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Geschrieben von Ellert am 14.09.2020, 12:24 Uhr

Auszug zu Studium - Meldewesen...

Guten MOrgen,

Für uns ein ganz neues Thema:
Meine "darf" ja wegziehen und dort gibt es Zweitwohnsitzsteuerpflicht -
also dort den Erstwohnsitz anmelden?
Sind Eure dann daheim ganz abgemeldet ? Oder da als Zweitwohnsitz weil sie oft da noch sind ?
Welchen Sinn macht welche Lösung denn,
ich hatte zu meiner Zeit den Erstwohnsitz zwangsweise am Studienort,
den Zweitwohnsitz daheim, aber da gabs das Steuerproblem nicht.

dagmar

 
25 Antworten:

Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von Trini am 14.09.2020, 13:55 Uhr

Bei mir ist es seeeeeeeeeeeeeeeehr lange her. Ich bin ja auch erst zur Arbeit weggezogen. Hatte dann Erstwohnsitz am Arbeitsort (NM), habe Zweitwohnsitz bei den Eltern behalten (DD).
Dann zog ich hierher (KI) wegen Arbeit, hatte meinen Hausstand noch einige Monate in NM. Habe mich sofort umgemeldet, Hauptwohnsitz KI. Ob DD dann noch blieb, weiß ich gar nicht mehr. NM war dann Zweitwohnsitz, da habe ich ja auch noch Miete bezahlt.

Hier ist es so, dass die Studenten sich gern nach KI ummelden sollen und dafür sogar ein Begrüßungsgeld von der Stadt bekommen.
https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_leistung.php?id=9670000

Was hätte dein Töchterlein denn davon, bei euch gemeldet zu bleiben?

Trini

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das frage ich mich halt

Antwort von Ellert am 14.09.2020, 14:56 Uhr

ob es Sinn macht hier noch gemeldet zu bleiben, Rathaus meinte kein Problem denn wir haben keine Zweitwohnungssteuer hier.
Unsere Soldaten haben fast alle die Zweitwohnung am Kasernenort nicht den Erstwohnsitz
früher wäre das so nicht gegangen, auch die die noch daheim wohnen ( gibt ja auch Junge) Begründung ist immer der Lebensmittelpunkt wäre im Elternhaus.

Frage dann mal anderswo, muss man oder soll man daheim mit Zweitwohnsitz bleiben wenn man nur am Wochenende oder in den Semesterferien hier lebt?

Und ehe es wieder ausartet
lilly1211 keine Grundsatzdiskussion , war nur ne ganz einfache Frage
wobei Du eh keine Kinder in dem Alter hast... und bei uns damals war vieles anders

dagmar

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Re: das frage ich mich halt

Antwort von tabalugalilli am 14.09.2020, 15:07 Uhr

Helfen kann ich dir leider nicht, aber die Frage stellen wir uns gerade auch. Erstwohnsitz wird im Studienort angemeldet, aber soll sie bei uns eine Zweitwohnsitz anmelden? Zweitwohnsitzsteuer gibt es hier nicht, aber hat es einen Vorteil für sie oder für uns?

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Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von Graupapagei3 am 14.09.2020, 15:36 Uhr

Meine beiden Studenten haben/hatten den Erstwohnsitz am Studienort und ich sehe auch keinen Sinn darin, bei uns einen Zweitwohnsitz anzumelden. Wenn man nur am Wochenende sporadisch und mal in den Semesterferien da ist, halte ich das für überflüssig, denn der Lebensmittelpunkt war bei meinen ganz klar am Studienort.

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Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von Bookworm am 14.09.2020, 15:41 Uhr

Sohn hatte sich erkundigt und dann den Erstwohnsitz am Studienort angemeldet.

Die GEZ hat es gefreut.

Zweitwohnsitz blieb hier, inzwischen ist er wieder zurückgezogen, da hat dann der bestehende Zweitwohnsitz die Ummelderei erleichtert.

Hier gibt es KEINE Zweitwohnsitzsteuer.

Man kann sich auch von der jeweiligen Stadt von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen, ich meine, wenn es beruflich ist ? Bin nicht mehr sicher. Man muss es beantragen und ein Formular ausfüllen mit der Begründung.

erkundigt Euch mal...

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Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von lotte03_ am 14.09.2020, 17:09 Uhr

Kind 1 : Erstwohnsitz hier, weil hier sein Lebensmittelpunkt ist und er sich am Studium nur zum Zwecke der Ausbildung aufhält. Zweitwohnsitz am Studiensort.
Kind 2: bis dieses Jahr wie 1, seit 2020 Zweitwohnsitzstuerpflicht am Studienort, keine Befreiung für Studneten möglich (Studienort ist bei Studenten recht beliebt, als richtiger wohnort eher nicht so :;). Also: haben wir das ganze quasi umgedreht.

Wenn du deine Tochter bei euch abmeldest zahlst evt. persönliche Abgaben nicht mehr (keine Ahnung- gibt es das überhaupt--- evtl. Müll?).

Kindergeld und Familienzuschlag bekommst du weiterhin für sie, das wäre nur bei getrennt lebenden evt. zu prüfen.

GEZ muss sie ohnehin zahlen für die neue Wohnung .

Fazit: meine bleiben solange hier gemeldet bis ich sie nicht mehr unterstütze/ sie eigenens Geld verdienen. Erinnere dich mal an die Anfangszeit von Corona: theoretisch dürfte deine Tochter euch dann weder besuchen noch (übergangsweise) bei euch wohnen wenn sie nicht mehr bei euch gemeldet wäre.

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Gutes Stichwort. Den Begriff Zweitwohnsitzsteuer hatte ich bisher gar nicht auf dem Schirm

Antwort von einafets am 14.09.2020, 17:40 Uhr

Mist. Noch was worauf ich meine Tochter anstoßen muss.
Muss dann auch klären, ob sie noch in unserer Familienhaftpflicht ist, wenn sie den Hauptwohnsitz in den Studienort legt. Ob dafür dann vielleicht ein Zweitwohnsitz hier nötig ist... Die Info, die ich letztes Jahr bekam war, dass sie auch im Studium mit versichert ist. Sie dürfte nur nicht heiraten.
Solltest du Infos bekommen was für bzw. gegen Zweitwohnsitz im Elternhaus spricht, gib bitte Bescheid.

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Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von kravallie am 14.09.2020, 18:07 Uhr

mein Kind ist am studienort angemeldet. fertig.
nix zweit, nix erst, nur dort.
die steuersoftware fragt immer nach Aufenthalten zuhause, aber ich lüge nie.

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Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von Port am 14.09.2020, 20:39 Uhr

Während Studium stellte sich die Frage nicht, weil ich nicht umziehen musste.

Aber ich habe 2 Jahre in München gelebt und gearbeitet (ich liebe München und meinen damaligen Chef, wegen ihm bzw. der Arbeit habe ich eine Wochenendehe geführt und hätte da bleiben sollen, aber das ist ein anderes Thema). Kravallie: Küsschen!

Mein Argument für Erstwohnsitz am Heimatort: Kommunalwahlen, die ich da mitbestimmen wollte.

Mitsenfen wollte ich, auch wenn es keiner lesen will.

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Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von Rucolaendivie am 14.09.2020, 22:18 Uhr

Mein Großer studiert hier in München und wohnt noch daheim, der kleine geht noch in die Schule. Aber ich selbst hatte auch den Erstwohnsitz am Studienort, das wollte die Unistadt so, und irgendwann passte es mir auch ganz gut, dort zu wählen, da kannte ich mich dort besser aus. Den Zweitwohnsitz bei meinen Eltern hab ich aus einer gewissen inneren Verbundenheit heraus behalten.

Off Topic: Dagmar, habt Ihr jetzt eine Wohnung für Deine Tochter gefunden? Und wenn ja, seid Ihr zufrieden damit oder ist es nur was für den Übergang?

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Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von Hase67 am 14.09.2020, 22:37 Uhr

Meine Tochter ist auch nur mit Erstwohnsitz in Leipzig gemeldet - ich wüsste auch ehrlich gesagt nicht, wozu sie einen Zweitwohnsitz hier haben sollte. Für die Haftpflicht spielt das meines Wissens keine Rolle, die ist eigentlich ortsungebunden. Die greift zumindest in unserem Fall, so lange sie unterhaltsberechtigt ist.

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Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von Tai am 14.09.2020, 22:50 Uhr

Meine Tochter hat ihren Studienort als alleinigen Erstwohnsitz. Das ist ihr Lebensmittelpunkt, außerdem gibt es da auch eine Zweitwohnsitzsteuer.

Mein Sohn hatte das anfangs genauso. Da es bei ihm aber keine Zweitwohnsitzsteuer gibt, ist seine Studienstadt nun sein Zweitwohnsitz und aus guten Gründen bei uns Eltern wieder der Erstwohnsitz.

PS: Ich kann mich nicht erinnern, dass es früher (in den 80ern) eine Zweitwohnsitzsteuer gab. Oder doch?

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ich hab das auch nicht so in Erinnerung

Antwort von Ellert am 15.09.2020, 6:27 Uhr

bei mir gabs auch keine Zweitwohnsitzsteuer.
Wir mussten aber den Hauptwohnsitz am Studienort haben, warum auch immer, durfte dann am gefühlten Hauptwohnsitz auch nichtmehr wählen

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Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von lejaki am 15.09.2020, 7:08 Uhr

Ich kann dir mangels so großer Kinder nur sagen wie es bei mir damals war (vor 20 Jahren).

Bin ausgezogen zum Studium (180km weg) und dort dann auch gemeldet als Erstwohnsitz. Unser BL hat eine Zweitwohnsitzsteuer, von der man sich befreien lassen kann. Aber ich hätte damals keine Vorteile gehabt, bei meinen Eltern einen Zweitwohnsitz zu haben. War ja dann eh kaum noch Zuhause außer alle paar Wochenenden und mal ein paar Tage in den Semesterferien. Mein Lebensmittelpunkt war ab da mein Studienort.

HaftpflichtVersicherung lief während des Studiums trotzdem über meine Eltern auch wenn ich da nicht mehr gemeldet war.

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Re: das frage ich mich halt

Antwort von kuestenkind68 am 15.09.2020, 10:38 Uhr

Vielleicht hat es irgendwelche Vorteile bei der Steuer, wenn sie einen Zweitwohnsitz hat? Kann man da evtl. Fahrtkosten oder doppelte Miete oä absetzen?
Ich habe keine Ahnung von Steuern, aber für denkbar halte ich das. Vielleicht kann ja jemand anderes weiterhelfen, der sich auskennt?

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Re: ich hab das auch nicht so in Erinnerung

Antwort von Hase67 am 15.09.2020, 11:11 Uhr

Die Zweitwohnsitzsteuer kann man meines Wissens aber auch in der Steuererklärung geltend machen - wie das bei Beamten aussieht, weiß ich nicht, aber prinzipiell geht es.

Die Frage, die man sich da immer stellen muss, ist halt die nach dem "Lebensmittelpunkt". Wenn jemand 600 Kilometer von zu Hause entfernt studiert, ist klar, dass der Lebensmittelpunkt der Studienort sein wird, weil man auch am Wochenende nicht mal eben nach Hause pendelt. Neben der eigenen Situation (dass man dann steuerrechtlich und vom Gerichtsstand her dem Erstwohnsitz zugeordnet wird) ist es aber auch umgekehrt klar, dass es für die Gemeinden sinnvoll ist, möglichst viele mit Erstwohnsitz gemeldete zu haben - je mehr Einwohner eine Gemeinde hat, umso mehr Einnahmen hat sie auch - nicht nur aus direkten Steuereinnahmen, sondern auch aus der Verteilung aus "Töpfen" auf übergeordneter Ebene wie dem Land und dem Bund.

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Zweitwohnsitz - Ausbildungsfreibetrag

Antwort von tabalugalilli am 15.09.2020, 11:42 Uhr

Gibt es beim Zweitwohnsitz im Zusammenhang mit dem Ausbildungsfreibetrag vielleicht etwas zu berücksichtigen?

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Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von ursel7 am 15.09.2020, 12:19 Uhr

Meine ist im Juli schon an den Studienort gezogen und hat sich dort mit Erstwohnsitz angemeldet. Gibt dort 150 EUR Begrüßungsgeld für Studierende.
LG

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Nicht überall fällt diese Steuer an .....

Antwort von Caot am 15.09.2020, 13:37 Uhr

...aber so eigentlich würde ich mich als Hauptwohnsitz da anmelden, wo ich wohne. Das wäre im Fall des Studiums da wo ich studiere. Das wäre das einfachste und kostengünstigste, sofern eure Stadt/Gemeinde die Zweitwohnsitzsteuer verlangt.

Wozu bedarf es eines Zweitwohnsitzes?

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Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von Silvia3 am 15.09.2020, 17:19 Uhr

Meine hat sich in ihre neue Heimatstadt umgemeldet. Ich sah auch keinen Grund, warum sie das nicht hätte tun sollen. Es hat für euch doch keine Nachteile.

Warte erstmal ab, wenn sie am Wochenende zu euch nach Hause kommt und dann sagt, "wenn ich morgen wieder zuhause bin" oder "ich fahre am Sonntag wieder nach Hause".

Sie sind halt weg. Ist so.

Silvia

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bei der Entfernung auch klar

Antwort von Ellert am 15.09.2020, 18:44 Uhr

bei uns sind es etwas über 100 km und natürlich jedes WE nach Hause bei dem kurzen Weg und alle Semesterferien

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Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von dhana am 15.09.2020, 20:43 Uhr

Hallo,

mein Sohn hat sich gar nicht umgemeldet. Er hatte am Studienort nur ein Wohnheimzimmer, noch nicht mal eine Möglichkeit dort Post zu bekommen.
Er hatte dort auch nie einen Lebensmittelpunkt - sondern halt nur eine Unterkunft. Lebensmittelpunkt war eigentlich weiterhin das Elternhaus. Hierher bekam er seine Post, seine Wahlunterlagen, ...
Uni hat es nie gestört, seine Meldeadresse war weiterhin das Elternhaus - und hierher bekam er seine Unterlagen.

Zumindest war dann das zuhause wieder einziehen gar kein Thema - er war ja offiziell nie ausgezogen.

Gruß Dhana

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Re: Auszug zu Studium - Meldewesen...

Antwort von Juleika am 16.09.2020, 8:17 Uhr

Unsere Tochter hat ihren Hauptwohnsitz am Studienort und ist hier jetzt nicht mehr gemeldet.
Wir sehen darin aber auch keinen Nachteil,wenn sie sich nicht zum Zweitwohnsitz hier anmeldet.

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Re: bei der Entfernung auch klar

Antwort von Hase67 am 16.09.2020, 12:41 Uhr

Da würde ich sagen: Wartet's mal ab . So lange sie jetzt allein in einer Wohnung wohnt (ist so, oder?), wird sie sich am Wochenende evtl. wirklich einsam fühlen, aber eine WG oder ein Wohnheimzimmer und nette Mitbewohner oder Kommilitonen werden schneller zum Zuhause, als man denkt. Es sei denn, ihr braucht sie ab und zu für die Betreuung von Ellert, da ist das ja noch mal eine andere Geschichte.

Meiner Tochter fällt hier gerade massiv die Decke auf den Kopf, weil sie die Sommerferienzeit überhaupt nicht so nutzen konnte, wie sie dachte, und jeder von uns hier eben seine festen Aufgaben hat (und auch die "Daheimgebliebenen" unter ihren Freunden haben ja nicht ständig Zeit). Sie hat schon "Heimweh" nach ihrem Studienort.

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Re: bei der Entfernung auch klar

Antwort von Rucolaendivie am 17.09.2020, 17:14 Uhr

Ähnliches wollte ich auch schreiben. Ich war zum Studium auch nur 100 km weg (von HN nach TÜ) und bin am Anfang nur alle zwei Wochen heimgefahren, später noch seltener. Und dabei hab ich ein Semester zur Untermiete auf dem Dorf gewohnt, danach im Wohnheim und verschiedenen WGs, erst am Schluss allein und mit meinem Mann (damals Freund) zusammen. Gerade am Anfang des Studiums, wenn alle neu sind, schließt man schnell neue Freundschaften...

Alles Gute Deiner Tochter!

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