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Geschrieben von discordia3 am 21.11.2019, 7:58 Uhr

Frage zu unterschiedlichen Versicherungen

Hallo, ich habe eine Frage und hoffe, jemand kennt sich aus.
Meine Kinder sind über meinen Mann in der gkv, ich bin privat versichert mit Beihilfeanspruch. Wenn eines meiner Kinder ins Krankenhaus muss, bleibt ja ein Elternteil dabei. Doch wer übernimmt da die Kosten? Darf ich die Kinder begleiten und die gkv zahlt das Tagegeld für mich mit?
Und dann sind das ja sicher "Kind krank Tage". Wenn n die aufgebraucht sind, können die Eltern sich dann in der Betreuung einfach abwechseln?
Ich denke bestimmt viel zu kompliziert, aber als wir am Wochenende kurzzeitig vor der Situation Einweisung standen, war ich mit der orga erstmal überfordert... Zum Glück konnten wir doch wieder nach Hause.

 
10 Antworten:

Re: Frage zu unterschiedlichen Versicherungen

Antwort von cube am 21.11.2019, 8:49 Uhr

Du hast als PKV-Mitglied vermutlich keine 10 Kind-Krank Tage pro Kind, sondern 4-5? Die PKV gewährt idR keine 10 Tage/Kind. Als Beamtin hättest du 4 Tage bei vollem Lohn, danach Urlaub/Freistellung - schau aber in deinen Vertrag, was dazu geregelt ist! Automatisch zu Hause bleiben dürfen - auch unbezahlt - geht nämlich nicht so einfach.

D.h. wenn du deine Tage aufgebraucht hast, hat dein Mann noch 10 Tage pro Kind zur Verfügung (bzw. 25 Tage insgesamt bei mehr als 2 Kindern).
Ist das alles aufgebraucht, könnt ihr Urlaub oder unbezahlte Freistellung bei eurem AG beantragen.
Die GKV deines Mannes wird für dich kein Tagegeld bezahlen - du bist ja nicht ihr Versicherungsnehmer. Für deinen Mann schon.
Bzgl. Krankenhausaufenthalt der Kinder: das wird eigentlich nicht in die Kind-krank-Tage reingerechnet, geht also extra für die Zeit des Aufenthaltes. Danach - also zu Hause noch weiter krank - wird dann aber wieder von den Kindkrank-Tagen abgezogen.

Mein Rat wäre: informiere dich bei deiner PKV ganz genau, wie sich das mit deinen Kind-krank-Tagen verhält! Das macht nämlich jeder PKV anders! Es gibt auch welche, die zahlen nur 3 Tage. Schau in deinen Arbeitsvertrag, was da zu dem Thema geregelt ist.

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Re: Frage zu unterschiedlichen Versicherungen

Antwort von discordia3 am 21.11.2019, 8:57 Uhr

Danke für deine Antwort. Die gkv übernimmt gar keine Kind krank Tage. Ich habe 7 (bzw haben sie jetzt wohl auf 10 erhöht) über den Arbeitgeber.
Wie sich das aber verhält, wenn das Kind krank ist und ich mit im Krankenhaus bleiben muss, konnte ich nicht so schnell rausfinden. Eigentlich zahlt das ja die Versicherung des Kindes und theoretisch müsste denen ja egal sein, für wen das Tagegeld bezahlt wird...

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Ich schlage vor .....

Antwort von Caot am 21.11.2019, 9:19 Uhr

…. dass du das konkret mit deinen/eurem Versicherungen bzw. AG abklärst.

Hier übernimmt die gKV 10 Kindkranktage. Genau bei dem, der da versichert ist, in eurem Fall der Mann. Der AG übernimmt hier mal gar nichts. Diene Kindkranktage wären eigentlich mit deiner pKV abzuklären.

Du siehst daran, alles was hier jetzt geschrieben wird, hilft Dir in keiner Weise weiter. Das ist einfach viel zu individuell.

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Re: Frage zu unterschiedlichen Versicherungen

Antwort von cube am 21.11.2019, 9:44 Uhr

Das die GKV gar keine Kindkrank-Tage übernimmt bzw. die Krankengeldzahlung kann nicht sein. Das ist gesetzlich geregelt. Es sei denn, der AG übernimmt eine Lohnfortzahlung - manche AG´s tun das für zB bis zu 4 Tagen. Ist euer Kind bereits 12 Jahre alt, entfällt diese Regelung aber.
Nein, das zahlt nicht die Versicherung desjenigen, über den das Kind versichert ist. Die Zahlung erfolgt ja nicht an das Kind, sondern an das jeweilige Elternteil - also den Versicherungsnehmer. In diesem Fall dein Mann.
Deswegen ist es eben nicht egal, wer betreut. Es muss der Beitragszahler sein.

Aber wie schon gesagt: ruft bei euren Kassen an und klärt das ab - denn jede Kasse hat eben auch eigene Regelungen dazu, was vorliegen muss, um eine Krankengeldzahlung geltend machen zu können.

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Re: Frage zu unterschiedlichen Versicherungen

Antwort von Trini am 21.11.2019, 9:57 Uhr

Die Versicherung der KINDER ist für die Kind-krank-Tage zuständig.
Da gibt es 10 Stück im Jahr (pro Elternteil??).
Der pflegende Elternteil wird unbezahlt freigestellt, die Kasse übernimmt den Lohnausfall in Höhe des Krankengeldes.

Wir hatten den umgekehrten Fall:
Kinder privat, Mutter gesetzlich - da gab es kein Kinderpflegekrankengeld.

Ob und was die Kasse im Krankenhaus-Fall zahlt, weiß ich nicht.
Kind-krank bekommt man ja eigentlich nur, wenn "keine geeignete Pflegeperson zur Verfügung steht", was im KH ja eher nicht der Fall ist.
Ich war einmal mit in der Klinik. Da war der Große 2 und war noch gesetzlich.
Ich hatte ohnehin meine freien Tage (bzw. es war Wochenende). Meine Unterbringung (plus Essen) war Kulanz der Klinik. Es hat aber auch ordentlich Pflegepersonal gespart.
Im Grundschulalter und schon in der PKV hatte der Kleine Blinddarm. Da ist in der Klinik keiner mehr auf die Idee gekommen, mich mit da zu behalten.
Als sich dasselbe Kind mit 13/14 den Arm gebrochen hat, habe ich nur für den OP-Tag ein Attest bekommen und dafür Sonderurlaub erhalten (öff. Dienst).

Trini

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Re: Frage zu unterschiedlichen Versicherungen

Antwort von discordia3 am 21.11.2019, 10:12 Uhr

Es geht nicht um die Zahlung der kindkranktage. Wie die geregelt ist weiß ich. Das übernimmt mein Arbeitgeber, wenn ich zu Hause bleibe bei Lohnfortzahlung. Die gkv übernimmt 10 Tage, wenn mein Mann zu Hause bleibt. Es ging aber um die Kosten, die für Begleitpersonen beim rooming in im kkh anfallen.

Ich habe mit der PKV gesprochen. Diese Kosten werden von der Versicherung des Kindes gezahlt und zwar egal an wen. Das hat nichts mit kindkranktagen zu tun. Ich kann mein Kind also ins Krankenhaus begleiten und die Kosten werden durch die gesetzliche Versicherung des Kindes gedeckt.

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Re: Frage zu unterschiedlichen Versicherungen

Antwort von desireekk am 21.11.2019, 12:03 Uhr

Hallo

Für Krhs Aufenthalte zählt die GKV nicht „Kind-krank“ sondern etwas anderes... Namen vergessen...

Vorteil: wir auch an PKV-Elternteil gezahlt und sogar auch über BBG-Satz.

War bei mir so: Kind GKV, ich PKV.

Gruß

D

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Das ist ein Grundsatzproblem

Antwort von Ellert am 22.11.2019, 20:02 Uhr

huhu

wir sind alle beihilfeberechtigt
dennoch musste ich damals Urlaub nehmen als meiner im Krankenhaus war
PKV zahlt ja eh nicht, wenn hast Du Anspruch auf Sonderurlaub,
sah mein AG nicht so denn im Krankenhaus ist nicht kind-krank...

ich habe zB nur 8 Tage kind-krank-Anspruch, mein Mann ur 4
das musst Du auch erstmal schauen und regelt sich bei Beamten mit Sonderurlaub
egal wie die Kinder versichert sind

dagmar

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jetzt hab ich es verstanden, es geht um das was die Klinik an Geld will, nicht um

Antwort von Ellert am 22.11.2019, 20:06 Uhr

die Freistellung und den Lohnersatz

dagmar

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Ich hatte den Fall einmal

Antwort von KKM am 22.11.2019, 20:43 Uhr

Kind über Vater gesetzlich beitragsfrei familienversichert.
Ich privat mit Beihilfe.

Kind war 1 Jahr alt und 3 Tage stationär.

Eine Privatrechnung habe ich nie bekommen.
Hat wahrscheinlich die gesetzliche Kasse übernommen.

War 2001.

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