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Geschrieben von Sahra_21 am 09.02.2012, 21:31 Uhr

Pflegeeltern

Ich habe mal eine Frage. Meine Tochter ist seid fast 2 Jahren bei einer Pflegefamilie, da ich ein Suchtproblem habe (hatte). Ich bin jetzt nun schon seid 20.06.2011 auf einer stationären Therapie und tue alles mögliche um mein Leben wieder neu aufzubauen.
Ich sehe meine mittlerweile 4 jährige Tochter alle 2 Wochen und auch alle 2 Wochen telefoniere ich mit ihr.
Jedoch weis ich das die Pflegeeltern meine Tochter unbedingt adoptieren wollen weil die Frau keine Kinder mehr bekommen kann.
In ca.6 Wochen werde ich entlassen und möchte auch irgendwann mein Kind zurück, das Sorgerecht habe ich noch es ist nur bis zu meiner Entlassung ruhig gestellt.
Welche Rechte habe ich und kann die Pflegefamilie einfach ohne mein Wissen mein Kind adoptieren?

 
15 Antworten:

Re: Pflegeeltern

Antwort von Fredda am 09.02.2012, 21:38 Uhr

Natürlich kann niemand ohne dein Wissen dein Kind adoptieren. Zum Rest möchte ich lieber nichts sagen, da wir die Jugendamts- und Kindeswohlseite hier nicht mitbekommen. Tipp: Wende dich eventuell mit Hilfe der Einrichtung, in der du gerade bist, ans Jugendamt und erkundige dich, wie es optimalerweise (fürs Kind optimal!) weitergehen soll und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.

Lg
Fredda

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Re: Pflegeeltern

Antwort von shinead am 09.02.2012, 23:10 Uhr

Die Pflegefamilie kann ohne Deine Einverständnis das Kind nicht adoptieren. Es gibt keine "Zwangsadoptionen" in Deutschland.

Du hast das Sorgerecht. Alle Fragen, die über die Entscheidungen des täglichen Lebens hinaus gehen, müssen (müssten) mit Dir abgesprochen werden. Kindergarten, Schule, Sparbuch, etc. alles das sind Deine Entscheidungen.
Außerdem hast Du das Umgangsrecht. Das nutzt Du ja auch regelmäßig. Wie und in welchem Umfang das nach Deinem Klinikaufenthalt weitergeführt wird, solltest Du mit dem Sachbearbeiter des Jugendamtes klären.

Ich wünsche Dir alles Gute!

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Re: Pflegeeltern

Antwort von desire am 10.02.2012, 6:37 Uhr

Das mit den "alles sind deine Entscheidungen" stimmt so nicht!
Es kommt drauf an ob das Jugendamt die komplette Obsorge und somit auch das vorläufige Sorgerecht für das Kind hat bzw. die Pflegemutter. Die Pflegemutter muss sich mit dem Jugendamt absprechen...nicht mit der Mutter.

Keiner kann dir das Kind entziehen. Das Jugendamt arbeitet so dass es sagt wenn die Mutter wieder fähig dazu ist dem Kind ein kindgerechtes, gutes Leben zu bieten, es wieder zu dir kommen kann. Allerdings muss sich das Amt sicher sein dass du keinerlei Rückfälle oder dergleichen hast. Alles zum Wohle des Kindes.

Die Pflegemutter kann sehr wohl einen Antrag auf Adoption stellen. Allerdings wird dann erst geschaut ob du fähig bist dein Kind weiterhin grosszuziehen....wenn das der Fall ist dann seh ich kein Problem dass du dein Kind wiederbekommst. Allerdings NUR wenn du komplett suchtfrei bist und dein Leben wieder im Griff hast, arbeiten gehst, dem Kind alles bieten kannst was es braucht. Vor allem aber eine Mutter.

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Re: Pflegeeltern

Antwort von desire am 10.02.2012, 7:10 Uhr

achja...eine gelungene Suchttherapie ist KEIN erfolgreicher Wiedereinstieg ins normale Leben. Es ist der erste Schritt dazu.

Du musst doch theoretisch eh mit dem Jugendamt in Kontakt stehen oder? Erzähl ihnen doch einfach deine Sorgen. Wenn sie unberechtigt sind, also es absehbar ist dass dein Kind wieder zu dir kann dann wird über eine Adoption nicht wirklich nachgedacht.

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Re: Pflegeeltern

Antwort von bobfahrer am 10.02.2012, 7:16 Uhr

Schließe mich den Vorrednern an, schau auch unbedingt das dein Umfeld intakt ist und das Kind wenn es zurückgeführt wird in ein möglichst großes intaktes Umfeld kommt. Nutze dein Umgangsrecht so großzügig es geht und bereite deine Tochter auch darauf vor das alles wieder gut wird. Du kannst auch eine Anwältin ín die Einrichtung kommen lassen welche auch mit deinem Therapeuten spricht um sich optimal auf dich einzulassen. Also den Wunsch kann die Dame ja haben, das kann ihr keiner nehmen - aber du bist due Mama und hast das SR und idR wird sich das auch nicht ändern ausser du hast einen Rückfall. Such dir ein stabiles Umfeld und meide die Leute die dir nicht gut tun im Interesse deiner Tochter.

Würdest du berichten wie es weitergeht?

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Re: Pflegeeltern

Antwort von bobfahrer am 10.02.2012, 7:17 Uhr

...zudem würde ich anführen das es kontraproduktiv für deinen Genesungsprozeß ist wenn du auch noch solche Gedanken haben musst!

Ich denke das geht nur schief wenn die eine Kindesgefährdung sehen!

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Re: Pflegeeltern

Antwort von Dreierbande am 10.02.2012, 7:31 Uhr

Ich weiß von einem bekannten Paar, daß die gerne ihr Pflegekind adoptiert hätten und bei diesem Kind wirds keine Rückführung in die Ursprungsfamilie geben (Gründe sind jetzt egal), aber das ist nicht möglich, denn beide leiblichen Elternteile (ohne Sorgerecht!) müssen hierzu ihr Einverständnis geben und das wollen sie beide nicht. Ein heimliches Adoptieren ist also nicht möglich, nur mit Einverständnis.

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Re: dreierbande

Antwort von bobfahrer am 10.02.2012, 7:53 Uhr

???

Ja was´n nun?

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Re: Pflegeeltern

Antwort von Reni+Lena am 10.02.2012, 8:30 Uhr

Quatsch, das geht nicht. Selbst wenn du niemals wieder fähig bist dein Kind vernünftig zu versorgen kann das Kind nicht adoptiert werden wenn du nicht zustimmst.
Es gibt Kinder, die leben bis sie erwachsen sind in pflegefamilien als Pflegekinder, haben gar keinen Kontakt mehr zu den leiblichen Eltern und können trotzdem nicht adoptiert werden weil die Eltern nicht zustimmen.

Wenn du dein Kind wieder zurück willst, dann rede klartext mit dem jugendamt. Werde suchtfrei, schau, dass die Wohnverhältnisse passen, dass du dein Kind ernähren kannst, dass dein Umfeld passt. Schau dass du mehr besuchszeiten bekommst usw... der Kontakt wird dann langsam wieder mehr aufgebaut. irgendwann wirst du das recht bekommen das kind tageweise zu dir zu nehmen, dann übers Wochenende, dann wochenweise usw. Alles qwird vom Jugendamt begleitet und kontrolliert. Wenn das über einen bestimmten zeitraum klappt hast du gute chancen, dass dein Kind wieder zurückdarf.
Überlege aber auch wirklich, ob nur DU das willst, oder ob es für das kind eventuell besser ist, wenn es in der Pflegefamilie bleibt. Dein Kind wird sie immer bleiben wenn du der Adoption nicht zustimmst.

Lg reni

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@desire

Antwort von shinead am 10.02.2012, 9:08 Uhr

Wenn die AP sagt, sie hat noch das Sorgerecht, dann gehe ich mal davon aus, dass sie das auch inne hat. Daher mein Kommentar.

Die Pflegeeltern können vielleicht einen Antrag auf Adoption stellen, allerdings werden sich die zuständigen Stellen des JAs kringeln vor Lachen. Egal ob die Mutter je wieder das Kind versorgen kann/will, wenn die Eltern nicht zustimmen, wird kein Kind in der Bundesrepublik Deutschland adoptiert.

Das mit den Zwangsadoptionen war in der DDR bei Kindern von Regimegegnern...

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Re: @desire

Antwort von desire am 10.02.2012, 9:21 Uhr

sie sagte das Sorgerecht von ihrer Seit "ruht".
Irgendjemand uss aber die Entscheidungen für das Kind treffen, die vorläufige Obsorge liegt beim Jugendamt, also wird die Pflegemutter alles weitere mit dem Jugendamt teilen und das Jugendamt informiert allenfalls die Mutter über Notwendigkeiten wie Krankenhaus, ärztliche Behandlungen etc.
Gerade bei Suchtkranken, ob jetzt Alkohol, Drogen oder dgl. ist es oft so dass das Sorgerecht ruht...nicht umsonst.

Und nein das Jugendamt wird die Pflegemutter sicher NICHT auslachen.
Nicht umsonst kann man Pflegemutterausbildung MIT Adoptionsabsicht machen.
Es gibt sehr wohl Familien/Mütter bei denen eine rückführung unmöglich ist. Seis dass sich die Familien/Mütter nicht ändern, Suchtkrank bleiben..etc. oder das Kindeswohl gefährdet ist.

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Re: @desire

Antwort von shinead am 10.02.2012, 9:27 Uhr

Ok, dann habe ich gestern abend das "ruht" überlesen.

Klar kann man Pflegemutter mit Adoptionsabsichten sein. Aber man wird seine Adoptionsabsicht nicht gegen den Willen der leiblichen Mutter in eine Adoption umsetzen können!
Egal ob eine Rückführung möglich ist, oder nicht. Viele Kinder bleiben bis zur Volljährigkeit (und darüber hinaus) "Pflegekinder", weil keine Adoption möglich ist. Das mag die Pflegeeltern traurig machen. Aber niemand (!) adoptiert in Deutschland ein Kind ohne die Einverständnis der rechtlichen leiblichen Eltern.

DA braucht sich die AP keine Gedanken zu machen.

(Btw.: Auch Stiefkindadoptionen von "abgetauchten" Vätern, die weder Rechte noch Pflichten erfüllen sind nur mit deren Einverständnis möglich.)

Wir leben schließlich nicht in einer Bananenrepublik

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Re: @desire

Antwort von desire am 10.02.2012, 9:30 Uhr

ja das ist richtig.

allerdings wenn ein Kind bis zur Volljährigkeit als Dauerpflegekind bei der Familie ist dann kann es ja selbst den Antrag stellen bzw. braucht dazu keinen Vormund mehr.

Es ist aber auch nicht so dass die leibliche Mutter/Familie ein Kind jederzeit wieder zurückhaben können und das ist auch teilweise sehr gut so.

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Re: Pflegeeltern

Antwort von betoha am 10.02.2012, 18:40 Uhr

Meine Mutter hat ein Pflegekind,das ist bei ihr seid es 3 jahre alt ist,nun wird es 7.

Die Mama hat große Psychische Probleme und will ihr Kind auch wieder zurück...ist ja verständlich...
Das Sorgerecht hatte sie auch die ersten 2 Jahre,danach hat das JA das bekommen. Nun hat meine Mutter einen Antrag auf das SG beantragt und hat gute Chancen dies zu bekommen. Das Kind wird nie wieder zurück gehen,weil es schon länger als 3 Jahre bei ihr lebt, so das JA

mal abgesehen davon das der Mama vor 8 Wochen erst ihr Neugeborenes weggenommen wurde. Dieses Kind darf sie jede Woche für 1 Std sehen. Das Pflegekind meiner Mutter nur noch alle 6 Wochen

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Re: Pflegeeltern

Antwort von Hannehoch6 am 11.02.2012, 10:58 Uhr

Hat es dein Kind sehr gut in der Pflegefamilie? Nutze den Gedanken, um mit dir selbst ins Reine zu kommen.

Schließlich hast du die Probleme, nicht dein Kind. Ziel sollte für dich erst einmal sein, dein eigenes Leben in den Griff zu bekommen und das auch beizubehalten. Das wird noch sehr viel Zeit beanspruchen und das Kind wird ein Alter erreicht haben, wo auch das Kind seine Wünsche äußern kann, wo es leben möchte.

Natürlich kann das Kind nicht zwangsadoptiert werden aber das das Kind nach der Therapie gleich zu dir zurückkehrt, kann ich mir nicht vorstellen, da musst du erst einmal zeigen, das du für dich die Verantwortung übernehmen kannst, längerfristig.

Dazu zählt auch den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können und ein geregeltes Leben zu führen. Hast du das irgend wann einmal erreicht, sollte man sich überlegen, ob es Sinn macht das Kind aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen oder es besser ist nur das Umgangsrecht weiter auszuführen.

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