Geschrieben von -chOcO- am 04.09.2011, 22:59 Uhr |
Hier auch mal: Heizung im Sommer durch Vermieter abgestellt?
Hallo zusammen,
hab zwar im Aktuell schonmal gefragt, aber hier ist im Moment bestimmt mehr los (bevor ich meinen Vermieter morgen zur Sau mache).
Vor einigen Wochen war der Heizungsableser bei uns um - logischweise - die Heizungen abzulesen. Als er fragte ob die Heizungen aus sind, hab ich ihm gesagt das diese abgestellt sind (erst wenn's seiner Meinung nach zu kalt ist, schaltet der Vermieter die Anlage wieder an). Der Ableser sagte, das der Vermieter das gar nicht darf. Da war es mir aber egal, weil es noch warm war.
Nun ist es aber so, das es ja mitterweile schon echt kalt wird. Aufgrund meiner Cerclage darf ich nicht baden, womit man sich ja aufwärmen kann und auch erstmal was aufgeheizt ist. Also unter die Dusche und dann ins eiskalte Badezimmer stellen, weil ich ja nicht heizen kann. Im Wohnzimmer lieg ich auch meistens mit ner Decke, weil ich sonst friere (mit Bettruhe hat man ja keine Möglichkeit sich durch Bewegung aufzuwärmen.)
Lange Rede, kurze Frage - darf der Vermieter die Heizung nach seinem Ermessen an- und abstellen? Mir graut es schon davor wenn die Kleine erstmal da ist und ich dann hier nen Lagerfeuer machen muss.
Gruß chOcO
Re: Hier auch mal: Heizung im "Sommer" durch Vermieter abgestellt?
Antwort von milablue am 05.09.2011, 7:23 Uhr
Hallo :-)
also er darf das meines Erachtens schon, es ist ja auch zu deinen Gunsten, weil die Betriebskosten meines Wissens dann eben wirklich null sind.
Aber ich würde den Vermieter natürlich jetzt anrufen, wenn es dir zu kalt ist.
Re: Hier auch mal: Heizung im "Sommer" durch Vermieter abgestellt?
Antwort von Susi0103 am 05.09.2011, 8:04 Uhr
Es gibt bestimmte Temperaturen (außen und/oder innen), die herrschen müssen, um den Vermieter zu zwingen, die Heizung anzustellen, musst Du mal googlen.
Hab dazu das hier gefunden, ist aber schon 4 Jahre alt, kann also sein, dass sich da schon ein bisschen was geändert hat:
"Beträgt die Zimmertemperatur tagsüber nur noch 18 Grad Celsius oder noch weniger, muss die Heizung sofort eingeschaltet werden, egal, was im Mietvertrag steht“, sagte der DMB-Sprecher. Das Gleiche gelte, wenn die Außentemperaturen tagelang 16 Grad oder noch weniger betragen.
Quelle(n):
http://www.mieterbund.de/640.html
Wir haben Zentralheizung und da ist das immer abgeschaltet im Sommer, kenn ich gar nicht anders. Aber wenns kühl wird, wird sie angeschaltet und innerhalb der offiziellen Heizperiode ist sie auch immer an.
Lg, Susi