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Geschrieben von zwergchen1984 am 25.01.2023, 12:44 Uhr

Kindergeld

Kind 2 wird 18, bekam jetzt den Weiterführungsantrag der KgK. Kind 2 macht eine schulische Ausbildung, was gebe ich denn jetzt mit? Den Bogen "Schulbescheinigung" oder den Bogen "Erklärung zum Ausbildungsverhältnis"? Oder beides?
Und darf ich das soweit ausfüllen, dass nur noch Stempel, Datum und Unterschrift der Schule benötigt werden? Ich kenn das schon, wir können sonst Wochen warten bis es fertig ist. Wir brauchen es aber fix, ab nächsten Montag geht sie für 10 Wochen ins Praktikum. Im März hat sie Geburtstag

 
3 Antworten:

Re: Kindergeld

Antwort von Caot am 25.01.2023, 13:48 Uhr

Bei Schule = Schulbescheinigung. Damit hab ich mein Kind ins Sekretariat geschickt. Die haben alles ausgefüllt. Ging ruckzuck. Zur Not anrufen, nach dem Prozedere fragen und selbst vorbei fahren. Unsere Schule schiebt so etwas nie lange auf und erledigt das sofort.

Erklärung zum Ausbildungsverhältnis würde ich zusätzlich ausfüllen. Kopie des Arbeitsvertrages beilegen. Genaueres kommt hier vielleicht noch. Meine Kinder sind nur auf der Schule.

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Re: Kindergeld

Antwort von Lena_1922 am 25.01.2023, 14:31 Uhr

Bei unserer FOS liegen die Formulare im Sekretariat und die Klassenlehrer dürfen unterzeichnen.

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Re: Kindergeld

Antwort von zwergchen1984 am 25.01.2023, 20:17 Uhr

Einen Arbeitsvertrag hat sie nicht, also gebe ich ihr die Schulbescheinigung mit.
Hier ist es eine riesige Schule, die Damen im Sekretariat sind auch nur in den Pausen zu sprechen und auch nur bis 12 Uhr. Schwierig hier. Auf der GmS hatten wir auch nie Probleme, da ging alles fix und keiner meckerte, wenn das Kind dann doch mal zur Unterrichtszeit kam. Hachja.

Danke euch!

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