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Geschrieben von Hashty am 30.11.2019, 17:32 Uhr

Noch ein lesenswerter Kommentar, bzw ein Aufruf zur Achtsamkeit aus der FR

Frankfurter Rundschau:

Die AfD ist demokratisch gewählt. Trotzdem ist sie keine demokratische Partei. Unzählige Bemerkungen aus der Parteispitze bis hin zum Parteivorsitzenden Alexander Gauland, bis zu Björn Höcke verletzen Artikel 2 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ in brutalster Weise. Für die Spitze der AfD ist die Würde von einigen Menschen antastbar. Die rassistischen, antisemitischen und xenophoben Parolen bilden den inhaltlichen Kern dieser Partei. Er besteht aus Hass, Hetze und Menschenverachtung.

Auch sollten wir aufhören, die Wähler dieser Partei als Protest- oder Wutwähler zu bezeichnen, weil dieser Entlastungsversuch eine Verharmlosung bedeutet. Wir sollten die Wähler wie auch die Spitzenfunktionäre sehr ernst nehmen, und das bedeutet, sie politisch und rechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Mit ihrer Stimme unterstützen sie Demagogen und Demokratiefeinde. Man kann nicht mit anderthalb Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Die AfD ist eine autoritäre, reaktionäre Partei

Die AfD ist eine autoritäre, reaktionäre Partei. Die Wölfe haben schon längst ihren Schafspelz ausgezogen, sind geistige Brandstifter, die ihre Hände nicht in Unschuld waschen können, wenn daraus tatsächliche Gewalt entsteht. Auch der Versuch, das Dritte Reich als einen „Vogelschiss der Geschichte“ zu bezeichnen, verharmlost die Zeit des Nationalsozialismus. Zur Erinnerung: In dieser Zeit wurden sechs Millionen Juden in der Shoa durch Deutsche ermordet. Ein „Vogelschiss“?

Dass diese Partei in alle Landtage gewählt und in einige mit deutlich höheren Stimmanteilen wiedergewählt wurde, dass sie die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag ist, ist eine ernstzunehmende Bedrohung der Demokratie. Was nicht mehr geht: von den Anfängen zu sprechen, die man abwehren müsse. Zu viele Anfangspunkte sind eben nicht abgewehrt worden und sind zu Endpunkten der Gewalt geworden. Der letzte Endpunkt war der Terroranschlag auf die Synagoge in Halle.

Die AfD ist immer extremer geworden

Was nicht mehr geht, ist zu sagen: „Wir haben verstanden, jetzt werden wir handeln.“ Zu oft ist dies gesagt worden, zu selten ist gehandelt worden. Was nicht mehr geht, ist die Behauptung, dass die AfD bald wieder verschwinden wird. Sie ist mitten unter uns. Sie repräsentiert, parteipolitisch, die in Teilen unserer Bevölkerung bestehende Skepsis gegenüber der liberalen Demokratie, die Abwehr gegenüber allen, die „anders“ sind. Es handelt sich um Millionen Menschen, die nach wissenschaftlichen Untersuchungen diese negative Haltung repräsentieren, unabhängig von Alter, Bildung und Einkommen.

(Nicht mehr ganz) neu ist die Enthemmung, die Unverschämtheit, ist die Salonfähigkeit. Neu ist – und dies ist keine quantitativ, sondern eine qualitativ erschreckende Entwicklung –, dass eine Partei wie die AfD in den Bundestag gewählt wurde. Die AfD hat sich in den letzten Jahren auch an ihrer Parteispitze mehr und mehr radikalisiert, ist offen und deutlich immer extremer geworden und verbündet sich mit identitären Gruppen, NPD-Anhängern, Pegida und gewaltbereiten Rassisten. Und trotzdem oder erst recht: Die Anhängerzahl wächst parallel zu diesem Prozess.

Beim AfD-Parteitag ist zu erwarten, dass sich die Radikalisierung fortsetzen wird

Auch bei diesem Parteitag ist zu erwarten, dass der „Flügel“ von Björn Höcke seinen Einfluss ausweiten und die Radikalisierung sich weiter fortsetzen wird. Die AfD zeigt immer deutlicher, dass sie nicht nur eine reale Gefahr für Minderheiten ist, sondern auch für die Strukturen der Demokratie und damit für alle Bürger/-innen dieses Landes. Spätestens nach dem Mord an Regierungspräsident Lübcke ist eindeutig sichtbar, dass es um den Kern unseres Gemeinwesens geht.

Wenn Repräsentanten des demokratischen Staates, wenn ehrenamtliche wie hauptamtliche Politiker/-innen bedroht, beleidigt und bepöbelt werden, wenn Einschüchterung gegenüber diesen Menschen immer aggressiver wird, wenn die pluralistische Presse als „Lügenpresse“ diffamiert wird und auch Journalist/ -innen durch verbale und tatsächliche Gewalt eingeschüchtert werden, ist die rote Linie erreicht und die wehrhafte Demokratie muss beweisen, dass sie auch wehrhaft ist.

Der AfD geht es um eine andere Gesellschaft

Spätestens jetzt müssen wir feststellen, dass es der AfD um einen anderen Staat, um eine andere Gesellschaft geht. Wenn selbst die Präsidenten des BKA und des Bundesverfassungsschutzes den Rechtsextremismus als eine Gefahr für die Demokratie bezeichnen, muss die Lage deutlich ernster sein, als viele sie wahrnehmen wollen.

Wegschauen und weghören geht nicht mehr. Sage keiner, er habe es nicht gewusst. Demokrat/-innen müssen deutlich aktiver werden. Wir müssen miteinander verhandeln, wie wir die Demokratie, die Freiheitsrechte in den nächsten Jahren konkretisieren und fortschreiben wollen. Sich wieder einzumischen, Gesicht zu zeigen und mit mindestens demselben Selbstbewusstsein und Enthusiasmus wie AfD-Anhänger es für ihre Überzeugung vorleben für diese Freiheitswerte zu werben, ist unverzichtbar.

Wie auch immer dieser Parteitag zu Ende geht, und wann auch immer die nächsten Bundestagswahlen sind, diese werden, was die Statik unserer Demokratie angeht, entscheidend sein. Und die Gefahr wächst.

 
8 Antworten:

Re: Noch ein lesenswerter Kommentar, bzw ein Aufruf zur Achtsamkeit aus der FR

Antwort von SassiStern am 30.11.2019, 20:00 Uhr

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Re: Noch ein lesenswerter Kommentar, bzw ein Aufruf zur Achtsamkeit aus der FR

Antwort von KathrynJ am 01.12.2019, 11:56 Uhr

Willst Du Dich nicht erst zu den Meinungen unten äußern, bevor Du den nächsten Beitrag einstellst? Oder hast Du kein Interesse an einer Diskussion, die unten durchaus angebracht wäre?

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Re: Noch ein lesenswerter Kommentar, bzw ein Aufruf zur Achtsamkeit aus der FR

Antwort von Hashty am 01.12.2019, 13:17 Uhr

Bist du hier der Forumswärter, der bestimmt, wann wer was sagen darf?
Es gibt unten übrigens keine Diskussion. Ich hab einen Brief eingestellt, von dem ich denke, dass er lesenswert ist. Ebenso dieser Kommentar.
Wenn ich diesen Brief/Kommentar nicht gut fände, hätte ich ihn nicht gepostet. Was soll ich denn sonst noch dazu schreiben?

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Re: Noch ein lesenswerter Kommentar, bzw ein Aufruf zur Achtsamkeit aus der FR

Antwort von KathrynJ am 01.12.2019, 13:30 Uhr

Ja, natürlich bin ich der Forumswärter, was sonst!
Du hättest Dich zu den kritischen Stimmen äußern können, die durchaus berechtigt sind. Gut zu wissen, dass Dir das egal ist und Du eine Diskussion nicht wünschst.

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Lieben Dank für deine professionelle Interpretation

Antwort von Hashty am 01.12.2019, 17:55 Uhr

1. Wo schrieb ich, dass es mir egal ist?
2. Wo schrieb ich, dass ich mir keine Diskussion wünsche?

Diese Art der Gesprächsführung kommt mir sehr bekannt vor. Wird zur Zeit gerne von Rechtspopulisten verwendet. Da willst du doch ganz bestimmt nicht mit verglichen werden, oder?!

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Sehr gut gesagt!

Antwort von Berlin! am 02.12.2019, 14:21 Uhr

Wirklich gut, gefällt mir. Danke.

Nur eine Kleinigkeit stößt mir immer auf: diese Sache mit Verletzung der Grundrechte.
Ich bin Fan unserer Verfassung. Nicht perfekt, aber die beste Version ever.

Nur ist es so, dass die Schutzrichtung der Grundrechte immer Bürger --> Staat ist. Die Grundrechte sollen Schutzrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und seinen Institutionen sein. Es ist faktisch also nicht möglich, dass ein Bürger, eine Partei etc. die Grundrechte anderer verletzt.
Wollte ich nur mal loswerden, ändert nichts in der Sache.

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Berlin!

Antwort von Hashty am 02.12.2019, 15:45 Uhr

Ist es aber nicht so, dass wir als Bürger auch nach dem Grundgesetz handeln sollen? Dass also für jeden einzelnen zB gilt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist? Ich denke schon. Denn man kann ja als einzelner Mensch auch dafür angeklagt werden, wenn man nicht danach handelt.

Und pn

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Re: Berlin!

Antwort von Berlin! am 02.12.2019, 18:24 Uhr

Vorab: wir sind grundsätzlich einer Meinung. das hier ist eher rechtstheoretische Diskussion.

Indirekt ist natürlich jeder Bürger auch dem GG verpflichtet. Aber mehr in Form von Gesetzen, die letztlich Ausfluss der Verfassung sind. Also zB: ich darf niemanden verletzen, beleidigen etc.
Wenn ich Dir jetzt verbiete, mich blöde Kuh zu nennen, dann auf Grundlage zB des StGB (§ 185 StGB) oder aber aufgrund von Zivilgesetzen, die mir einen Anspruch geben, von Dir eine Unterlassung zu verlangen. Aus dem GG direkt habe ich keinen Anbruch gegeben inen anderen Bürger.
Gibt es aber ein Urteil, in dem steht, Hashty darf Berlin! nicht blöde Kuh nennen, dann muß dieses Urteil sich auch direkt an der Verfassung messen lassen und kann mich oder dich in meinen verfassungsmäßigen Rechten verletzten.

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