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Geschrieben von samaga am 20.11.2017, 13:10 Uhr

Kinderzuschlag

Hallo. Hab ein paar Fragen zum Kinderzuschlag. Seit 09/17 habe ich einen Kitafreiplatz für meinen Sohn, da unser Einkommen zu wenig ist (Elternzeit seit 06/17). Zusätzlich bekommen wir Wohngeld und Antrag auf Kinderzuschlag läuft seit 01.09.2017. Sind aber berechtigt und werden es auch bekommen. Nun ist es aber so, dass wir ja dann quasi eine Nachzahlung ab 09/17 bekämen. Das ist ja erst mal ordentlich viel Geld, aber davon müssen wir ja auch die Schulden bezahlen die wir gemacht haben da dieses Geld ja bisher fehlte. Nun gibt es ja das sogenannte Zuflussprinzip und bei Alg2 zählen auch Nachzahlungen als Einkommen, soweit ich weiß und da interessiert es ja bekanntlich auch niemanden, wie man die letzten Monate über die Runden kam. Wie ist das aber dann mit dem Kitafreiplatz? Zählt hier die Nachzahlung des Kinderzuschlags auch als einmaliges Einkommen? Denn das hieße, dass wir dann mind. 1 Monat Kitagebühr nachzahlen müssten. Oder wird es dann wie bei Alg2 auf 6 Monate abgerechnet? Aber dann müssten wir ja höchstwahrscheinlich 6 Monate Kitagebühr zahlen. Aber wir können ja nichts dafür dass die Bearbeitung solange dauert. Ein Schelm der Böses dabei denkt, könnte meinen das ist Absicht.
Des weiteren frage ich mich wie das bei einer Steuerrückerstattung oder Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung ist.Wird dieser Betrag dann in einem Monat angerechnet oder auf 6 Monate verteilt?

 
2 Antworten:

Re: Kinderzuschlag

Antwort von xIntirax am 20.11.2017, 19:35 Uhr

Nein Ermäßigung/Übernahme bleibt bei der Nachzahlung unberührt. Betriebskosten und Steuern waren hier auch noch nie relevant.
Wenn etwas angerechnet wird ziehen hinter her monatlich etwas ab. Das heißt wenn du 100 Euro mehr Einkommen hattest werden 50 Euro angerechnet.

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Re: Kinderzuschlag

Antwort von Lucylu am 21.11.2017, 11:38 Uhr

Müsst ihr denn überhaupt Kigagebühren zahlen? Könnt ihr das nicht über die Bildungs- und Teilhabeleistungen beantragen?

Lg

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