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Geschrieben von Mandi am 04.10.2015, 19:55 Uhr

Alkohol ab 14

Bei Alkohol der durch Gärung entsteht, wie Bier, Wein oder Sekt, ist die Abgabe an Personen ab 16 Jahren erlaubt. An der Supermarktkasse gilt damit „kein Alkohol unter 16“. In Gaststätten gilt diese Regelung auch, kann aber aufgehoben werden, wenn Eltern bzw. personensorgeberechtigte Personen dabei sind und das ausdrücklich erlauben.

War doch schon immer so?

 
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