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Geschrieben von Cindy12345 am 21.10.2018, 19:55 Uhr

Hilfe fragen zum Unterhalt

Hallo mein Freund hat ein Kind 4 Jahre alt. Wir führen das ,,echte,, wechselmodell durch. Jetzt Will die mutter Unterhalt für das Kind im Wert von 272 Euro obwohl das Kind die Hälfte des Monats bei uns lebt und wir alle kosten sprich Kleidung usw für das Kind tragen. Vorher als wir das Kind nur alle 14 Tage übers Wochenende hatte betrug der Unterhalt 286 Euro das wäre eine Differenz von 14 Euro obwohl wir die Hälfte des Monats das Kind betreuen und verpflegen. Mein Freund hat ein netto Einkommen von Durchschnitt 2000 Euro sie von 1200 Euro. Ich bitte um Hilfe da unser Rechtsstreit schon seit 4 Jahren geht und es einfach kein Ende nimmt. Kann man von der Mutter einen Offenbarungseid des ,,Verdienstes,, verlangen so wie das der Vater machen muss? Sie fliegt 5-6 mal im Jahr in Urlaub sagt auch sie hat mehr als genug Geld fraglich wie das mit den angeblich 1200 möglich ist :(

 
7 Antworten:

Re: Hilfe fragen zum Unterhalt

Antwort von kravallie am 22.10.2018, 10:23 Uhr

du hast schon bei nicola bader gefragt, aber da dein freund anwaltlich vertreten ist, wird sie nicht antworten.
gibt es denn einen beschluss/eine vereinbarung bzgl des wechselmodells?
wenn dem so ist, kann die mutter fordern was sie will, sonst würde ich an stelle deines freundes das ganze wechselmodell infrage stellen und das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht für das kind beantragen, da die mutter offenbar das kind nicht mal 50% versorgen kann. diesbezüglich kann man schon verlangen, dass sie offenlegt, wie sie das kind zu ernähren denkt.
in welcher form fordert sie denn unterhalt?
auch das kindergeld steht deinem freund beim wechselmodell zur hälfte zu.
ich würde der mutter mal vor augen führen, was wäre, wenn der junge ganz beim vater lebt, dann ist sie nämlich zu unterhalt verpflichtet, kindergeld geht ganz an den vater. mit 1200 netto wird sie wenig leistungsfähig sein, aber es gibt unterhaltsvorschuss, den sie zurückzahlen muss.

(das mit den urlauben lasst unerwähnt, das geht euch nix an und ist auch unerheblich!)

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Re: Hilfe fragen zum Unterhalt

Antwort von Goldbear am 25.10.2018, 7:54 Uhr

Hallo Zusammen,
auch beim Wechselmodell muss Unterhalt bezahlt werden, war bei einer Freundin so. Es werden beiden Einkommen zusammengezählt, dann der Unterhalt anhand der Düsseldorfertabelle ermittelt. Angenommen der Unterhalt würde 500,00 € betragen wird der Betrag nach Leistungsfähigkeit ermittelt, bei 2000,00 und 1200,00 läge die Aufteilung grob bei 60/40. Das Kindergeld wird natürlich angerechnet, aber die Differenz muss an den weniger verdienenden Partner gezahlt werden. Ein Anwalt kann das genau berechnen, da ja berufsbedingte Kosten usw. das Einkommen mindern.
VG
Goldbear

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Re: Hilfe fragen zum Unterhalt

Antwort von kravallie am 25.10.2018, 8:21 Uhr

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/wechselmodell/?cookie-state-change=1540447869855

da ist ein fall mit sehr ähnlichen zahlen aufgedröselt und auch erklärt, dass es eben nicht so einfach ist, unterhalt beim echten wm einzuklagen. in solch schwindliger höhe wie bei der ap schon mal gar nicht.
zudem hat auch eine mutter eine erhöhte erwerbsobliegenheit.
gehört auch zur voraussetzung für ein echtes wechselmodell....

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Re: Hilfe fragen zum Unterhalt

Antwort von Goldbear am 25.10.2018, 8:59 Uhr

Hallo,
deshalb auch die Berechnung vom Anwalt machen lassen. Unterhalt in dieser Höhe ist bestimmt nicht drin, besonders wenn sie das Kindergeld überwiesen bekommt. Er müsste ja nur die Differenz ausgleichen und bei 2000,00 € netto wird das nicht viel sein, wenn das Netto bereinigt und das Kindergeld abgezogen ist.
VG
Goldbear

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Re: Hilfe fragen zum Unterhalt

Antwort von kravallie am 25.10.2018, 9:14 Uhr

so eine berechnung durch einen anwalt kostet. so, wie ich die ap verstehe, haben sie schon reichlich geld investiert.
ich würde die entsprechenden stellen beim jugendamt informieren, dann läuft das schon. und: die mutter kann ja klagen. wenn sie keine pkh mehr bekommt, da keine erfolgsaussichten bestehen, erledigt sich das schnell von allein.

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Re: Hilfe fragen zum Unterhalt

Antwort von Cindy12345 am 25.10.2018, 17:06 Uhr

Ja das Problem ist da sie einen Anwalt eingeschaltet hat müssen wir uns von unserem verteidigen lassen waren auch auf dem Jobcenter wegen ihr und auf der unterhaltsvorschusskasse. Beide meinten es sei unter aller würde und warum sie nicht arbeiten geht und und und aber wirklich zur Rechenschaft gezogen naja wir hoffen es. Ja finanziell mehr als erschöpft haben gehofft ohne Anwalt durch zu kommen aber da sie ihren schon eingeschaltete hat ( klar bekommt sie ja alles gezahlt) müssen wir anwaltlich dagegen halten :( haben auch mit dem vom Jobcenter gesprochen sie hat wissentlich nicht mitgeteilt das wir das Wechselmodel fahren unter anderem versucht mehrer Leistung zu erschleichen was in dem Gespräch raus kam und hat nicht einen Urlaub dem Jobcenter gemeldet

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Re: Hilfe fragen zum Unterhalt

Antwort von kravallie am 26.10.2018, 10:43 Uhr

das mit dem urlaub ist für euer verfahren nicht relevant.

m.w. nach MUSS man nicht mit einem anwalt "kontern".
zumindest war das bei mir so.
letztendlich geht es darum, dass dein freund keinen bzw weniger unterhalt zahlen muss und das habt ihr quasi schon damit erreicht, dass man nun weiß, dass ihr das wm lebt. dadurch wird sofort der uhv eingestellt und auch die beistandschaft (falls vorhanden) beendet.

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