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Geschrieben von ohno am 14.04.2019, 17:25 Uhr

gemeinsames Sparkonto - Vorsorge im Todesfall

Wir, unverheiratet, haben ein gemeinsames Sparkonto. Jeder von uns kann darüber verfügen, ohne den anderen. Ein sogenanntes "oder-Konto" halt.

Nun wollten wir umgehen, dass im Falle des Todes von einem von uns dieses Geldvermögen in die Erbmasse fließt, sondern dem anderen von uns zustehen soll. Mehrmals habe ich im Internet gelesen, dass dies mit einem formlosen Schreiben gegenüber der entsprechenden Bank geregelt werden kann. Dies haben wir getan, allerdings sagt uns der Sachbearbeiter dort, dass dies so nicht angenommen werden kann, sondern nur mittels Testament z.B. geregelt werden kann. Soweit sind wir aber noch nicht, denn es kommen noch einige Änderungen auf uns zu, erst dann wollen wir uns an das Thema machen und vollumfassend alles regeln, ohne dann nochmal einen Erbvertrag oder Einzeltestamente ändern zu müssen.

Meine Frage: Habt Ihr, UNVERHEIRATET, ebenfalls ein solches Gemeinschaftssparkonto und konntet so eine Regelung gegenüber der Bank oder großen Aufstand erklären? Oder welche Lösung habt Ihr gewählt?

Viele Grüße, ohno

 
10 Antworten:

Re: gemeinsames Sparkonto - Vorsorge im Todesfall

Antwort von desireekk am 15.04.2019, 3:13 Uhr

Hallo,

über dieses spezielle Schreiben kann ich nichts sagen, aber:

Eure Erbschaftssteuer-Freigrenzen sind sehr niedrig als Unverheiratete. das sollte mit einkalkuliert werden.
Habt ihr beide eine Lebensversicherung die Euch "über Kreuz" absichert?
Wenn nein sollte DAS dringend gemacht werden, denn so ein Konstrukt kann stuerfrei gestaltet werden.

Und generell: selbst wenn ihr noch nicht "alles" fertig habt: macht das, was es jetzt gibt auch JETZT, zur Not ändert ihr eben alle 3 Monate. Aber ohne alles siehst Du NICHTS.
Und wenn es erst mal nur handgeschrieben ist, besser als nix

Gruss

D

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ggf beim Notar oder Anwalt beraten lassen

Antwort von Ellert am 15.04.2019, 6:42 Uhr

Ich weiss auch nicht ob das bei Verheirateten so einfach ist an das Geld zu kommen wenn Kinder vorhanden sind
wir haben aber auch nur oder-Konten um nicht im Ernstfall nichtmehr an die Konten zu können. Mein (auch verheirateter) Kollege hatte Probleme an gelder zukommen nach dem Tod der Frau, da war einiges eingefrohren, genau nachfragen wollte ich aber nicht.

Ich würde mich genau jursitisch beraten lassen
denn die Bank kann heute 100 mal sagen das akzeptiert sie und morgen ändert sie die Meinung wenn Erben vor der Tür stehen

dagmar

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Re: gemeinsames Sparkonto - Vorsorge im Todesfall

Antwort von lilly1211 am 15.04.2019, 10:53 Uhr

Wieso sieht sie nichts?

Als Kontoinhaber eines Oder Kontos kann sie auch nach dem Tod des anderen jederzeit Geld abheben, ihre Position gegenüber der Bank hat sich nicht verschlechtert dadurch dass der andere stirbt.

Eingefroren etc. wird da gar nichts, das ist ja genau der Vorteil des Oder Kontos in Abgrenzung zum Und Konto.

Risiko LV sollte IMMER IMMER IMMER über Kreuz sein, egal ob verheiratet oder nicht. Warum die Leute das nicht kapieren wollen ist mir ein Rätsel und wird es immer bleiben.

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Re: gemeinsames Sparkonto - Vorsorge im Todesfall

Antwort von ohno am 15.04.2019, 12:47 Uhr

Sie meint wahrscheinlich, dass wir keinen gegenseitigen Erbansprüche haben, dass ist auch richtig.

Es ist zwar auch richtig, dass der Überlebende im Todesfall weiter über das Konto verfügen kann, aber dann eben AUCH die gesetzlichen Erben des Verstorbenen, und das wollen wir aus verschiedenen Gründen nicht.

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Re: gemeinsames Sparkonto - Vorsorge im Todesfall

Antwort von lilly1211 am 15.04.2019, 13:00 Uhr

Du kannst doch bis die einen Erbschein vorlegen können schon alles abgehoben haben...

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Re: gemeinsames Sparkonto - Vorsorge im Todesfall

Antwort von ohno am 15.04.2019, 13:00 Uhr

Du meinst die Schenkungssteuer, oder?

Und zum Thema Lebensversicherung: Wir haben beide jeweils eine. Ich bin (laienhaft?) davon ausgegangen, dass eine LV ein Vertrag zu Gunsten Dritter ist, wie eine Sterbegeldversicherung, und darauf dann eben keine Erbschaftssteuer erhoben wird... Der Beitrag wird entsprechend ausgezahlt, egal ob der Begünstigte ein Erbe ist oder nicht. Also rein theoretisch könnte ich eine Stiftung einsetzen als Begünstigten, gesetzliche Erben (ohne Testament eben) sind aber meine Kinder, hätten also keinen Anspruch auf eine Zahlung der LV, erben aber mein Vermögen oder die Schulden (sind keine da, aber rein theoretisch).

schwierig...

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Re: gemeinsames Sparkonto - Vorsorge im Todesfall

Antwort von ohno am 15.04.2019, 13:40 Uhr

Das könnte der Überlebende von uns, ja. Aber derjenige bereichert sich damit an Geldern, die den Erben zustehen. Erbschaftsstreitigkeiten wollen und werden wir nicht provozieren.

VG, ohno

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Re: gemeinsames Sparkonto - Vorsorge im Todesfall

Antwort von lilly1211 am 15.04.2019, 13:55 Uhr

Selbstverständlich wird die Summe der LV zum Erbe gezählt wenn es um die Erbschaftssteuer geht!

Das heißt bei unverheirateten fällt aufgrund des geringen Freibetrages immer Steuer an.

Man sollte IMMER die LV über Kreuz machen. Immer! Auch wenn man verheiratet ist.

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Re: gemeinsames Sparkonto - Vorsorge im Todesfall

Antwort von Mehtab am 15.04.2019, 18:20 Uhr

Ich habe für meinen Mann bei der Bank eine über meinen Tod hinaus geltende Vollmacht unterschrieben, damit er im Fall des Falles an mein Bankkonto kommt.

Wie das bei Unverheirateten, die sich nicht als gegenseitigen Erben eingesetzt haben, ist, weiß ich auch nicht, denn dass er über das Geld verfügen kann, heißt ja noch lange nicht, dass er es auch erben wird, und wenn er dann Geld ausgibt, dass jemand anderer erben wird, dann nützt ihm das auch nicht wirklich viel.

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Re: gemeinsames Sparkonto - Vorsorge im Todesfall

Antwort von einafets am 26.04.2019, 17:08 Uhr

Ein Testament muss doch soweit ich weiß nicht unbedingt notariell beurkundet sein.
Schreibt doch fürs erste erst mal jeder von euch handschriftlich eins und lasst es von Zeugen unterschreiben. Das müsste fürs erste doch gehen. Und dann in Ruhe alles regeln und zum Notar.

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