Dezember 2012 Mamis

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Geschrieben von RoRo1012 am 21.11.2013, 16:12 Uhr

Betreuungsgeld

Hallo alle zusammen,
gibt es hier jemanden, der das Betreuungsgeld schon beantragt hat? Ich habe heute die Rückmeldung bekommen und muss noch mal die Festlegung der Bezugsmonate neu angeben und stehe da irgendwie vor einem Fragezeichen, wie ich das richtig angebe. Ich kann scheinbar nicht einfach schreiben vom 13.-34. Lebensmonat....aber wie dann? Das Geburtsdatum ist der 10.12. ...
Ich hab gerade glaub ich ein riesen Brett vorm Kopf...

 
10 Antworten:

Re: Betreuungsgeld

Antwort von mami2312 am 21.11.2013, 19:43 Uhr

hey ich habe es beantragt und auch genehmigt bekommen. man kann betreuungsgeld ab dem 15. lebensmonat beantragen. da mein sohn am 23.12 geboren ist habe ich ab dem 23.02 anspruch und bekomme das erste mal anfang märz betreuungsgeld. hoffe konnte dir helfen....

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von RoRo1012 am 21.11.2013, 20:20 Uhr

Danke erst mal für die Antwort
Da ich nur bis zum 9.12. Elterngeld bekomme, habe ich auch anrecht auf Betreuungsgeld vor dem 15. Lebensmonat. Ich weiß nur nicht wie die das aufgeschrieben haben wollen mit den Lebensmonaten. In dem Antrag hatte ich geschrieben vom 13.-34. Lebensmonat. Scheinbar falsch. Kannst du dich denn daran erinnern, wie du den Bezugszeitraum aufgeschrieben hast? Oder hast du jeden einzelnen Monat so aufgeschrieben:
15.LM: 23.02.-22.03.
16.LM: 23.03.-22.04.
...??

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von mimi77 am 21.11.2013, 21:16 Uhr

Würde an deiner Stelle anrufen und nachfragen,könnte sein das du hinten 2Monate abziehen musst,ab dem 13Lm steht dir auf jeden Fall zu wenn dein Partner den 13.&14Lm keine Elternzeit nehmen wird,bringen uns im Kreishaus ist der Bearbeiter sehr hilfsbereit ist sicherlich bei euch auch so *g*
Lieben Gruß

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von foolish am 21.11.2013, 23:32 Uhr

Da war doch so a beiblatt dabei, da sind gute Beispiele. Also ich hab Elterngeld bekommen vom 1-12LM u mein Partner im LM 1 und 8, demnach steht uns betreuungsgeld ab dem 14.12.12 zu. Da wird sie 1 u da beginnt der 13LM. So hab ich's beantragt u genehmigt bekommen binnen 2 Wochen ;)

Wäre meine mein Freund im Anschluss an meine 12mo daheimgeblieben, sprich bis 13.2.14, hätte ich's erst ab 15LM (14.2.) beantragen können

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von mami2312 am 22.11.2013, 7:41 Uhr

oh das man das in solchen fällen schon ab dem 13. lebensmonat bekommt wusste ich nicht ich bin mir nicht sicher aber ich glaube ich habe das datum eingetragen. aber ich hatte vorher auch den sachbearbeiter angerufen und er hatte mir das super erklärt.

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von RoRo1012 am 22.11.2013, 8:19 Uhr

Ich danke euch
Dann werde ich heute erst mal anrufen. Dass sowas aber auch immer so kompliziert sein muss Oder aber ich denke einfach zu kompliziert, dass kommt auch schon mal vor

Ich wünsche euch einen wundervollen Tag!
Seid ihr auch schon in vorweihnachtlicher Stimmung??

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von mami2312 am 22.11.2013, 8:26 Uhr

oh ja ich bin in vorweihnachtlicher stimmung.mein kleiner ist mein erstes kind und wir werden das erste mal einen tannenbaum aufstellen kann es kaum erwarten zu schmücken und auf den weihnachtsmarkt zu gehen. kekse gebacken habe ich auch schon

liebe grüße

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von mimi77 am 22.11.2013, 13:53 Uhr

Freue mich auch schon riesig auf Weihnachten und diese Smileys endlich zu benutzen....
meine Deko steht schon seit Sonntag,war etwas früh dran

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von RoRo1012 am 22.11.2013, 16:53 Uhr

Wooow, da bist du aber wirklich früh dran , bei uns steht es erst zum 1. Advent!
Meine Vorfreude wurde gerade ziemlich getrübt. Habe erfahren, dass mein Mann an Heiligabend von 6 Uhr bis 19:30 Uhr arbeiten darf....
Bei uns geht am Montag schon der Weihnachtsmarkt los. Immerhin ein kleines Trostpflaster.

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Re: Betreuungsgeld

Antwort von luvi am 23.11.2013, 19:38 Uhr

Hallo,
Ich habe das Betreuungsgeld schon bewilligt bekommen.
Soweit ich mich erinnere, habe ich vom 13. bis 34. Monat angegeben. Das konnte man doch auch so in den Antrag einfügen, oder (vom ...LM bis ...LM).

Das Elterngeld kann auch schon vor dem 15. LM bezogen werden, Voraussetzung ist, dass alle 14 Elterngeldmonate schon verbraucht sind.

Ruf doch mal an.

Bei uns ging die Bearbeitung sehr schnell.

Liebe Grüße

Luvi

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