Geschrieben von Carinchen1105 am 06.02.2020, 13:04 Uhr |
Verzweifelt
Hallo ihr Lieben,
Ich erkläre euch die Situation.
Ich hab zum 31.12.19 meinen Job gekündigt.
Ab dem 07.01.2020 eine neue Stelle.
Am 06.01 wurde die Schwangerschaft festgestellt und da ich dort mit Kindern arbeite, wurde ich krank geschrieben, da der Immunstatus etc geprüft werden musste. Nun habe ich in den ersten 4 Wochen bei Beschäftigungsbeginn keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung beim Arbeitgeber.
Bestimmt an die 30 mal mit der Krankenkasse telefoniert, wie es den nun abläuft.
Da ich einen Tag vor Arbeitsbeginn krank gemeldet wurde wäre ich nur freiwilligversichert gewesen und somit habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld.
Ich wurde vom 06.01 bis 23.01 ersten Krankgeschrieben, da kein Schutz vorhanden ist.
Nun stehe ich hier, letzte Woche freitag hiess es, ich bekomme Krankengeld und Post. Heute angerufen, dass es keine Post gibt, da ich nicht pflichtversichert war.
Dann habe ich beim Arbeitsamt angerufen, wie ich meine Miete den zahlen soll , die ist schon 7 Tage überfällig.... die sagte durch meinen Arbeitsvertrag habe ich auch keinen Anspruch.
Ich weiss nicht was ich machen soll. Niemand fühlt sich zuständig und kann mir helfen. Der Kühlschrank ist leer, mein Konto bis Anschlag im Dispo und es Kommen noch normale weitere Abbuchungen.
Ich zahle seit meinem 16 Lebensjahr in diese Krankenkasse ein und wers behandelt wie dreck. Dabei sollte eine Schwangerschaft doch was tolles sein.
Danke euch fürs Lesen.
Re: Verzweifelt
Antwort von Carinchen1105 am 06.02.2020, 13:05 Uhr
Ich habe nun auch mal eine E Mail an die Caritas gesendet. Ich weiss nicht was ich machen soll
Re: Verzweifelt
Antwort von lilly1211 am 06.02.2020, 14:38 Uhr
Warum warst du AU und nicht im BV?
Ich hatte das auch mal, in den ersten 4 Wochen hat man keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Aber du warst ja gar nicht krank. Deshalb verstehe ich nicht warum du dich krank gemeldet hast.
Kann dir niemand aus deiner Familie helfen? Oder der Vater des Kindes?
Re: Verzweifelt
Antwort von Carinchen1105 am 06.02.2020, 14:53 Uhr
Weil der Immunstatus geklärt werden musste, die neue Stelle ist mit Kindern. Deshalb durfte ich nicht. Ich wäre gegangen. Die arbeit hat auch gesagt die stellen BV aus da es zu gefährlich ist. Aber die Ärztin hat den Schein so ausgestellt und nicht nehr zurück genommen.
Re: Verzweifelt
Antwort von Mutti69 am 06.02.2020, 15:15 Uhr
Dein AG hat dich nicht bei der Krankenkasse gemeldet. Er soll das umgehend nachholen, dazu ist er verpflichtet. Hat er dich gemeldet, erholst du natürlich für 28 Tage zunächst von der Krankenkasse den vollen Lohnausgleich.
Wo dauert denn das abnehmen von Blut und das Erstellen und Abklären der Abwehrlage einen ganzen Monat?
Re: Verzweifelt
Antwort von Carinchen1105 am 06.02.2020, 15:47 Uhr
Ich habe am 06.01 die Au bekommen für eine Woche. Danach hat sie direkt bis zur nächsten Untersuchung verlängert ohne zu fragen.
Hatte geben es nicht zu tun aber sie hat er nicht zurück genommen.
Der Arbeitgeber hat ab dem 07.01 gemeldet. Aber erster Au tag war der 06.01.
Re: Verzweifelt
Antwort von Strudelteigteilchen am 06.02.2020, 15:58 Uhr
Was genau war denn Dein Status vom 1.1. bis zum 6.1., versicherungstechnisch? Hattest Du Dich arbeitslos gemeldet?
Re: Verzweifelt
Antwort von HeyDu! am 06.02.2020, 16:08 Uhr
Statt AU wäre BV vom AG richtig gewesen und eine Klärung sofort und nicht einen Monat später.
Re: Verzweifelt
Antwort von Mutti69 am 06.02.2020, 16:11 Uhr
Dann bekommst du ab dem 07.01. von der Kasse die Lohnersatzleistung.
Zur AU: eine AU ist entgegen der landläufigen Meinung NICHT BINDEND! Wenn du arbeiten kannst, dann meldest du das dem AG und gut. Früher gab es Gesundschreibenden, heute nicht mehr. Wenn man genau drauf guckt, steht da auch "voraussichtlich bis" es ist also kein fixes Enddatum.
Nur mal für die Zukunft.
Für den 1. - 6.1. bekommst du natürlich von Niemandem eine Zahlung, ich vermute, du hattest dich nicht beim Arbeitsamt suchend gemeldet, das ging ja ineinander über.
Du bist nicht fußkrank, ich würde direkt zur zuständigen Filiale deiner Krk. laufen und die am Tresen solange belagern, bis sie dir die Ersatzzahlung anweisen oder bis sie dir erklären, woran es liegt. Dabei fragt man auch immer nach "der gesetzlichen Grundlage" und im Zweifelsfall nach dem Vorgesetzten.
Re: Verzweifelt
Antwort von Mutti69 am 06.02.2020, 16:11 Uhr
Korrekt. Aber nu is es eh zu spät.
Das stimmt nicht
Antwort von Strudelteigteilchen am 06.02.2020, 16:22 Uhr
Relevant ist der Status bei Feststellung der AU.
Und es ging eben nicht ineinander über - es gab eine Lücke. Und genau in die Lücke ist sie reingefallen. Ganz superblöd gelaufen.
Lies mal:
"Gesetzlich Krankenversicherte haben nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB V Anspruch auf Krankengeld, wenn unter anderem eine Krankheit eine Arbeitsunfähigkeit verursacht. Wie das Bundessozialgericht mehrmals entschieden hat, bestimmt das bei Entstehen des Krankengeldanspruchs bestehende Versicherungsverhältnis, in welchem Umfang ein Krankengeldanspruch besteht. Hier sind die BSG-Urteile vom 14.12.2006, Az. B 1 KR 9/06 R und vom 26.06.2007, Az. B 1 KR 37/06 R; B 1 KR 2/07 R und B 1 KR 8/07 R zu nennen. Das Bundessozialgericht hat insbesondere in den Urteilen vom 26.06.2007 deutlich gemacht, dass die Rechtsvorschrift des § 46 SGB V nicht ausschließlich den Beginn einer Krankengeldzahlung regelt, sondern auch, in welchen Fällen ein Krankengeldanspruch entsteht.
Das Bundessozialgericht vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass nicht der bescheinigte Beginn der Arbeitsunfähigkeit, sondern die ärztliche Feststellung für das Entstehen des Krankengeldanspruchs relevant ist. Am 06./07.05.2008 haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in ihrer Besprechung die Auffassung vertreten, dass nach den Urteilen des Bundessozialgerichts zu verfahren ist, da hier von einer gefestigten Rechtsprechung ausgegangen werden kann."
Kopiert von:
https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/215-krankengeld-arbeitsunfaehigkeit-vor-aufnahme-arbeitsverhaeltnis.html
Re: Das stimmt nicht
Antwort von Mutti69 am 06.02.2020, 16:24 Uhr
Krass! Wusste ich nicht!
Das ist aber heftig!
Danke fürs Reinkopieren!
Re: Verzweifelt
Antwort von lilly1211 am 06.02.2020, 16:26 Uhr
Was heißt nicht zurück genommen? Du hättest die AU einfach in den Müll werfen können und das BV des Arbeitgebers annehmen.
Re: Das stimmt nicht
Antwort von Strudelteigteilchen am 06.02.2020, 16:28 Uhr
Deswegen soll man schauen, daß man IMMER IMMER IMMER IMMER einen Versicherungsstatus hat. LÜCKENLOS!!!! Auch eine Lücke von einem Tag kann zum Problem werden.
In 99% der Fälle geht es ja gut - aber wenn man, wie die AP, der eine Fall ist, wo es nicht gut geht, hat man die Arschkarte.
Re: Das stimmt nicht
Antwort von lilly1211 am 06.02.2020, 16:28 Uhr
Aber Himmel sie war doch nicht krank. Warum zur Hölle hat sie sich nicht das Gehalt zahlen lassen vom Arbeitgeber. AU in den Müll. Chef sagen sie ist schwanger. BV mit Gehalt.
Re: Das stimmt nicht
Antwort von Strudelteigteilchen am 06.02.2020, 16:30 Uhr
Tja.
Häddidadiwari
Ich würde zur KK gehen und nach der Nachversicherung fragen. Meiner Ansicht nach die einzige Chance.
Re: Das stimmt nicht
Antwort von lilly1211 am 06.02.2020, 16:33 Uhr
Leider geht sie absolut nicht drauf ein warum sie nicht im BV ist/war.
Und was das mit dem zurücknehmen soll ist mir auch ein Rätsel. Wenn ich nicht krank bin gehe ich arbeiten. Noch niemals habe ich einen Arzt gebeten die AU zurückzunehmen.
Das mit der nachversicherung könnte ihr höchstens Krankengeld bringen. Gehalt wäre viel höher.
Re: Das stimmt nicht
Antwort von Strudelteigteilchen am 06.02.2020, 16:35 Uhr
Trotzdem besser als nix.
Re: Das stimmt nicht
Antwort von Mutti69 am 06.02.2020, 16:38 Uhr
Wobei wir dann auch wieder beim Thema sind...wenn es so klamm ist und in einem Beruf gearbeitet wird, in dem der Immunstatus sicher schon früher mal Thema war...dann wäre da noch der KV, den man finanziell mit einspannen könnte und es stellt sich die ausgeweitete Frage, warum sie den Immunstatus nicht VOR der Schwangerschaft geklärt hat.
Re: Das stimmt nicht
Antwort von lilly1211 am 06.02.2020, 16:43 Uhr
Zusätzlich finde ich es frech überhaupt auf die Idee zu kommen uns alle über krankengeld blechen zu lassen wenn ihr der Arbeitgeber BV und Gehalt anbietet.
Sie hatte nen Vertrag und der Chef wollte sie zahlen. Abgesehen dass Krankengeld der schlechtere Deal ist ist es einfach absolut nicht ok auch das ermogeln zu wollen. Sie war ja nicht krank.
Und bei 'schließlich hab ich 15 Jahre lang eingezahlt' werde ich böse. Das qualifiziert NICHT zum Missbrauch der Leistungen. Sie war Null krank. Sie war gesund und der Chef hat ihr Gehalt und BV angeboten.
Re: Verzweifelt
Antwort von Carinchen1105 am 06.02.2020, 17:00 Uhr
Und ab dem 06.01 habe ich der Kasse sofort alles gemeldet. Meine Firma hat mir kein BV und Gehalt angeboten!
Re: Verzweifelt
Antwort von lilly1211 am 06.02.2020, 17:07 Uhr
Was meinst du denn dann mit 'die arbeit hat auch gesagt die stellen BV aus da es zu gefährlich ist'?
Re: Verzweifelt
Antwort von Carinchen1105 am 06.02.2020, 17:08 Uhr
Toll mein Grosser Text ist weg.
Ich habe selbst gekündigt, dadurch keinen Anspruch auf Leistung. Wollte ich ja auch nicht da ab dem 07.01 eine Beschäftigung aufgenommen werden sollte. Ich habe vorher im Einzelhandel gearbeitet und habe in die Pflege mit Kindern gewechselt.
Ich war vom 01.01 bis 06.01 nur freiwillig versichert. Da der 06.01 der erste Tag war mit Blutabnahme habe ich es bei der Kasse direkt gemeldet.
Ihr stellt mich hin als wäre ich ein schmarotzer ohne ende. Ich war immer arbeiten und das baby war eine ganz tolle Überraschung zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Den 6 Jahre hat es auf sich warten lassen. Dass es dann passiert wusste ja niemand.
Seit dem 24.01 habe ich BV von der Firma. Ehr haben die es nicht angeboten.
Ich will keinem auf der Tasche liegen. Wenn ich genug reserven hätte würde ich das auch alles selbst bezahlen.
Hab es ja verstanden, dass es nichts gibt und ich schauen muss mein dispo weiter zu erhöhen damit wir nicht auf die strasse kommen.
Ich hoffe niemand von euch kommt in diese unschöne Situation. Ich weiss nicht ob ich nun auf alles geantwortet habe, da es viele Komentare gab.
Danke für die, die mir wirklich ein weiterbringendes kommentar gegeben haben.
Re: Verzweifelt
Antwort von Mutti69 am 06.02.2020, 17:17 Uhr
Schau mal auf Familienplanung.de unter "Rechtliches und finanzielle Hilfen". Vielleicht ist da noch was bahnbrechendes dabei.
Du bist selber nicht unschuldig an der Situation, das musst du einfach für dich anerkennen, sauer über die Krankenkasse sein, nutzt auch nichts.
Es ist jetzt so wie es ist, dir fehlt Gehalt vom 1. - 23.. Wenn es wirklich so extrem eng bei euch ist, dann müsst ihr eh sehen, wie ihr zukünftig plant.
Re: Verzweifelt
Antwort von Carinchen1105 am 06.02.2020, 17:22 Uhr
Ja ab nächsten Monat bekomme ich ja gehalt es handelt sich nur um diesen geschrieben Zeitraum. Mehr als melden kann ich es nicht. Und mir haben soviele mitarbeiter der kk was anderes erzählt, statt die von vorne herein sagen es gibt nichts, dann hätte ich direkt gucken können. Aber die haben ja zugesagt. Und dann passt es auch nur bis ich das alles ausgebessert habe dauert es ein paar Monate.
Re: Verzweifelt
Antwort von lilly1211 am 06.02.2020, 17:23 Uhr
Dann lebst du doch in fester Partnerschaft? Kann dein Partner dir nicht aushelfen?
Re: Verzweifelt
Antwort von Carinchen1105 am 06.02.2020, 17:27 Uhr
Wir benötigen beide Gehälter damit wir alles Zahlen können und Geld zum Einkaufen haben.
Wir verdiehnen gleich viel. Demnach blöd. Na egal. Gibts Brühe zu Mittag und Abend kostet nicht viel.
Pech gehabt.
Re: Verzweifelt
Antwort von Mutti69 am 06.02.2020, 17:30 Uhr
Kleinanzeigen, Ballast verkaufen, laufende Kosten reduzieren...Eltern anpumpen...
Aber ganz dumm gefragt
Antwort von Ellert am 06.02.2020, 19:25 Uhr
Ihr habt euch 6 Jahre ein Baby gewünscht und freut Euch doch sicher auch darüber
Du bist familienversichert, also wohl verheiratet.
Es sind doch nur die Tage vom 06.01 bis 24. 1 die Euch an Geld fehlen
ich vermute Dein Mann arbeitet auch sonst plant man ja nicht so lange ein Wunschkind
Miete könnt Ihr nicht zahlen und Essen, habt Ihr kein Umfeld Euch zu unterstützen, so extrem knapp ist bei Euch kalkuliert ?
Sparverträge auflösen ggf eine Alternative ?
Die Tage sind sehr ärgerlich, aber wenn das Baby kommt fehlt Dir ja auch ein beträchtlicher Teil Einkommen
wie plant Ihr das denn dann ?
dagmar
Re: Das stimmt nicht
Antwort von Felica am 06.02.2020, 23:50 Uhr
Au hebelt BV aus. Das ist das Problem. Eine AU geht immer vor ein BV.
Sie hätte gar nicht erst die AU annehmen dürfen. Die Ärztin kann einen ja nicht dazu zwingen. Ist halt blöde gelaufen.
Re: Aber ganz dumm gefragt
Antwort von Strudelteigteilchen am 07.02.2020, 11:11 Uhr
Wenn sie sie sich hätte familienversichern können, hätte sie keine Lücke.
Ich gehe nicht davon aus, daß sie verheiratet ist.
Auch das BV-Geld zahlt die Allgemeinheit
Antwort von Strudelteigteilchen am 07.02.2020, 11:15 Uhr
Über ein Umlageverfahren.
Ich frage mich gerade, wenn man nichtmal die Arbeit antritt
Antwort von Ellert am 08.02.2020, 13:12 Uhr
st da einvertrag richtig wirksam mit allen Konsequenzen ?
Ich glaube ich wäre einen tag hin und dann erst zum Arzt
so sieht das wirklich sehr seltsam aus, berechnend irgendwie
auch wenn es sicher nicht so war
es hat so ein "Geschmäckle"
dagmar
sie schreibt
Antwort von Ellert am 08.02.2020, 13:14 Uhr
Da ich einen Tag vor Arbeitsbeginn krank gemeldet wurde wäre ich nur freiwilligversichert gewesen und somit habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld.
sie war also familienversichert
unverheiratet geht das ja nicht
Öhm, kann es sein, daß Du Dich verliest?
Antwort von Strudelteigteilchen am 08.02.2020, 21:53 Uhr
Sie war FREIWILLIG versichert, nicht FAMILIENversichert. Wenn eine Familienversicherung eine Option gewesen wäre, hätte sie sich nicht freiwillig versichern müssen.
Du weißt, daß das zwei unterschiedliche Dinge sind? Fängt zwar beides mit "F" an, aber da enden die Gemeinsamkeiten auch schon.
Re: sie schreibt
Antwort von lilly1211 am 08.02.2020, 22:22 Uhr
Die beiden Status schließen sich gegenseitig aus.
Wenn sie freiwillig versichert war ist damit klar dass sie NICHT familienversichert ist.
also quasi Selbstzahler ?
Antwort von Ellert am 08.02.2020, 23:03 Uhr
stimmt dann klingt es nicht nach verheiratet
ich nehms zurück
macht aber die Situation nicht besser
was ist mit dem vater des kindes?
Antwort von mellomania am 10.02.2020, 21:11 Uhr
er ist auch für euch zuständig!
Re: was ist mit dem vater des kindes?
Antwort von Lewanna am 12.02.2020, 10:37 Uhr
Sie hat doch schon geschrieben dass beide Gehälter gebraucht werden um alle Kosten zu decken + Einkaufen.
LG
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An die Mami\' von Bayern
Ich finde Bewertungen sinnvoll, allerdings...
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