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Geschrieben von betty71 am 07.02.2023, 20:47 Uhr

Unterhalt

Hallo,
wie habt Ihr die Thematik Unterhalt ab dem 18. Geburtstag gelöst? Kind lebt bei AE-Mutter und macht jetzt Abi. Der Unterhalt des Vaters soll nun auf das Konto des Kindes gehen, alles gut soweit. Die Mutter ist ebenfalls nun unterhaltsverpflichtet, auch alles gut soweit.

Wie habt Ihr nun das Leben geregelt? Welche Kosten sollte das Kind übernehmen (z.B. Hobbies, Kleidung, private Zusatzversicherung)? In welcher Höhe sollte sich nun das Kind am Leben und Wohnen beteiligen? Es gibt ein großzügiges EFH und einen eher gehobenen Lebensstil. Bisher gab es das Rundum-Sorglospaket und das Kind ist auch eher unmotiviert, was Haushalt & Co. angeht. Der Unterhalt wird vierstellig sein.

Danke für Euer Feedback.

 
24 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von desireekk am 07.02.2023, 23:49 Uhr

Ich habe damals meinem Sohn mit 18 die Wahl gelassen:
Entweder er will groß sein und alles über Unterhalt laufen lassen,
Oder der Unterhalt geht an mich und wir besprechen, was davon bezahlt wird.

Entweder bedeutet: er zahlt Miete an mich, Kostgeld, anteilig Strom, Wasser, Etc. (inklusive Versicherung für das Haus), seine Autoversicherung, sein Handy, Kleidung, eben alles, was das normale Leben angeht.

Oder bedeutet: ich übernehme weiterhin alle Kosten des täglichen Lebens (alles, was zum Beispiel oben gelistet wurde), alles, was er noch so zusätzlich möchte (mal weg gehen, etc. ) übernimmt er durch jobben.

Ich habe ihm dann vorgerechnet, was monatlich von ihm finanziell zu leisten ist bei der ersten Option… Und er hat dem unterhaltspflichtigen Vater dann erklärt, dass er bitte möchte, dass das Geld vom Unterhalt weiter an die Mutter bezahlt wird.

Warum der Unterhalt dann allerdings bei euch vierstellig ist? Der maximal Unterhalt liegt doch bei circa 700 X Euro? (Kindergeld wird ja dann voll abgezogen).

VG

D

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Re: Unterhalt

Antwort von Ellert am 08.02.2023, 5:00 Uhr

huhu

Unterhalt gilt ja auch als Naturalien, ich denke Mutter wird ihm da sicher nichts überweisen sondern Wohnraum geben. Und das Geld vom Vater ist auch fürs Leben da wie essen, Klamotten etc nicht zum Verprassen

Ich würde Versicherungen definitiv weiter zahlen, den Rest aber nicht
Handy kann Hobby , Kleidung und Handy von einem vierstelligen Betrag durchaus finanzieren.

Hilfe im Haushalt hat ja mit Unterhalt nichts zu tun
da frage ich mich eher warum man das nicht hat vorher auch eingefordert wenn man es möchte.
Was passiert denn nach dem Abi ?

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Re: Unterhalt

Antwort von Caot am 08.02.2023, 6:45 Uhr

Ich sehe es genau wie meine Vorschreiberin, ganz ohne das ich mich jemals mit dem Thema Unterhalt auseinandersetzen musste. Aber grundsätzlich gilt ja, so halt oder so. Mein Geld, meine Rechnungen oder dein Geld und deine Rechnungen.

Mein Großer studiert Dual, auch hier muss er dann für seine Kosten selber bezahlen. Wir stellen ihm dann lediglich nur noch die Wohnmöglichkeit (da bereits abbezahlt) kostenlos zur Verfügung.

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Re: Unterhalt

Antwort von Astrid am 08.02.2023, 8:20 Uhr

Ich verstehe noch nicht ganz die Frage. Dein Kind (und es geht ja vermutlich um dein Kind) bekommt einen vierstelligen Unterhalt von dir und dem Vater. Wieso sollte es da wieder Geld zu Hause abgeben…? Das würde nur Sinn machen, wenn das Kind bereits einen Job hat, wenn also Geld von außen kommt und nicht von euch Eltern. Oder habe ich da was falsch verstanden?

Bei uns ist es so, dass meine Tochter nur 300 EUR Unterhalt bekommen hat, als sie noch zu Hause wohnte. Denn es gab hier auch das komplette Hotel-Paket. Als sie ausgezogen ist fürs Studium in eine anderen Stadt, haben wir den Unterhalt erhöht, er ist aber immer noch dreistellig. Unsere Tochter hat einen guten Nebenjob, in dem passabel verdient, so dass sie zusammen mit dem Unterhalt genug Geld hat, um sich auch Urlaube zu finanzieren usw.

Ich muss generell sagen, dass ich einen vierstelligen Betrag für ein Kind, das noch zu Hause wohnt, extrem übertrieben finde. Wir haben von unserer Tochter zudem sowohl Mithilfe im Haushalt verlangt als auch, dass sie sich nach dem Abi (noch vor dem Auszug) einen Nebenjob sucht, sofern sie sich ein Auto leisten will. Sobald sie den Job hatte, hat sie das Auto von uns geschenkt bekommen, musste aber von ihrem Job den Unterhalt des Wagens finanzieren.

Mein Sohn ist jetzt 17, macht demnächst Abi und wird sich bis zum Studienbeginn ebenfalls einen Job suchen, weil er ein, zwei teure Fernreisen machen will, die von unserem Unterhalt nicht abgedeckt werden.

Ich finde es wichtig, junge Leute in die Pflicht zu nehmen, sie entwickeln sich dann einfach besser, das ist zumindest unsere Erfahrung. Wenn ein Teen selbst etwas beiträgt, um seine Ziele zu verwirklichen, lernt er Eigenverantwortung, Selbstwirksamkeit und ja, auch den Wert des Geldes, das nicht vom Himmel fällt, sondern verdient werden will.

LG

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Re: Unterhalt

Antwort von Trini am 08.02.2023, 8:37 Uhr

Wir hatten das Thema Unterhalt auch nicht, weil nicht getrennt.

Aber ich könnte mir vorstellen, dass der Unterhalt des Vaters beim Kind bleiben KANN, wenn die Unterhaltsverpflichtung der Mutter nicht wesentlich niedriger ist als Wohnung/Essen/Wäscheservice.

Dann muss aber alles , was übder den mütterlichen Unterhalt hinaus geht (Handy, Kleidung, Spaß) aus dem väterlichen Unterhalt gezahlt werden.

Trini

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Re: Unterhalt

Antwort von kevome* am 08.02.2023, 9:49 Uhr

Bei uns hat das Kind weiterhin das Rundumsorglospaket bekommen und dafür keinen Unterhalt und auch kein Kindergeld. Solange das Kind noch ohne Ein kommen zu Hause lebt, ist alles andere doch blöd

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Re: Unterhalt

Antwort von betty71 am 08.02.2023, 9:50 Uhr

Hallo zusammen,
vielen Dank für Euer Feedback.
Tatsächlich betrifft es mein Kind und damit auch mich. Der vierstellige Betrag kommt vom Vater und soll auch während des Studiums gezahlt werden. Er findet diesen Betrag angemessen und zahlt ihn freiwillig. Dafür gab es noch nie ein Umgangswochenende/gemeinsame Ferien /Betreuung in den Ferien etc., ich hatte und habe die Kinder 24/7.

Ich würde keinen Unterhalt zahlen, sie lebt ja bei mir. Der Vater meint, ich soll mit ihr klären, wie sie sich zukünftig finanziell einbringt, da sie ja nun einen hohen Betrag erhält.

Erwachsenenpflichten sind bei ihr noch nicht angekommen . Jegliche Unterstützung im Haushalt ist ein Kampf. Sie kann es grundsätzlich, macht aber nichts und hinterlässt dazu noch Chaos. Wenn ich sie zwinge, zumindest ihre eigenen Sachen aufzuräumen (Geschirr wegräumen, Wäsche in die Waschküche bringen), gibt es schon Gemotze. Da ist noch nichts für die Allgemeinheit passiert. Die Schule läuft dagegen super. Das Geschwisterkind ist ganz anders, da wird die Arbeit gesehen und erledigt.

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da ist der Erzeuger aber großzügig

Antwort von Ellert am 08.02.2023, 10:45 Uhr

wobei ich für ein Kidn denke ad ist sich in echt drum kümmern sicher sinnvoller
klingt eher nach freikaufen

Euer Problem klingt halt eher nach Unlust als nach Unterhalt
auch wenn sie Dir nun 200.- abgingt hat sie dennoch Pflichten, nur wie will man sie dazu bringen ?
Zieht sie denn aus zum Studium, dann hat sich das Thema mit Mithilfe eher erledigt, für 4-Stellig und Kindergeld könnte sie gut überleben.

Ich finde das Zahlen an ein Kind immer seltsam, denn die Kosten haben ja weiterhin die Mütter egal ob nun 17 oder 18
Bei mir gäbe es Naturalunterhalt, den Rest müsste sie selbst zahlen, egal was ob Klamotten oder Handy, Reisen etc evtl auch Versicherungen ?
Erfahrung bieten kann ich aber nicht

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bedingungslose Elternschaft

Antwort von Caot am 08.02.2023, 11:39 Uhr

Ich gebe bedingungslose Elternschaft. Ich wollte Kinder!

Wenn der Vater so viel Geld zahlt finde ich das super!
Klar kauft er sich frei, aber was soll’s. Wenn damit klar kommt ist das doch in Ordnung.

Solange meine Kinder Schüler sind und/oder einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen unterstütze ich bedingungslos mit dem was ich kann ohne dabei selbst auf der Strecke zu bleiben. Bei mir hat keiner Haushaltspflichten! Allerdings ist Ordnung halten in den Gemeinschaftsräumen selbstverständlich. Meinen benutzten Teller räume ich auch selber in den Geschirrspüler.
Wie das aber andere Eltern halten oder durchsetzen ist mir wertfrei egal.

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Hatte sie denn keine "Pflichten" im Haushalt schon als Kind?

Antwort von MM am 08.02.2023, 13:13 Uhr

Unsere haben schon lange bestimmte Aufgaben und das ist so geblieben, jetzt sind sie 17 und 19.
Spülmaschine ausräumen, getrennten Abfall und Restmüll rausbringen, ihr Zimmer in Ordnung halten (Staubsaugen, Staubwischen...), ihre Wäsche in den Schrank räumen.

Dass jeder seinen Beitrag leisten muss, ist hier allen schon lange bekannt, auch wenn es natürlich immer mal Gemotze gab/gibt, man sie antreiben musste etc.

Mittlerweile tun sie auch mal etwas darüber hinaus. Manchmal (meist auf Bitte/Anfrage bzw, nach Absprache) hängen sie zB die Wäsche auch auf, kaufen ein, kochen was...

Vielleicht könnt ihr eurer Tochter erklären, dass es zB in einer WG ja auch so ist, dass alle etwas tun müssen, damit es läuft. Und es nicht OK wäre, wenn alles nur einer macht und (also zB Putzen, Kochen, Einkaufen... ) und die anderen auf der faulen Haut liegen...

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Und der Unterhalt vom Vater ging bisher komplett an dich,

Antwort von Tini_79 am 08.02.2023, 13:19 Uhr

in gleicher Höhe?
Ich denke, dann würde ich schon vom Kind etwas abfordern für Lebensmittel und Wohnen. Oder sie halt regelmäßig bitten, von ihrem Geld den Familieneinkauf zu machen.

Warum sollte sie jetzt on Top für nichts Geld bekommen?

Mit Haushalt....ja, ist hier ähnlich, aber da sind wir wohl selbst Schuld
Meine musste nie viel machen, solange die Schule läuft, bin ich zufrieden und da ist sie auch super fleißig. Da hilft wohl nur weiter einfordern und eben ihren Kram stehen lassen, nicht waschen usw.

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Also wenn ich es richtig verstehe...

Antwort von MM am 08.02.2023, 13:30 Uhr

.... bekommt sie von ihren Vater (der ansonsten nicht als solcher fungiert(e)) viel Geld - diesen vierstelligen Betrag, und lebt bei/mit dir (Mutter).

Wenn ihr nicht getrennt wärt, wäre es ja eigentlich so, wie wenn sie ganz normal zu Hause wohnt, aber von euch ein sehr hohes Taschengeld erhält. Oder?

Ich kenne es so, dass Jugendliche mit sehr hohem Taschengeld dann i.d.R. auch alle ihre Ausgaben davon bezahlen müssen. Das würde ich dann bei ihr wohl auch so machen. Also sie lebt bei dir, ihat quasi Kost und Logis, aber ihre eigenen Ausgaben (Klamotten, Kosmetik, Handy, Reisen, Fahrschule usw,) zahlt sie vom Geld, das der Vater schickt.

Da sie in eurem Haushalt wohnt, würde ich absprechen, dass sie sich auch an anfallenden Arbeiten beteiligt. Natürlich angemessen, so dass sie Zeit hat zum Lernen.
Das hat aber nichts mit dem Unterhalt zu tun, sondern mit der Tatsache, dass sie dort lebt. In einer WG müsste sie auch irgendwie beitragen, mal putzen, kochen etc. nach dort geltender Absprache.

Was ich etwas seltsam finde, ist dass der Vater sagt, sie solle sich finanziell einbringen. Warum schickt er dann nicht gleich einen Teil dir, für einen Teil der Haushaltsausgaben...?

Wenn sie es ist, die das Geld bekommt, würde ich eher sagen, sie soll es sparen für später, fürs Studium. Denn dann wird sie vielleicht doch mehr Ausgaben haben, wenn sie dann nicht mehr bei dir wohnt... (?)

Dass sie sich finanziell einbringt, würde ich nur "verlangen", wenn es bei mir sehr knapp wäre, über die Runden zu kommen... Dann würde ich offen darüber sprechen. In dem Fall würde das Geld vom Vater dann dieses entstandene Defizit kompensieren (wenn ihr als Paar zusammen wärt, wäre es ja auch so, dass der eine einen evt. Verdienstausfall des anderen zeitweise kompensiert bzw, man zusammen wirtschaftet, um die Familie zu ernähren)...

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Ach so, dass hatte ich nicht verstanden...

Antwort von MM am 08.02.2023, 13:32 Uhr

... ich dachte diesen hohen Unterhalt ans Kind hätte der Vater jetzt neu eingeführt, weil sie 18 ist/wird, Abi/Matura macht und bald studiert... ?

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Vielleicht habe ICH es falsch verstanden:-)

Antwort von Tini_79 am 08.02.2023, 14:22 Uhr

Wenn das Geld jetzt neu zusätzlich an die Tochter geht und ich keinen finanziellen Nachteil hätte, würde ich das wohl komplett überlassen, wenn ich nicht gerade jeden Cent brauche.

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Re: Vielleicht habe ICH es falsch verstanden:-)

Antwort von betty71 am 08.02.2023, 14:44 Uhr

Bisher hat der Vater Unterhalt an mich gezahlt. Jetzt gibt es keinen Unterhalt mehr auf mein Konto, weil sie eben 18 geworden ist, sondern er überweist ihr den Betrag. Nun soll ich mit ihr zusammen entscheiden, wie es laufen soll.

Sie bekommt von mir schon ein hohes Taschengeld in Höhe von jetzt 160 € (vorher 140 €), wovon sie aber auch Kleidung und Schuhe zahlen muss. Handy zahle ich zusätzlich. Alle anderen Dinge zum Leben (incl. Friseur, Kosmetika, Hobby etc.) habe ich zusätzlich übernommen. Kaffee oder Essen gehen mit den Freundinnen jedoch nicht, auch keine teure Schminke.

Ansonsten leben wir gut, aber wirklich große Sprünge sind auch nicht drin. Wenn der Unterhalt nun wegfällt, aber die Kosten gleich bleiben, wird es aber sportlicher.

Die Ordnung ist wie gesagt unterirdisch, sie ist diesbezüglich einfach faul und wir haben fast täglich ein Thema deshalb.

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Re: Vielleicht habe ICH es falsch verstanden:-)

Antwort von betty71 am 08.02.2023, 14:50 Uhr

Nachtrag: der Betrag, den sie nun bekommt, ist auch höher als das, was bisher an mich gegangen ist.

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Ach so, OK... Dann würde ich wohl...

Antwort von MM am 08.02.2023, 15:14 Uhr

... folgendermaßen überlegen:

Der Betrag, der bisher an dich ging und nun an sie, geht doch nun nicht deshalb an sie, weil sich irgendwas Grundlegendes geändert hätte, lebenshaltungstechnisch, sondern eigentlich nur formal von Gesetz wegen - weil es halt so angeordnet ist, wenn man 18 wird und somit kein "zu versorgendes Kind" mehr ist. Faktisch ist sie das doch aber in eurem Fall weiterhin, oder?
Denn ansonsten hat sich ja eigentlich nichts geändert, versteh ich das richtig?

Sie hat also keinen eigenen Verdienst, wohnt nicht in einer eigenen Wohnung, muss nicht selber für ihre Verpflegung sorgen usw. Alles ist so wie gehabt, bevor sie 18 wurde.
Also sollte sie das Geld vom Vater eigentlich dir geben, solange sie zu Hause wohnt und die Bedingungen gleich sind wie vorher. Zumal sie ja von dir auch noch ein Taschengeld bekommt. Sie wird also keine Not leiden! :-)
Nur das, was sie jetzt mehr bekommt als das was vorher an dich ging, sollte sie behalten - das kann sie ja zB für spätere Studienzeiten beiseite legen, oder wie sie meint...

Oft ist ja die wirkliche Grenze zum Erwachsenenleben gar nicht der 18. Geburtstag, sondern das Abitur und was danach kommt: Ausbildung, Studium... DANN beginnt ein neuer Lebensabschnitt, wo man auch die finanziellen Dinge anders regelt, weil das "Kind" dann eben auszieht oder sich weitere Dinge ändern, hin zur Selbständigkeit.
Bei euch scheint das ja noch gar nicht eingetreten zu sein.

Wenn sie mal auszieht und dann ihren eigenen "Haushalt" (Studentenbude, WG... oder wie auch immer) finanzieren muss und auch sonst alle Lebenshaltungskosten, ab dann sollte sie das Geld vom Vater natürlich ganz normal bekommen.

So würde ich jetzt spontan überlegen... habe aber mit solchen Situationen keine Erfahrung, weil wir nicht getrennt sind (zum Glück ;-))...

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Re: Vielleicht habe ICH es falsch verstanden:-)

Antwort von Trini am 08.02.2023, 15:14 Uhr

Dann sollte sie wirklich ALLES, was sie außer Haus "verzehrt" selbst bezahlen.
Und du stellst nur noch das Dach über dem Kopf, den Wäscheservice und Mahlzeiten im Haus.
Rechne doch mal aus, was das kosten könnte.
Wenn es diene Unterhaltsverpflichtung überstegt, müsstest du tatsächlich z.B. Essengeld von ihr kassieren.

Trini

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dann lass sie Dir doch das Geld geben dass Dir fehlt, den Rest behält sie

Antwort von Ellert am 08.02.2023, 17:37 Uhr

wenn sie das nicht versteht dann tut es mir auch leid
Ihr habt ja gleiche Kosten auch wenn sie 18 jetzt ist

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Re: Unterhalt

Antwort von Silvia3 am 08.02.2023, 18:23 Uhr

Was meint denn die Tochter dazu? Sieht sie ein, dass sie einen Beitrag zur Familienkasse zu leisten hat oder möchte sie das Geld für sich behalten?

Ich würde versuchen, mit ihr eine gütliche Einigung zu erzielen. Sie bekommt eine heftige Taschengelderhöhung, z. B. auf 400 €, davon muss sie ALLES selbst zahlen, was über Unterkunft und Verpflegung hinausgeht. Also ihre Kleidung, Handy, Schulsachen, Essen gehen mit Freunden, Friseur usw. Von dem restlichen Geld erhältst du einen Anteil für den Lebensunterhalt und ein Teil geht auf ein Sparkonto. Das Geld kann sie bekommen, wenn sie auszieht.

Darüber hinaus würde ich mit ihr eine klare Vereinbarung treffen, welche Aufgaben im Haushalt sie und welche ihre Schwester übernehmen soll. Mit welcher Begründung weigert sie sich, sich an der Hausarbeit zu beteiligen? Sieht sie nicht ein, dass du nicht ihr Dienstmädchen bist?

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Re: Vielleicht habe ICH es falsch verstanden:-)

Antwort von Chaka! am 09.02.2023, 16:46 Uhr

Ich würde (und müsste - das ist ja anscheinend bei dir nicht so) rechnen:

Was kostet das Wohnen bei dir (incl. Beteiligung an den Nebenkosten), Lebensmittel, Versicherungen etc. - auf der einen Seite.
Deine Unterhaltsverpflichtung auf der anderen Seite.
Das wäre meine Gesprächsgrundlage. Zwar bist Du jetzt barunterhaltspflichtig, kann ihr aber auf der anderen Seite ja auch die für sie anfallenden Ausgaben in Rechnung stellen.
Und ob Du dann noch 160 Euro Taschengeld zahlst...
Vierstellung zum "Verjuxen" und das, ohne dafür zu arbeiten, hätte ich auch gern...

Und was das Helfen im Haushalt angeht: Eine Hand wäscht die andere. Wenn sie nichts für die Familie macht, macht die Familie auch nichts für sie. Z.B. wäscht Du ihre Wäsche nicht mehr mit...

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Re: Unterhalt

Antwort von betty71 am 09.02.2023, 23:18 Uhr

Liebe Alle,
Danke für Eure Gedanken und Anregungen, das hat mich weitergebracht. Ich werde am Wochenende mit meiner Tochter sprechen und bin gespannt, wie das läuft.

Tatsächlich würde mir das Geld fehlen, wenngleich dann aber auch Taschengeld, Hobby, Gym etc. wegfallen würden. Trotzdem ist das monatlich schon eine Menge weniger bei zumindest ähnlichen Kosten und das ist dann für mich auch schon erheblich. Und ich sehe das auch so, wenn sie den kompletten Unterhalt behalten würde: so viel Geld nur für mich habe ich noch nie gehabt. Ich gebe dann ein Update.

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Re: Unterhalt

Antwort von KatjaJ am 11.02.2023, 22:40 Uhr

Kind 1 ist bei uns ausgezogen, erhält anteilig Unterhalt von mir und dem Vater.
Kind 2 lebt bei mir, ich zahle ihr den Unterhalt des Vaters aus (ist in Taschengeldhöhe, der Vater hat sich 10 Jahre lang um angemessenen Unterhalt gedrückt und ich habe es um des Friedens Willen nicht durchgesetzt), behalte aber Kindergeld. Sie verdient zusätzlich etwa 400€. Ich zahle außerdem ihre Autoversicherung, ihre Reparaturen. Sie hat ein Zimmer, einen eigenen Eingang, einen Flur, ein Bad, ein Abstellraum - nur die Küche muss sie mit uns teilen. Normale Lebensmittel kaufe ich für sie mit ein, alle teuren Sonderprodukte, die sie extra will, muss sie selbst zahlen…
Sie lebt auf jeden Fall auf größerem Fuß als ihr großer Bruder, der sich selbstständig durchs Studium/durchs Leben kämpft…

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Re: Unterhalt

Antwort von Sue_Ellen am 12.02.2023, 9:00 Uhr

Wenn das bei uns so wäre, würde ich entweder alle zahlungen einstellen oder die hälfte einfordern, bzw ist das kind gsd so klug, zu verstehen, dass sich mit dem 18. nichts ändert, wenn man noch in der schule ist und zuhause wohnt.
Hausarbeit spielt keine rolle.

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