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Geschrieben von sumse am 19.08.2023, 12:58 Uhr

Duales Stundium und Kindergeld

Kennt sich vielleicht jemand aus?

Meine Tochter ist 22 und lebt noch zu Hause. Sie absolviert eine Ausbildung zur Pflegefachfrau und studiert dual. Bis zum Bachelor sind es noch 1,5 Jahre, ihr berufliches Examen ist im September.
Wir haben alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, nun stellt die Familienkasse die Zahlung zum September ein, da die Berufsausbildung abgeschlossen ist. Ist es nicht so, dass das Kindergeld bis zum Bachelor weiterläuft? Sie kann ja bis dahin auch nur maximal halbtags arbeiten….
Weiß da jemand von euch Bescheid?
Danke :-)

 
11 Antworten:

Re: Duales Stundium und Kindergeld

Antwort von Silvia3 am 19.08.2023, 13:54 Uhr

Scheint von Familienkasse zu Familienkasse unterschiedlich zu sein. Meine Große hat ein Duales Studium mit Ausbildung gemacht, die Ausbildung war nach 2,5 Jahren beendet. Das Kindergeld wurde bis zum Abschluss des Bachelors (7 Semester) weitergezahlt. In ihrem Programm war ein Mitstudent, der den identischen Ausbildungsgang gemacht hat, also gleiches Studium, gleiche Berufsausbildung, gleiche Firma. Ihm wurde das Kindergeld nach Abschluss der Ausbildung gestrichen. Er hatte eine andere Familienkasse in einem anderen Bundesland.

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Re: Duales Stundium und Kindergeld

Antwort von Ellert am 19.08.2023, 16:19 Uhr

huhu

unsere große hat dual studiert direkt nach dem Abi
da gab es bis zum Ende dann Kindergeld.

Euer System kenne ich so nicht
ein duales Studium beginn und endet doch, daneben macht sie noch eine Ausbildung,
wie klappt das denn zeitlich.
Dual studieren bei meiner war vollzeit mit 26 Tage Urlaub im Jahr, die hatte auch keine Semesterferien

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Re: Duales Stundium und Kindergeld

Antwort von Caot am 19.08.2023, 17:00 Uhr

Mein Sohn studiert ab September Dual und bekommt normal Kindergeld. Wir haben den Vertrag mit der Hochschule eingereicht und die Immatrikulationsbescheinigung. Die Exmatrikulation ist erst zum Bachelor. Ende September 2026.

Ich würde nachfragen und bei der Kindergeldkasse anrufen.

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Re: Duales Stundium und Kindergeld

Antwort von Tai am 19.08.2023, 18:22 Uhr

Ein normales duales Studium ist aber etwas anderes als die Kombination von Berufsausbildung mit einem Bachelorabschluss.

Denn theoretisch erlischt der Kindergeldanspruch bei erfolgreicher Beendigung der ersten Ausbildung.

Im Fall von sumses Tochter wird aber sicher erst der Bachelor als erster Berufsabschluss gelten, ich meine, sowas mal gelesen zu haben.

Deshalb lässt sich das bestimmt mit der Kindergeldkasse gut und positiv klären!
Ich hatte auch schon sehr nette und hilfsbereite Mitarbeiter dort am Telefon wegen eines Sonderfalls - wenn man endlich mal durchkommt.

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Re: Duales Stundium und Kindergeld

Antwort von dhana am 19.08.2023, 21:12 Uhr

Hallo,

man muss die Imatrikulationsbescheinigung bei der Familienkasse einreichen, Studenten bekommen dann weiter Kindergeld bis sie 25J sind. Erstes Studium darf einer ersten Ausbildung folgen. Wenn das eine auf dem anderen aufbaut.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren
"Kindergeld bei Ausbildung oder Studium

Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.

Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.

Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld."

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Re: Duales Stundium und Kindergeld

Antwort von sumse am 20.08.2023, 0:41 Uhr

Ich danke euch schonmal ganz herzlich für eure Antworten.
Ich werde am Montag versuchen, jemanden zu erreichen - das stellt sich bei der Familienkasse leider immer als schwierig dar.
Eine aktuelle Studienbescheinigung mit dem voraussichtlichen Zeitpunkt des Bachelorabschlusses liegt vor. Mal sehen, was sie sagen.
Danke nochmal!!!

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Re: Duales Stundium und Kindergeld

Antwort von Carmar am 26.08.2023, 13:52 Uhr

Hast du schon was erreicht?

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Re: Duales Stundium und Kindergeld

Antwort von sumse am 26.08.2023, 14:17 Uhr

Hallo, ich habe mit einem -ziemlich genervten- Mitarbeiter der Familienkasse telefoniert. Das Schreiben, welches wir erhalten haben, ist ein automatisch erstelltes und hat somit nichts mit unserem Antrag auf Kindergeld zu tun.
Derzeit liegt die Bearbeitungszeit bei drei Monaten. WIr müssen also warten. Erstmal ist das Kindergeld samt der Zuschäge gestrichen,

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Re: Duales Stundium und Kindergeld

Antwort von Tai am 27.08.2023, 20:57 Uhr

Das ist doch schon mal eine gute Nachricht.

Wir haben im auch nicht ganz üblichen Fall jetzt im August vier Monate Kindergeld nachgezahlt bekommen, und ich habe mich gefreut, dass es problemlos bewilligt wurde.

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wenn dadurch auch der Kinderzuschlag wegfällt ist das bitter, Ihr braucht das Geld ja

Antwort von Ellert am 03.09.2023, 21:15 Uhr

ich verstehe nicht dass die so lange bearbeitungszeiten haben wenn die doch sicher schon ewig die Unterlagen hatten,das reicht man ja zum Studienbegin nach - und bei uns wollen sie immer nur dann zu Semesterbeginn die Studienbescheinigungen.
Uns wird das allerdings jetzt auch treffen denn der Masterstudiengang beginnt ja erst im Oktober

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Re: wenn dadurch auch der Kinderzuschlag wegfällt ist das bitter, Ihr braucht das Geld ja

Antwort von MamaausM2 am 10.09.2023, 19:53 Uhr

Meine Tochter wurde im April 22 18 Jahre alt und wir bekamen ein Schreiben das kg eingestellt wird. Nachweis dass sie ein Berufsvorbereitungsjahr macht eingereicht. Problemlos weiter bewilligt. Im Juli kam ein Schreiben dass ab August kein kg mehr gezahlt wird. Wieder Bescheinigung dass sie nahtlos eine Berufsausbildung absolviert. Nach einem Monat nachgefragt und darauf kam nach 3 Wochen das eine Bescheinigung fehlt das die BVB auch beendet wurde. Wieder alles hingeschickt und nach weiteren zwei Monaten kam dann der Bescheid und die Nachzahlung von drei Monaten plus für den aktuellen Monat. Warum stand das nicht im ersten bescheid oder im Schreiben im Juli?

Aktuell will das Finanzamt nicht die auswärtige Unterbringung anerkennen trotz Lehrvertrag und Internatvertrag.

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