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Geschrieben von Trini am 10.01.2019, 8:11 Uhr

Schwänzen nach der Schulpflicht

Wie ist das eigentlich mit Freistellungen von Erwachsenen während einer schulischen Ausbildung?
Bei Azubis ist das ja klar geregelt. Die bekommen Urlaub vom Arbeitgeber, der sie bezahlt und dürfen i.d.R. keinen nehmen, wenn Schule ist.

Studenten können kommen und gehen, wie sie wollen.

Wie ist das aber an einer Fachschule?

Trini

 
9 Antworten:

Re: "Schwänzen" nach der Schulpflicht

Antwort von Salkinila am 10.01.2019, 9:54 Uhr

Das trifft ja auch auf über 18jährige Oberstufenschüler zu. Hier ist es so, dass sie sich nach wie vor für das Fehlen entschuldigen müssen, diese Entschuldigung aber selbst abzeichnen. Im Zeugnis stehen dann, wie vorher, die entschuldigten bzw. eventuell unentschuldigten Fehltage.

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Re: "Schwänzen" nach der Schulpflicht

Antwort von cube am 10.01.2019, 10:42 Uhr

Ist der Schüler volljährig, kann er seine Entschuldigungen selbst schreiben. Interessant wäre also eher wieviele Fehlstunden/Tage er sich leisten darf, damit alle Fächer/Kurse noch anerkannt werden können.

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Re: "Schwänzen" nach der Schulpflicht

Antwort von dhana am 10.01.2019, 17:57 Uhr

Hallo,

denke mal, das ist wie bei jeder anderen Schule/Ausbildung in der Erwachsenenbildung auch.
Welche Fehlzeitenregelung hat die Schule/Ausbildung?

Ich mache derzeit den einen Meisterkurs - bei mir zahlt der Arbeitgeber und im Vertrag steht auch das ich anwesend sein muss.
Viele zahlen den Kurs allerdings auch selber - und kommen nur wenn sie Lust/Zeit haben. Kurs ist halt berufsbegleitend - und einige müssen für jeden Unterricht auch Urlaub nehmen - da überlegt man sich schon, wann es notwendig ist. Für die Prüfung selber ist nicht vorgeschrieben, wie oft man im Unterricht anwesend gewesen sein muss - man muss nur die Prüfung bestehen. Wer allerdings Bafög beantragt hat - dafür muss wieder die Anwesenheit nachgewiesen werden, die haben vom Bafög-Amt eine Fehlzeitenregel.

So wie bei Studenten halt auch - ob sie in die Vorlesung gehen ist ihnen überlassen. Aber die Prüfung muss bestande werden. Aber es gibt Professoren, die wöchentlich Leistungsnachweise haben wollen, wer die nicht abgibt ist raus. Bei Laborterminen ist die Anwesenheit Pflicht.
Mein Sohn studiert dual - bei ihm verlangt der Arbeitgeber die Anwesenheit, und hat dies auch schon kontrolliert.

Gruß Dhana

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Re: "Schwänzen" nach der Schulpflicht

Antwort von Ellert am 11.01.2019, 8:02 Uhr

huhu

Also beim dualen studium brauchte Tochterkind immer ein Attest, das wäre wir Arbeit schwänzen wenn man nicht zur Uni geht
Tochter zwei musste bei einer schulischen Ausbildung auch Krankschreibungen haben sonst wäre das im Zeugnis gestanden und damit bewirbt man sich schlecht als 15 Fehltage oder so

dagmar

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Re: "Schwänzen" nach der Schulpflicht

Antwort von Jayjay am 11.01.2019, 9:37 Uhr

Ganz so krass ist es, glaube ich, bei meiner Tochter nicht (auch duales Studium). Der Arbeitgeber legt natürlich Wert darauf, dass sie in die Uni geht, aber wenn sie wirklich mal krank ist, muss sie nur dann ein Attest vorweisen, wenn es länger dauert oder wenn - was oft der Fall ist - irgendwelche Versuche etc. anstehen, die im Anschluss bewertet werden. Neulich war meine Tochter nämlich mal ziemlich angeschlagen und meinte, sie hätte ohne Attest zu Hause bleiben können, wenn eben nicht ein solcher Versuch angestanden hätte.
In der Betriebsphase (hier läuft das immer in Drei-Monats-Blöcken ab) muss sie auch erst ab dem 3. Kranktag ein Attest vorlegen.

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das liegt sicher am AG

Antwort von Ellert am 11.01.2019, 12:08 Uhr

Meiner in 1986 wollte Attest gleich und auch wenn man nur Stunden fehlte oder verschlafen hatte
bei Tochterkind bei vollen Tagen.

Auch bei der Arbeit an sich ist das unterschiedlich
ich bräuchte es auch erst ab 3 Tagen
meine Tochter auch sofort was nervig ist und dazu führt das Kollegen dann Überstunden nehmen weil sie nicht Stunden beim Arzt sitzen wollen für einen Tag Krankschreibung...

dagmar

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Re: das liegt sicher am AG

Antwort von Jayjay am 11.01.2019, 13:26 Uhr

Ja, denke auch, dass es viel am AG liegt.
Was mir aber grad wieder einfällt: Als ich studiert habe, war es völlig wurscht, ob man in der Vorlesung war. Hauptsache, man bestand die Klausur. Aber in den Seminaren war es so, dass man das Seminar wiederholen mussten, wenn man mehr als dreimal gefehlt hatte. Egal ob mit oder ohne Attest.

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Re: das liegt sicher am AG

Antwort von dhana am 11.01.2019, 14:11 Uhr

Hallo,

liegt sicher am AG - mein Sohn muss auch ab dem ersten Tag eine Krankschreibung vorlegen.
Und der AG hat sehr viele Duale Studenten, ich denke mal der weiß schon warum.

Gruß Dhana

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Dankeschön

Antwort von Trini am 13.01.2019, 18:06 Uhr

Ich sehe schon, es gibt da keine allgemeingültigen Regeln.

Trini

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