Geschrieben von kathi-maus am 20.02.2018, 12:43 Uhr |
Als gegenseitige Erben einsetzen
Hallo
Wenn man sich als gegenseitige Erben einsetzen will, muss man das bei einem Notar machen?
Mein Mann und ich haben zwei Kinder und ein Einfamilienhäuschen.
Im Falle, das ein Partner vor dem anderen stirbt, ist es ja sinnvoll, sich gegenseitig als Erben einzusetzen, damit keine Erbengemeinschaft entsteht.Kann man das auch selbst handschriftlich aufsetzen oder muss das zwingend beim Notar gemacht werden? Wonach richten sich in so einem Fall die Notarkosten?
LG Katharina
Re: Als gegenseitige Erben einsetzen
Antwort von shinead am 20.02.2018, 13:29 Uhr
Grundsätzlich gilt: Testamente können selbst erstellt werden und müssen nicht von einem Notar beurkundet werden.
M.E. muss das Testament handschriftlich formuliert und unterschrieben sein. Ein Datum ist sinnvoll, falls es später mal eine Korrektur und/oder Ergänzung gibt. So kann man das aktuellste Schreiben direkt identifizieren.
Solltet ihr euch an einen Notar wenden, berechnet sich dessen Rechnung nach dem Gesamtwert des zu vererbenden Vermögens.
Bei einem Reinvermögen von 250.000 Euro sind das für jeden Erblassen ca. 540 Euro (sprich: gemeinsame Testamente kosten das doppelte).
Vorlagen für (Berliner-) Testamente findet man im Internet. Das kann man dann abschreiben und personalisieren.
Re: Als gegenseitige Erben einsetzen
Antwort von kathi-maus am 20.02.2018, 14:09 Uhr
ich danke Dir für Deine Antwort. Mit diesen Kosten habe ich in etwa gerechnet, sogar noch bisschen mehr.
Re: Als gegenseitige Erben einsetzen
Antwort von Annika03 am 20.02.2018, 15:02 Uhr
Wir haben sogar noch weiter gedacht.
Der zurückbleibende Gatte kann das Erbe nur an die Kinder weitervererben, nicht an neue Partner. Das Haus darf z.B. nicht an dritte verschenkt werden.
Damit soll ausgeschlossen werden, das die Kinder mal nichts erben sonder vielleicht ein Erbschleicher.
.. und wenn Du schon ans "vererben" denkst, denke auch an Sorgevollmachten für
Antwort von peekaboo am 21.02.2018, 9:11 Uhr
evtl. minderjährige Kinder.
LG
Peeka
Re: Als gegenseitige Erben einsetzen
Antwort von ohno am 24.02.2018, 14:26 Uhr
Liebe Katharina!
Wenn Eure Kinder noch minderjährig sind, ist ein notarielles Testament sinnvoll hinsichtlich einer Vormundschaft und einer Testamentsvollstreckung, da auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dein Mann und Du gleichzeitig versterben könntet...Oder gar zusammen mit den Kindern.
Die notariellen Kosten, die Ihr mit einem handschriftlichen Testament einspart, kommen auf die Erben infolge eines Erbscheins zu, der zwingend ist bei handschriftlichen Testamenten! Wenn Ihr den/die Erben also nicht belasten wollt, dann ist das auch ein Punkt, das Testament notariell zu machen.
Die Kosten hierfür sind im GnotkG geregelt mit Gebührentabelle. Angesetzt wird Euer Reinvermögen zum Zeitpunkt der Beurkundung, dh nach Abzug aller Schulden.
Bei Fragen melde Dich gerne. In Erbschaftsangelegenheiten ist die notarielle Gebühr kein!!! rausgeschmissenes Geld.
VG ohno
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