stehen dürfen.

Ich hatte mal einen Unfall auf der Autobahn, weil es mitten in einer bewölkten Nacht eine BMW-Fahrerin mit weit überhöhter Geschwindigkeit (lt. Polizei etwa 160 bei 80 vorgeschrieben) in einer Kurve unter einer Brücke gesemmelt hat. Sie hatte mich ein paar Minuten vorher noch mit Lichthupe und allem überholt... Da es regnete, bin ich zum Glück selbst mit 70 in die Kurve, aber da der BMW dunkel war, die Kurve unübersichtlich und Null Licht, habe ich das Auto sehr spät gesehen und extra KEINE Vollbremsung gemacht, weil ich Wrack- nicht von Menschen unterscheiden konnte und zwischen Leitplanke und Wrack noch ein freies Durchkommen sah und einfach nur noch dadurch bin. Außer Gefahrenzone kam ich auf dem Standstreifen unverletzt mit verzogener Achse, plattem Reifen und ein paar Dötschen zum Stehen. Bin dann zur Unfallstelle und habe die Frau aus dem Auto gezerrt, die bewußtlos war. Als ich sie weg hatte, rauschten zwei weitere Autos in die Unfallstelle.

Klarer Fall, denkt man doch da, oder? Ich fuhr 70, wo 80 war, ihr Auto lag an einer Stelle, wo es nicht hätte liegen dürfen... Weit gefehlt!

Die Polizei konnte keine Bremsspuren von mir ausmachen (stimmt, weil ich ja auch nicht wirklich gebremst habe und bremsen mußte, sondern ein Durchkommen sah) und somit meine Geschwindigkeit nicht abschätzen (wobei im Bericht stand, daß ich geistesgegenwärtig gehandelt habe und der WEg für mich so eng war, daß ich nicht zu schnell gewesen sein kann).

Rechtssprechung ist, daß man seine Geschwindigkeit jederzeit so anpassen muß, daß man sein Auto vor jedem Hindernis zum Stehen bringen kann und mit Hindernissen ist jederzeit zu rechnen (rauscht man auf der Landstraße mit einer Kuh zusammen: Teilschuld). Ich stand nicht vor dem Unfallauto: Pech gehabt. Teilschuld 30 oder 40 %, ich weiß es nicht mehr.

Dafür, daß ich ihr das Leben gerettet habe (denn nach dem die anderen Autos rein sind, wäre sie Matsch gewesen und MEIN Auto übrigens auch, HÄTTE ich vor dem Hindernis "gehalten"), ein schwacher Verdienst.

Ich hatte auch einen Anwalt, der aber gleich abwinkte und sagte, man könne da wenig machen und wenn, sei das so aufwendig, zeitraubend, kostenintensiv und langwierig, daß es den Aufwand nicht wert sei.

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