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Geschrieben von Snaffers am 22.10.2014, 16:39 Uhr

Frage zur Aufsichtspflicht

Bei uns dürfen die Kinder 15 min vor Unterrichtsbeginn ins Schulhaus und ins Klassenzimmer - an der Schultür hängt ein Schild "Liebe Eltern! Ab hier schaffen wir das alleine."

Aufsichtspflicht heißt in dem Alter ja schon nicht mehr, dass die Kinder die ganze Zeit beaufsichtigt sind, sondern lediglich, dass immer mal wieder jemand nach ihnen schaut und eine Aufsichtsperson ansprechbar in der Nähe ist. Somit ist das ok, wenn die Lehrerin auch noch im Lehrerzimmer was macht, aber im Nachbarraum z.B. jemand da ist.

"Gehen dürfen" ist demnach ab dem Moment, in dem die Aufsichtspflicht beginnt, gegeben - aber prinzipiell musst du gar nicht da sein, denn dein Kind dürfte ja auch allein in die Schule gehen. Es unterliegt aber eben deiner Aufsichtspflicht (bzw. Haftungspflicht) wenn vor der schulischen Aufsichtspflicht was passiert. Gibt ja genügend Kinder, die allein zur Schule gehen.
Ich muss sagen, ich habe keins meiner Kinder öfter als am ersten Tag zur Schule begleitet.

 
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