November 2012 Mamis

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von dada-shana, 36. SSW  am 28.10.2012, 19:47 Uhr

Behördengänge....

sagt ma, nach der geburt muss man ja zum einwohnermeldeamt, um den zwerg anzumelden, gelle???? und lässt man sich doert auch gleich den kinderfreibetrag mit auf die lohnsteuerkarte setzen? oder muss ich da extra zum finanzamt????? und brauch ich dazu noch die originale LSK (letztmalig hatten wir ja glaube 2010 eine) vom arbeitgeber? läuft doch nun soweit alles elektronisch... oder muss ich mir die noch aushändigen lassen????

 
11 Antworten:

Re: Behördengänge....

Antwort von LizzySan, 39. SSW am 28.10.2012, 19:57 Uhr

Was bin ich froh, dass ich Studentin bin...

Tut mir leid ^^ Ich hab keine Ahnung XD

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Re: Behördengänge....

Antwort von SonnenblumeNov2012 am 28.10.2012, 20:10 Uhr

Soweit wie ich weiß, muss du zum Finanzamt, die Gemeinden machen das nicht mehr. Und du muss dir deine alte lohnsteuerkarte von deinem ag zuschicken lassen und dann wieder zurück geben, nachdem alles eingetragen wurde.

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Re: Behördengänge....

Antwort von dada-shana, 36. SSW am 28.10.2012, 20:22 Uhr

ah. mist. dachte ich kann mir den weg sparen. also nächste woche gleich ma auf arbeit anrufen und das teil anfordern....
hab irgendwie das gefühl man macht alles 1000 mal,. reicht es denn nich, dass man aufs standesamt muss nach der entbindung? für was denn dann noch ins einwohnermeldeamt!?

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@dada-shana

Antwort von SonnenblumeNov2012 am 28.10.2012, 20:53 Uhr

Was muss man den beim Standesamt machen?

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Re: Behördengänge....

Antwort von Dani1504 am 28.10.2012, 21:14 Uhr

Du musst zum Standesamt des Geburtsortes des Kindes, dort bekommst du die Geburtsurkunden, unter anderem auch die Urkunden die du für die Elterngeldbeantragung und die Beantragung vom Kindergeld brauchst.

Beim Einwohnermeldeamt musst du dein Kind anmelden, dass es bei dir wohnt, soweit ich weiß kannst du dort auch deine Lohnsteuerkarte mitnehmen und die vermerken das und leiten das weiter... Da bin ich mir allerdings nicht mehr 100prozentig sicher, 2010 war das jedenfalls noch so.

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Re: Behördengänge....

Antwort von EnchainedAngel, 36. SSW am 28.10.2012, 21:38 Uhr

Also mit dem Einwohnermeldeamt hast du schonmal garnix am Hut, du musst nur zum Standesamt nach der Geburt.

Und mit der Lohnsteuerkarte zum Finanzamt

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Re: Behördengänge....

Antwort von Tanja_K., no. SSW am 29.10.2012, 8:36 Uhr

wir haben nach der geburt eine liste bekommen und da steht alles schritt für schritt drin wo man zuerst hingehen soll und allgemein was alles erledigt werden muss. sonst ist man echt planlos

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Re: Behördengänge....

Antwort von El-li am 29.10.2012, 8:44 Uhr

Einwohnermeldeamt muss man auch, da gibt's ne Bescheinigung, dass das Kind dann bei Dir gemeldet ist und diese brauchst Du für den Elterngeldantrag!
Einwohnermeldeamt leitet Geburtsmitteilung dann automatisch an Finanzamt weiter, weil ja auch die Steuernummer des Kindes für den Kindergeldantrag benötigt wird, kann aber etwas dauern. Kindergeldantrag trotzdem rausschicken und sagen, Nr. wird nachgereicht!

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Seit 01.01.2011

Antwort von El-li am 29.10.2012, 8:47 Uhr

nimmt nur noch das Finanzamt die Eintragung/ Änderung auf der Lohnsteuerkarte vor (lt. weisem Internet), nicht mehr das Einwohnermeldeamt. So hat man doch gleich wieder etwas mehr Bewegung!

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Re: Behördengänge....

Antwort von dada-shana, 36. SSW am 29.10.2012, 9:14 Uhr

also diese rumrennerei macht einen ganz kirre. also, nochmal zusammenfassend....
EMA: kind anmelden, dass es bei mir wohnt
StA: Geburtsurkunden holen
FA: mit Lohnsteuerkarte von 2010 (weil danach gabs ja keine mehr) Kinderfreibetrag eintragen lassen.

Krankenkasse und sowas ist klar....

Achso, mal noch ne frage :) man hat doch bei geteiltem sorgerecht diese jeweils 10 kindkranktage im jahr (oh man, mit was ich mich schon beschäftige^^)... für meinen göttergatten ist es aber ungünstig die zu nehmen und bei mir auf arbeit nich so das ding. würde quasi alle 20 tage nehmen wollen. wo kann man das nun wieder bekanntgeben? krankenkasse???????

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Re: Behördengänge....

Antwort von zwillismama am 29.10.2012, 9:44 Uhr

Bei uns war es so.

Ich mußte zum Standesamt, in der Stadt wo die Zwerge geboren sind. Dort habe ich alle Unterlagen für EG und KG bekommen. Auf das EMA mußte ich nicht, da das Standesamt es weitergeleitet hat. Ich hatte nur Probleme mit der Steuer ID. Elise ihre kam nach 1 Woche. Lotta ihre mußte ich noch hinterher telefonieren. Aber Zwischenzeitlich ist alles da.

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