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Geschrieben von antonia am 26.03.2013, 19:00 Uhr

in welche nationalität wird man hineingeboren?

die des vaters, der mutter oder des geburtslandes?
(beide eltern sind ausländer ohne 2. pass)

viele grüße

 
54 Antworten:

Re: in welche nationalität wird man hineingeboren?

Antwort von Biankaline am 26.03.2013, 19:04 Uhr

Man hat soweit ich weiß die Nationalität von dort wo man Geboren wird.
Bei uns z.b. wir Leben in Belgien, aber beide Kinder sind in Deutschland zur Welt gekommen(als wir schon in Belgien lebten) und sind somit Deutsche wie wir auch.
Wären sie in Belgien zur Welt gekommen, hätten wir sie ja auch hier auf dem Standesamt Eintragen und Anmelden müssen und sie wären somit Belgier.
In wie weit die Nationalität der Eltern da eine Rolle spielt weiß ich allerdings nicht.

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Re: in welche nationalität wird man hineingeboren?

Antwort von Hase67 am 26.03.2013, 19:05 Uhr

Kommt auf das Land an, hier in Deutschland gilt das "Blutrecht", egal ob Mutter oder Vater, so weit ich weiß. In Frankreich z. B. wäre das anders, da ist man automatisch Franzose, wenn man auf französischem Boden geboren ist.

LG

Nicole

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Re: in welche nationalität wird man hineingeboren?

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.03.2013, 19:10 Uhr

Das hängt von den Gesetzen der betroffenen Länder ab. Es können auch mehrere sein.

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Re: in welche nationalität wird man hineingeboren?

Antwort von biggi71 am 26.03.2013, 19:22 Uhr

in deutschland: deutsche staatsbürgerschaft wenn mind, ein elternteil deutsch - oder mindestens ein elternteil mind, 8 jahre rechtsmäßig in deutschland leben.

lg

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Re: in welche nationalität wird man hineingeboren?

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 19:26 Uhr

das kommt auf die Nationalität des Vaters, der Nationalität der Mutter, den Geburtsort, die Gesetze der betreffenden Länder, das Geburtsjahr des Kindes und den Familienstand der Eltern an

worum gehts denn?

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Re: in welche nationalität wird man hineingeboren?

Antwort von sarahleonie0609 am 26.03.2013, 19:34 Uhr

Hallo!

ich kann jetzt nur für Deutschland/Österreich sprechen!
Ich bin Deutsche und mein Mann Österreicher!
Wir haben 2 Mädchen und sind auch verheiratet.
Aber beide Kinder sind deutsche Staatsbürger obwohl sie in Österreich geb. sind und nie in Deutschland gelebt haben. Haben auch deutsche Pässe die in Linz/Wien in der deutschen Botschaft ausgestellt werden!
Sie haben automatisch die Staatsbürgerschaft der Mutter.
Sie können aber mit 18 selber entscheiden, ob sie zur österreichischen Staatsbürgerschaft wechseln oder nicht, denn 2 Staatsangehörigkeiten gibt´s seit ein paar Jahren nicht mehr!

Liebe Grüße Melanie

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Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Leena am 26.03.2013, 19:47 Uhr

Im Prinzip gibt es zwei Rechtsprinzipien in Sachen Staatsangehörigkeit, nämlich einmal Ius Soli und zum anderen Ius Sanguinis.

"Ius Soli" bedeutet „Recht des Bodens“, d.h. der Ort der Geburt ist maßgeblich und der entsprechende Staat verleiht seine Staatsbürgerschaft an alle Kinder, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden. Man spricht insoweit auch vom Territorialprinzip.

"Ius Sanguinis" bedeutet dagegen „Recht des Blutes“, demnach kommt es auf die Staatsangehörigkeit der Eltern an und der entsprechende Staat verleiht seine Staatsbürgerschaft an Kinder, deren Eltern (bzw. mindestens ein Elternteil) selbst Staatsbürger dieses Staates sind. Man spricht insoweit auch vom „Abstammungsprinzip“.

Und dann gibt es natürlich auch noch Staaten (ich fürchte, das sind sogar die meisten), die beides in verschiedenen Varianten miteinander verbinden, unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Es gibt aber auch Staaten, die teilweise sowohl den auf dem Staatsgebiet geborenen Kindern als auch den anderswo geborenen Kindern seiner Staatsangehörigkeit verleihen.

Beispiel:

Wenn ein Brite und ein Deutscher in den USA ein Kind bekommen, bekommt das Kind grundsätzlich a) die britische Staatsbürgerschaft, weil Brite wird, wer in Britannien geboren wird oder ein Elternteil hat, das Brite ist, b) die deutsche Staatsbürgerschaft, weil ein Elternteil Deutscher ist und c) die US-Staatsbürgerschaft, weil in den USA insoweit das Territorialprinzip greift. :-)

Kommt also immer darauf an...

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Alba am 26.03.2013, 20:03 Uhr

Man bekommt die britische Staatsangehoerigkeit NICHT dadurch, dass man in GB geboren ist. Selbst meine GB-geborenen Kinder mit britischen Vater (bei "descent" nicht bei "birth") haben keine britische Staatsbuergerschaft. Sie koennten sie jetzt bekommen, weil wir alle lange genug hier sind aber bei ihrer Geburt stand ihnen das nicht zu.
Ich dachte Irland war das letzte EU-Land das Staatsbuergerschaft bei Geburt zuliess und das hat sich geaendert.

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.03.2013, 20:15 Uhr

Echt? Das ist ja interessant. Mein Lieblings-Ex behauptet ja immer, GB sei SOOOOO viel liberaler bei der Vergabe der SB als die pösen, faschistoiden Deutschen.

Ich stelle fest: Deutschland ist liberaler als sein Ruf. Sowohl bei dem obigen Österreich-Beispiel als auch bei Deinem GB-Beispiel hätten die Kinder sofort beide SBen, wenn sie in D geboren wären.

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Leena am 26.03.2013, 20:18 Uhr

...grr, stimmt, ich sollte richtig lesen - sorry!

In GB-geboren mit britischem Elternteil in GB lebend... tut mir leid. :-(

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wenn ich recht informiert bin,

Antwort von Julie am 26.03.2013, 20:21 Uhr

hat Großbritannien ein abgestuftes Staatsangehörigkeitsrecht - ziemlich kompliziert.
Klassische Einwanderungsländer haben oft das Territorialprinzip, z. B. Südafrika oder die USA.
Deutschland hatte lange ein recht strikt es Abstammungsprinzip und hat auch die Hinnahme von Mehrstaatigkeit abgelehnt.
Das hat sich aber vor einigen Jahren geändert ....

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Alba am 26.03.2013, 20:32 Uhr

Immigration ist im Moment ein großes Thema hier. ich dachte aber das dies jetzt eine EU regulierte Sache ist. Irland hat seine Regelung auf EU Druck geändert wenn ich mich nicht täusche.

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.03.2013, 20:43 Uhr

Das weiß ich nicht, ich bin auf internationalem Parkett zu dem Thema erschreckend ahnungslos.

Nur mit dem deutschen Recht kenne ich mich ganz gut aus, weil es da in den letzten 17 Jahren ein paar Änderungen gab, die meine Kinder direkt betrafen. Beide Kinder haben seit der Geburt die doppelte SB, also die Deutsche und die vom Heimatland meines Ex. Nach einigen Änderungen in der Gesetzgebung dürfen auch beide Kinder die doppelte SB "für immer" behalten.

Bei mir ist es etwas komplizierter: Mit der Ehe habe ich die SB der Heimat meiner Ex automatisch erworben. Wenn ich aber einen Paß des Landes beantragen würde. würde ich die deutsche SB sofort verlieren.

In Deustchland gilt immer noch hauptsächlich das ius sanguinis: Jedes Kind, das irgendwo auf der Welt mit einem deutschen Elternteil geboren wird, hat ein Recht auf die deutsche SB. Aber die "territorialen Ausnahmen" werden immer mehr.

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Re: in welche nationalität wird man hineingeboren?

Antwort von Steffi528 am 26.03.2013, 21:12 Uhr

Deine Kinder sind Deutsche, weil ihr Deutsche seid. Das ist aber glaub ich nur in Deutschland so. In Amerika (USA) liegt es daran, das Du darin geboren wurdest.
Deshalb können z.B. Kinder, die in Deutschland geboren sind auch gar keine Staatsbürgerschaft besitzen.

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Biancaline und vielleicht auch andere:

Antwort von DK-Ursel am 26.03.2013, 21:25 Uhr

Oheoje, was wird den nhier so verbreitet.

Erstmal kommt es natürlich darauf an, in welchem Lande man geboren ist - dnen in Amerika wäre man auch Amerikaner, weil man dort gebporen ist.
Das gilt aber bei weitem für die meisten Länder NICHT so, also Belgier ist man nicht, weil man ort geboren wurde.

Und als bei uns sich mal jemand darpüber erboste, daß die Enkeltochter nicht automatisch Dänin war,weil sie ja schließlich hier geboren war, verwies ich nur auf Dtld.
Auch da sind nicht alle automatisch Deutsche, nur weil sie in Dtld. geb. sind... sonst gäbe das Theater um den Zweitpaß mit den Türken schon lange nicht.

Fü Deutsche gilt das Abstmmunsgrecht, d.h. mit 1 deutschem Elternteil ist man (automatisch, besser aber, man meldet dies dem Standesamt I in Berlin, wenn man im Ausland lebt) Deutsche.
Hat das Kind dann onch einen Elternteil mit anderer Nationalität, hat es meistens noch eine andere Nationalität, und die meisten Länder erkennen diese Zweistaatllichkeit von geburt auch ohne große Probleme an.

Heute ist es Deutschen inzwischen möglich, später eine 2. Staatsbürgerschaft anzunehmen,wennsie z.B. lange in einem anderen landgewohnt haben und dort auch Staatsbürger it allen Rechten werden wollen - dann müssen sie (meistens) nicht auf die dt. Staatsbürgerschaft verzichten.

Es gibt sehr viele verschiedene Konstellationen, die natürlich immer auch davon abhängen, welche Staaten involviert sind, aber wie erwähnt:

Schon mit 1 dt. Elternteil ist das überall auch Deutsche/r.


Gruß Ursel, DK - mit 2 Kindern mit 2 Staatsbügerschaften.
Und die dänische haben sie wegen ihres dän. Vaters, und nicht, weil sie hier geboren wurden.

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Re: in welche nationalität wird man hineingeboren?

Antwort von Julie am 26.03.2013, 21:26 Uhr

An welche Fälle denkst du da ?

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Re: in welche nationalität wird man hineingeboren?

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 21:28 Uhr

Deine Kinder wären als Kinder von Ausländern nicht automatisch Belgier geworden, nur weil sie auf belgischem Boden geboren wurden. In Belgien gilt nicht das Territorialprinzip.

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Melanie:

Antwort von DK-Ursel am 26.03.2013, 21:31 Uhr

"Sie können aber mit 18 selber entscheiden, ob sie zur österreichischen Staatsbürgerschaft wechseln oder nicht, denn 2 Staatsangehörigkeiten gibt´s seit ein paar Jahren nicht mehr!"

In Dtld. gibt es und ab das chon sehr lange, beziehst Du Dich mit diesem Satz alsio auf Österreich????
Kann ich mir fast nicht vorstellen, denn sogar DK läßt die "vererbten" beide Staatsbürgerschaften zu!

Lediglich ich hätte Probleme, wenn ich die dän. Staatsbürgerschaft annehmen woltle- nicht wegen der Deutschen, sondern wegen der Dänen!

Gruß Ursel, DK

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Re: in welche nationalität wird man hineingeboren?

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 21:32 Uhr

Umm, auch das ist nicht wirklich richtig.

Deutschland ist bei weitem nicht das einzige Land, das nicht das Territorialprinzip verfolgt. (Wobei das deutsche Abstammungsprinzip mit der letzten Staatsbürgerschaftsreform ausgehöhlt wurde)

In den USA gilt sowohl das Territorial- als auch das Abstammungsprinzip.

Richtig ist, dass ein in Deutschland geborener Mensch staatenlos sein KANN.

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Re: Melanie:

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 21:35 Uhr

Österreich ist tatsächlich einer der wenigen europäischen Staaten, die die doppelte Staatsbürgerschaft selbst durch Geburt nicht tolerieren.

Es gibt bei Einbürgerung die Möglichkeit einer Beibehaltungsgenehmigung durch AU, aber diese wird extrem selten positiv beschieden. Es bleibt österreichischer Prominenz vorbehalten, eine zweite Staatsbürgerschaft zu besitzen.

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Alba am 26.03.2013, 21:36 Uhr

Ich finde ja das deutsche System nicht schlecht. meine Kinder haben neuseeländische Staatsbürgerschaft bei descent und die kann auch nicht weitergegeben werden. ich kann mir durchausSituationen vorstellen wo meine zukünftigen Enkel keine Staatsbürgerschaft haben würden wenn ihnen nicht die deutsche aufgrund des jus sanguinis zustehen würde. es ist unwahrscheinlich aber nicht unmöglich.

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 21:40 Uhr

Hm, meines Wissens ist es so, dass du keine Beibehaltungsgenehmigung brauchst, wenn du die ausländische Staatsangehörigkeit "automatisch" und ohne Antrag erworben hast. Deine doppelte Staatsangehörigkeit wird von deutscher Seite toleriert und der zweite Pass führt nicht zum Verlust der dt. Stabü.

Auch deine Kinder müssen sich von deutscher Seite schon seit sehr langer Zeit nicht mehr zwischen den Staatsbürgerschaften entscheiden, wenn beide *bei der Geburt* erworben wurden.

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Re: Melanie:

Antwort von DK-Ursel am 26.03.2013, 21:52 Uhr

Donnerwetter, da muß ich meine Freundin in Schweden mal fagen,w as deren in zwischen vollj. Knder jetzt sind.

Danke für die Information - Ursel, DK

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.03.2013, 21:52 Uhr

Na ja, "seit langer Zeit" ist relativ. Als das große Kind vor fast 17 Jahren geboren wurde, galt das nicht so - das weiß ich sehr sicher. Geändert wurde das dann irgendwann zwischen 1996 und 2001, also zwischen den beiden Geburten.

Was meine SB betrifft, auch da beziehe ich mich auf einen älteren Stand, das letzte Mal habe ich mich etwa 2004 oder 2005 erkundigt, aus diversen Gründen. Da galt das definitiv so. D konnte ja nicht verhindern, daß ich durch Ehe die 2. SB bekam - aber ich durfte sie nicht "aktiv" annehmen. Wobei ich mir grad nicht vorstellen kann, daß eine Änderung seitdem an mir vorbeigegangen sein sollte, aber ausschließen kann ich es tatsächlich nicht.

Mein Ex mußte auch rund 2.000 DM zahlen, um die andere SB loszuwerden - sonst hätte er die deutsche SB nicht bekommnen. Die deutsche Ausländerbehörde war da gnadenlos, und die entsprechenden Länder haben sich das gut bezahlen lassen.

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Danke für deine Aufklärung :-)

Antwort von Biankaline am 26.03.2013, 21:54 Uhr

Uns hatte man das damals so gesagt als unser erster Sohn geboren wurde.
In Belgien auf dem Amt O-Ton war:
Wenn sie wollen das ihr Kind Deutscher ist gehen sie nach Deutschland zum Entbinden, wenn sie hier Entbinden wird er Automatisch Belgier.
Habe das nie hinterfrag ehrlich gesagt weil die Klinik da schon lange ausgesucht war und wir ja auch in Deutschland Versichert sind.

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 21:56 Uhr

meines Wissens toleriert D die doppelte *per Geburt* seit rund 1977, aber ich grab gern mal nach wenn du mir eine PN mit dem Namen des betreffenden ausländischen Staates schickst

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Re: Danke für deine Aufklärung :-)

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 21:58 Uhr

Haha, es wird allerhand erzählt wenn der Tag lang ist. Und der Betreffende (wahrscheinlich irgendein unspezieller Angestellter) glaubt wahrscheinlich dass es sogar richtig ist. Seitdem ich massiven Unfug zum Thema persönlich gehört habe, glaube ich nicht mehr was man mir auf so einem "Amt" sagt.

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Welche Fälle? ich verstehe nicht

Antwort von Steffi528 am 26.03.2013, 22:01 Uhr

Was meinst Du?

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.03.2013, 22:01 Uhr

Und warum sollte der Name des Staates einen Unterschied machen?

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Re: Welche Fälle? ich verstehe nicht

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 22:04 Uhr

Ich denke es geht um die Fälle von Staatenlosigkeit.

Wenn bspw. ein Kind von Eltern in D geboren wird, welche aus einem Land mit ausschliesslichem Territorialprinzip kommen, aber selber entweder illegal in D sind oder nicht die ausreichende Zeit von Jahren hier gelebt haben, dass ihre Kinder sich für die dt. Stabü qualifizieren - dann wird das Kind staatenlos.

In Belgien würde es dann die belgische Stabü bekommen - wegen drohender Staatenlosigkeit, aber auch nur auf Antrag der Eltern.

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 22:06 Uhr

weil es da manchmal Ausschlußkriterien gibt - bspw vom anderen Staat her, es müssen ja beide Seiten tolerant sein - Bsp Österreich

neugierig bin ich natürlich auch

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von DK-Ursel am 26.03.2013, 22:10 Uhr

Hej Alba!

Das kann durchaus passieren,wen nDeine Kinder also die neuseeländ. Staatsbürgerschaft nicht vererben können.
Das würde ja bedeuten, sie müßten die dt. vererben, und bei Kindern in der 2. generation im Ausland ist das auch schon etwas schwieriger.
Da ist es ganz wichtig, daß alle Kinder beim Standesamt I gemeldet sind (d.h. z.B. einen dt. Paß haben oder eine dt. geburtsturkunde!)!!!!!

Gruß Ursel, DK!!

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Re: Danke für deine Aufklärung :-)

Antwort von Biankaline am 26.03.2013, 22:12 Uhr

Werde ich in Zukunft wohl auch nicht mehr ;-)

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Strudelteigteilchen

Antwort von DK-Ursel am 26.03.2013, 22:13 Uhr

"Na ja, "seit langer Zeit" ist relativ. Als das große Kind vor fast 17 Jahren geboren wurde, galt das nicht so - das weiß ich sehr sicher. Geändert wurde das dann irgendwann zwischen 1996 und 2001, also zwischen den beiden Geburten."

Worauf bezieht sich diese deine Antwort???

Ich versuche, das in Relation zu setzen und kann es leider nicht, hilf mir doch mal bitte!

Gruß Ursel, DK

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 22:14 Uhr

Nein, Albas bereits geborene Kinder müssen dann für IHRE Kinder eine Geburtsanzeige aufgeben (falls diese nicht in D geboren werden), und zwar im 1. Lebensjahr, damit diese (Albas Enkel) die dt. Stabü bekommen.

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Re: Welche Fälle? ich verstehe nicht

Antwort von Steffi528 am 26.03.2013, 22:14 Uhr

Ich hatte mal ein beinah staatenloses Kind betreut / begleitet. Na, ein paar Tage lang war es staatenlos, aber es hatte sich dann zum Glück alles geregelt.
Damals wusste ich auch noch nicht, das ein Kind, welches in D geboren wurde, deren Eltern einen Asylantrag gestellt hatten, ebenfalls ganz schnell einen Asylantrag stellen muss, damit den Eltern nicht vorgeworfen werden kann, das sie schummeln und so die ganze Familie wieder abschieben.

Christliche Iraker, ganz heftiger Fall. Sie konnte englisch. In den drei Monaten musste sie hören, wie drei mit ihr bekannten Familien mit allen Kindern ermordet wurden. Die Familie hatte zusammengelegt, damit das Paar, sie damals schwanger und ein Kind) "raus" kommen.

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von DK-Ursel am 26.03.2013, 22:16 Uhr

"weil es da manchmal Ausschlußkriterien gibt - bspw vom anderen Staat her, es müssen ja beide Seiten tolerant sein - Bsp Österreich"

oder DK

Früher mu´ßten sich die Kinder mit 2 Staatsbürgerschaften mit Volljährigkeit entscheiden, welche sie beibehalten wollten.
War das erst 1977, wo das für Dtld abgeschafft wurde?
Ich hätte auf etwas früher gesetzt..
Aber egal.

Gruß´Ursel, DK

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 22:20 Uhr

Um 1977 herum endete die Frist, mit der Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter (die damals automatisch nur die Stabü des Vaters erhielten) auf Antrag der Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit "durch Erklärung" rückwirkend per Geburt erhalten konnten.

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PS

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 22:23 Uhr

...und innerhalb dieses Zeitraums wurde die doppelte per Geburt von dt. Seite aus möglich

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zur erklärung

Antwort von antonia am 26.03.2013, 22:50 Uhr

erstmal danke für die vielen informationen.

unsere kinder haben 2 sb, meine deutsche und die italienische von meinem mann.
bekannte von uns, sie mit niederländischer sb und er mit italienischer
sb, sie schon einige zeit - er seit geburt in deutschland, haben vor vier jahren in deutschland lebend nachwuchs bekommen. welche sb hat das kind automatisch?
haben wir überlegt, sind aber nicht sicher. ich würde auf deutsch tippen, da beide schon lang in d sind, die anderen sb evtl. auf antrag?

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Re: zur erklärung

Antwort von DK-Ursel am 26.03.2013, 22:56 Uhr

Hej Antonia!

Ja, Du siehst, viele meinung (am tollsten sind ja immer, die mit "ich glaube" anfangen -- die schoß mit Belgien ja auch voll daneben!)

Bei Deinem Fall sollten sogar 3 Staatsbürgerschaften drin sein:
Niederländisch und Iatlienisch, nach den Eltern
und inzwischen auch deutsch, da mindestens der Vater schon lange in Dtld. lebt.
Noch vor wenigen Jahren wäre da sKind absolut nicht deutsch gewesen!!!
DSas, was Du also ganz "natürlich" annimmst, wäre genau nicht der Fall gewesen, ist er seit einiger Zeit möglch - in Dtld., wohlgemerkt.


Beantragen müssen sie die vererbten nicht, aber nachweisen.
Dazu reicht in en meisten Fällen der Paß, auch wenn dies streng genommen nicht der Beleg für die Staatsbürgerschaft ist.

Gruß´Ursel, DK

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von DK-Ursel am 26.03.2013, 22:56 Uhr

Hab ich das nicht gesagt?

Gruß Ursel, DK

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 23:03 Uhr

Ich dachte, du wärst um eine Generation verrutscht.

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Re: in welche nationalität wird man hineingeboren?

Antwort von Erdbeere81 am 26.03.2013, 23:04 Uhr

hihi, ich habe auf die Stadt Coesfeld getippt und mich auf der HP umgeschaut. :-)
Wir wohnen ja schon richtig am Rand des Münsterlandes, keine 5 km weiter beginnt der Kreis Gütersloh und somit OWL.

Ja, Coesfeld ist zu weit weg. Aber die Kreisverwaltung an sich ist glaube ich ein guter Arbeitgeber. Man hat viele Möglichkeiten intern zu wechseln, gut aufgestellten Personalrat und gefestigte Strukturen. :-)

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Re: zur erklärung

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 23:07 Uhr

Sie haben automatisch beide Staatsangehörigkeiten. Zwecks Dokumentation würde ich beide Pässe beantragen.

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Re: Klassische Antwort: Kommt darauf an...

Antwort von DK-Ursel am 26.03.2013, 23:08 Uhr

Okay, ist mißverständlich, ich habe die Eltern und dann 2 Generationen Kinder gezählt.
Also für die Enkel der Auswanderer wird es relevant (oder eben enger)...

Gruß Ursel, DK

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Korrektur!

Antwort von Pamo am 26.03.2013, 23:08 Uhr

Siehe Ursel!

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Re: Korrektur!

Antwort von DK-Ursel am 26.03.2013, 23:39 Uhr

Gute Nacht allesammen!!!

Gruß Ursel, DK

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Re: Melanie:

Antwort von sarahleonie0609 am 27.03.2013, 9:50 Uhr

Hallo!

Im Prinzip ist mir das Ganze egal, aber wenn man einen Pass braucht ist das eine gewaltiger und teurer Aufwand!
Ich kann davon eine Lied singen!

Fakt ist- nur 1 Staatsbürgerschaft mit 18 zur Auswahl!

LG melanie

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Re: Stt

Antwort von Alba am 27.03.2013, 9:56 Uhr

"Echt? Das ist ja interessant. Mein Lieblings-Ex behauptet ja immer, GB sei SOOOOO viel liberaler bei der Vergabe der SB als die pösen, faschistoiden Deutschen."

Ich muss dazu noch was sagen, gestern abend war ich an meinem mobi da sind laengere Postings immer so tedious (noch dazu hat jemand das keyboard auf swipe umgestellt und mir wurde nach laengeren Woertern wie zB Staatsbuergerschaft ganz schwummrig).

In vielen Dingen sind solche Angelegenheiten in GB vielleicht liberaler. GB zB ist es voellig egal wieviele Staatsbuergerschaften jemand hat, solange man ein Anrecht auf die britische hat aus welchen Grund auch immer bekommt man die und man muss dafuer keine andere hergeben. Neuseeland und ich denke auch Australien handhaben das genauso. Ich finde das entspricht der Situation im 21. Jahrhundert wo doch sehr viele Kinder geboren werden mit Eltern verschiedener nationaler Herkunft. Meine sind dafuer ein gutes Beispiel, deutsche Mutter, NZ/GB Vater, in Schottland geboren und aufgewachsen. Das wird dann eh erst richtig interessant falls Schottland im Referendum naechstes Jahr fuer Unabhaengigkeit votiert. Keine Ahnung was dann unsere Aufenthaltsrechtssituation ist. Um mich herum gibt es jede Menge aehnlicher Familien.
Es ist zudem ziemlich einfach GB-SB zu bekommen wenn man 5 Jahre als permanent resident in GB war, sowohl mein Australischer als auch mein Fiji Kollege sind mittlerweilen britische Buerger. Man muss einen citizen test machen und dann allegiance to the Queen schwoeren, Ich weiss nicht wie einfach das in Deutschland waere.

Was in GB jetzt allerding passiert ist eine Diskussion ueber Immigration im Allgemeinen, Es ist jetzt schon sehr viel schwieriger Visa und Aufenthaltsgenehmigungen zu bekommen wie noch vor ein paar Jahren. Wir sehen das mit einigen unserer Mitarbeiter, wo doch jetzt sehr viel genauer nachgefragt wird.

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Re: Stt

Antwort von DK-Ursel am 27.03.2013, 11:38 Uhr

" GB zB ist es voellig egal wieviele Staatsbuergerschaften jemand hat, solange man ein Anrecht auf die britische hat aus welchen Grund auch immer bekommt man die und man muss dafuer keine andere hergeben. Neuseeland und ich denke auch Australien handhaben das genauso. Ich finde das entspricht der Situation im 21. Jahrhundert wo doch sehr viele Kinder geboren werden mit Eltern verschiedener nationaler Herkunft. Meine sind dafuer ein gutes Beispiel, deutsche Mutter, NZ/GB Vater, in Schottland geboren und aufgewachsen. "

Ja, aber das unterscheidet sich ja nun icht von sehr vielen anderen (europ./westl.) Stataten, daran sehe ich nicht soviel Fortschrifttliches.

Gruß Ursel, DK

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Re: Stt

Antwort von Alba am 27.03.2013, 12:11 Uhr

Ich dachte Deutschland (und andere Laender auch) gewaehrt nur doppelte Staatsbuergerschaft wenn die Eltern unterschiedliche Nationalitaeten haben? In GB ist es hingegen voellig egal wie viele andere Staatsbuergeschaften man hat und warum, wenn man nach britischem Recht einen Anspruch auf GB-SB hat bekommt man sie. Man muss sich nicht entscheiden zumindestens nicht von britischer Seite, die anderen Laender moegen das unterschiedlich sehen. Mein Australier zB ist Neuseelaender weil seine Eltern Kiwis sind, Australier weil er dort geboren wurde und aufgewachsen ist und jetzt ist er auch Brite weil er mittlerweilen mehr als 5 Jahre hier ununterbrochen resident war und wenn er unterwegs noch eine Staatsbuergerschaft aufsammelt waere es auch kein Problem.
Ich denke nicht das Deutschland aehnlich gelassen auf multiple SBs reagieren wuerde aber vielleicht hat sich das ja geaendert.

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Re: Stt

Antwort von DK-Ursel am 27.03.2013, 22:58 Uhr

Hej Alba!

Naja, mit "ererbten" (nicht-deutschen) Nationalitäten könntest du theoretisch eine dritte = die deutsche erwerben, wenn du eine gewisse Zeit in Dtld. gelebt hast.
Und wenn du dann auch noch die amerianische hast, weil dort geboren, können sie die Deutschen Dir auch nicht wegnehmen.

Du siehst, ganz so eng sieht da sDtld. das auch nicht.

Gruß Ursel, DK

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@Alba

Antwort von Foreignmother am 28.03.2013, 14:21 Uhr

Alba, das kommt auf Deinen Status bei der Geburt des Kindes an. Wir sind beide nicht-GB, aber unser in GB geborener Sohn hat die GB Staatsbuergerschaft, weil wir zum Zeitpunkt seiner Geburt EU Buerger mit schriftlich zertifiziertem "indefinite leave to remain" waren.
Gruss
FM

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