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von dhana  am 23.09.2022, 18:05 Uhr

Elternbriefe bei Ü18

Hallo,

mein 18jähriger Sohn geht noch zur Schule, er hat im September mit der FOS begonnen.

Bisher hab ich mich da komplett rausgehalten - auch Schulanmeldung ect. hat er alleine organisiert. Nachdem er da noch 17 war, war ich rein zur Unterschrift dabei, aber es war immer klar, er ist bei Schulbeginn 18J und damit sind wir als Eltern raus.

Dachte ich .... heute hat er den ersten Elternbrief mit nachhause gebracht. Unterschriften von Schülern unter 21J werden nicht akzeptiert. Es müssen weiterhin alle Noten und Elternbriefe von den Eltern gegengezeichnet werden. Genauso wie die Krankmeldung, Entschuldigungen ect.

Ich versteh da zwar irgendwo die Schule, die es den Ü18-Schülern nicht zu einfach machen will mit sich selber entschuldigen. Aber auf der andren Seite denke ich wenn sie schon volljährig sind, dann kann man auch davon ausgehen, das sie die Konsequenzen ihres Handeln auch selber überblicken. Sprich wenn sie schwänzen und sich selber entschuldigen, dann fehlt ihnen der Schulstoff.
Sehe ich zumindest für meinen Sohn so - hab ich ihm im Vorfeld auch gesagt, ich unterstütze ihn wenn er weiter zur Schule gehen will, anstatt eine Ausbildung zu machen. Aber die Verantwortung dafür muss er selber übernehmen, ich werde ihm da sicher nicht hinterher arbeiten.

Seine beiden älteren Brüder haben im Anschluss an die Realschule eine Ausbildung gemacht - da musst ich zwar noch den Ausbildungsvertrag mit unterscheiben, da unter 18 - aber ich hatte wieder mit der Schule vom Großen, noch mit der betrieblichen Ausbildung vom Mitteren etwas zu tun - keine Kontakt zu Lehrern, Ausbildern, Betrieb oder Berufsschule.
Insoweit irritiert mich das schon etwas das die FOS da den Kontakt zu den Eltern direkt sucht und diese mit in die Verantwortung nimmt.

Wie ist das bei Euch - wird da weiterhin "Mitarbeit" der Eltern erwartet oder sind sind 18jährige Schüler für sich selbst verantwortlich?

Gruß Dhana

 
10 Antworten:

Re: Elternbriefe bei Ü18

Antwort von DK-Ursel am 23.09.2022, 21:29 Uhr

Ich kann nur für DK sprechen, und hier sind die Eltern bei 18J. aus ALLEM raus, selbst wenn das Kind diagnosizierte oder andere Probleme hat, darf nur etwas zu den Eltern dringen bzw. mit ihren gemacht werden, wenn das Kind einwilligt.

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Re: Elternbriefe bei Ü18

Antwort von Silvia3 am 23.09.2022, 22:42 Uhr

Das ist lächerlich und verstößt meines Erachtens gegen den Datenschutz. Die Schule darf dir ohne schriftliche Einwilligung deines Sohnes keine Auskunft geben, wann er gefehlt oder welche Noten es geschrieben hat.
Und dein Kind müsste dir eine Vollmacht ausstellen, damit du es entschuldigen darfst.

Wenn ihr beide bei der Schulanmeldung nichts Entsprechendes unterschrieben habt, dürfte das nicht durchsetzbar sein.

Ich würde das wahrscheinlich aus Prinzip nicht mitmachen. Die Kinder sind volljährig und müssen für sich selbst einstehen, auch gegenüber der Schulleitung.

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Re: Elternbriefe bei Ü18

Antwort von kuestenkind68 am 24.09.2022, 1:30 Uhr

Also bei meinem Sohn (normales Gymnasium) ist es so, dass er ab dem 18. Geburtstag alles alleine machen darf (Entschuldigungen schreiben, sich für Fahrten anmelden usw usw). Die Schule verlangt da keine weitere Unterschrift der Eltern.
Wir Eltern dürfen zB auch nicht mehr als Elternvertreter gewählt werden, wenn die Kinder schon über 18 sind...

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Re: Elternbriefe bei Ü18

Antwort von desireekk am 24.09.2022, 13:38 Uhr

Also dieses "bis 21-Modell" hat einen amerikanischen Touch für mich.

Ich würde die Schule fragen wie sie das mit Datenschutz vereinbaren und wo genau das in deren AGB / Satzung (oder wie das bei Schulen heißt) geregelt ist?
Frag dazu mal deinen Sohn (so als lernenden Moment) was er in der Schule unterschieben hat zu dem Thema.

ICH würde da GANZ konsequent genau GAR NICHTS unterschreiben oder mich sonst wie in die Pflicht nehmen lassen. Das Gesetz sieht nun mal in D 18 als volljährig vor. Ob die Schule das toll findet oder nicht.

Kleine Randnotiz: hier in den USA sind die Kinder mit 18 nur theoretische volljährig, gelten aber noch als "dependents" also abhängig von den Eltern und schweben juristisch in einer totalen Grauzone.
Als mich die Schule im letzten Schuljahr anrief dass meinem Sohn schlecht sei und er heim wolle (er war 18 und hatte zudem sein eigenes Auto dabei)... und ich nicht vorbeikommen wollte um zu unterschreiben... er war 18!!!... schlug das echt eine ziemliche Welle, aber ich habe es durchgesetzt.
(das sind so die Sachen, da geht's mir dann ums Prinzip).

Ist das IN oder ND?

LG

D

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Re: Elternbriefe bei Ü18@ Desireekk

Antwort von dhana am 24.09.2022, 16:17 Uhr

Hallo Desireekk,

Ist die FOS in EI, eine Teilschule von IN.

Ich finds ehrlich gesagt auch sehr befremdlich und überlege schon, ob ich mich da als nicht zuständig erkläre.

Gruß Dhana

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Re: Elternbriefe bei Ü18

Antwort von alba75 am 24.09.2022, 18:52 Uhr

Wundert mich jetzt etwas. Mein 19-jähriger steht kurz vor dem Abitur, seitdem er 18 ist muss ich gar nichts mehr unterschreiben und ich würde ihn betreffend wohl auch keine Auskünfte mehr seitens der Schule bekommen.

In meiner Berufsschulklasse war eine 19 jährige, die hatte kurz nach dem 18. Geburtstag geheiratet. Wer sollte da denn Entschuldigungen unterschreiben? Ihr Mann? (Mit dem sie natürlich auch zusammen lebte).

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Re: Elternbriefe bei Ü18

Antwort von Ellert am 25.09.2022, 17:35 Uhr

huhu

bei uns waren einige Kinder zum Abi U18 manche Ü18.
Ab 18 gabs Entschuldigungen von den Kindern selbst
allerdings immer noch den Zugang zum Elternportal mit Noten und allem - das wurde dann nicht den Eltern entzogen.
Ich fand es nicht schlecht, rechtlich sind sie erwachsen, verantwortlich moralisch ist man ja irgendwie noch immer. Auch gabs noch einen Elternbeirat oder wie sich das nannte

Solange sich Dein Kind nicht daran stört würde ich kein Faß aufmachen
Unterschriften U21 Ü18 finde ich zwar seltsam aber die werden schon einen Grund haben

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Re: Elternbriefe bei Ü18 - rechtlich überhaupt so haltbar?

Antwort von Caot am 26.09.2022, 7:18 Uhr

Das ist rechtlich haltbar?

Kind1 macht alles alleine. Ist jetzt 18. Fertig. Ich muss nichts unterschreiben, werde es auch nicht tun. Bei der Bank musste ich mich fast entschuldigen mit dabei zu sein.

Unterschreib wenn es Euch nicht stört. Unterschreib nicht, wenn es Euch stört. Ob ich die rechtliche Relevanz erfragen würde, mit Bitte um Erklärung? Gegebenenfalls.

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Re: Elternbriefe bei Ü18

Antwort von desireekk am 26.09.2022, 13:35 Uhr

Hallo Ellert

Aber wie erklärst du das denn juristisch?

Was, wenn der Schüler, Ü18, sagt: „Ich möchte nicht das jemand Dritter (das schließt juristisch die Eltern mit ein) informiert wird“?

Was machst du wenn der Schüler verheiratet ist?
Oder ausgezogen?

Ja, das ist eine Typfrage… und ich bin da eher der Typ „da gehts mir und Prinzip“

LG

D

P. S. Klar… so ein bisschen immer noch reinspickeln können ist schon schön ;-)

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ich weiss nicht obs bei uns am Gymnasium solche Fälle gab

Antwort von Ellert am 27.09.2022, 16:13 Uhr

und die Kinder sagten sie wollen das nicht
(war bei uns nie einer Frage)

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