Geschrieben von Mamamaike am 18.02.2020, 21:05 Uhr |
Frage zur Elternzeit
Hallo,
irgendwie scheine ich begriffsstutzig zu sein: Wenn ich Elternzeit nehme und währenddessen TZ arbeite, ist doch der einzige "Nutzen", dass ich besonderen Kündigungsschutz genieße, oder?
Bei unserem ersten Kind habe ich ein Jahr EZ genommen und in der Zeit auch TZ gearbeitet und jetzt überlege ich, wie ich das bei einem erwünschten zweiten Kind handhaben soll...
Viele Grüße
Re: Frage zur Elternzeit
Antwort von Saarlandmami2 am 18.02.2020, 21:13 Uhr
Das zweite ist auch, solltest du vor der Elternzeit einen Vollzeitvertrag haben, ist dieser nicht futsch. D.h. nach deiner Elternzeit hast du Anspruch auf deine alte Stelle
Re: Frage zur Elternzeit
Antwort von Felica am 18.02.2020, 21:20 Uhr
Nein, es gibt noch mehr Vorteile. Der VZ- Vertrag ruht weiterhin, das TZ-Verhältnis ist sowas wie ein eigener Vertrag. Praktisch wenn zB in der EZ woanders arbeitet oder man nicht weiss ob man icht doch irgendwann wieder VZ arbeiten möchte.
Riesen Vorteil, man kann die EZ zu Beginn des neuen Mutterschutzes beenden und bekommt damit das Mutterschaftsgeld für VZ. Falls man weitere Kinder bekommt.
Re: Frage zur Elternzeit
Antwort von Mamamaike am 19.02.2020, 8:04 Uhr
Danke für eure Antworten.
Re: Frage zur Elternzeit
Antwort von noah220819 am 19.02.2020, 8:15 Uhr
Das ist falsch und schon lang nicht mehr so. Man hat nach der EZ wieder Anspruch auf den Vollzeitvertrag. Urteil vom Bundesarbeitsgericht.