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Geschrieben von amynona am 28.10.2013, 8:54 Uhr

Feiertag-Arbeitgeber anderes Bundesland

Hallo,

Mir stellt sich gerade aktuell die Frage...
Mein Arbeitgeber ist in einem Bundesland, wo der 31.10. nicht Feiertag ist, während im Osten Deutschlands, wo ich lebe und auch mein Arbeitsplatz ist, Feiertag ist.
Zählt der 31.10. dann für mich als an einem Feiertag gearbeitet? Oder ist es ein Werktag, weil mein Arbeitgeber nicht Feiertag hat?

Hatte diese Konstellation noch nicht... deshalb meine Frage.

Danke!

 
13 Antworten:

Re: Feiertag-Arbeitgeber anderes Bundesland

Antwort von MartaHH am 28.10.2013, 9:08 Uhr

Kommt drauf an... wenn du z.B. in "Ostendeutschlands" lebst und in HH arbeitest, müsstest du am 31.10. ganz normal arbeiten.

Wenn du allerdings in "Ostendeutschlands" lebst und dort auch arbeitest, weil die Firma in HH zwar ihren Hauptsitz hat, aber in "Ostendeutschlands" eine Niederlassung, dann hättest du frei.

Wer bei Google in HH arbeitet, hat in D ja auch die ortsüblichen Feiertage, nicht die amerikanischen. Mal GANZ grob gesagt...deren Büro hat ganz normale 5-Tage-Woche.

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Re: Feiertag-Arbeitgeber anderes Bundesland

Antwort von shinead am 28.10.2013, 9:20 Uhr

Du musst arbeiten gehen.
Der Standort bestimmt die Feiertage. Wenn also im Büro an dem Tag ganz normal gearbeitet wird (weil ja kein Feiertag ist), dann musst Du auch kommen.

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Re: Feiertag-Arbeitgeber anderes Bundesland

Antwort von maleja am 28.10.2013, 9:33 Uhr

Ich denke, es zaehlt der Arbeitsplatz und nicht der Hauptsitz der Firma.
Wie ist es dann bei Euch am 1.11.? Wenn der nun z.B. Feiertag im Bundesland des Hauptsitzes waere (also zb baden-wuerttemberg), dann haetten die dort zwar frei, du muesstest ganz normal zur Arbeit. Da kämst Du doch auch nicht auf die Idee, frei zu haben.

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Re: Feiertag-Arbeitgeber anderes Bundesland

Antwort von Leena am 28.10.2013, 9:47 Uhr

Soweit ich, weiß zählt der Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsort. Wenn am Arbeitsort Feiertag ist, ist frei - unabhängig davon, ob der Hauptsitz des Arbeitgebers in einem anderen Bundesland ist, in dem an dem Tag nicht Feiertag ist.

So gesehen und bezogen auf eine reguläre 5-Tage-Woche ohne Besonderheiten - Bundesbeamte, die z.B. in Rh.-Pfalz arbeiten, haben am Freitag (01.11.) frei und arbeiten ganz regulär und normal am 31.10. Bundesbeamte, die in Sachsen arbeiten, haben am 31.10. frei - müssen aber am 01.11. ganz normal arbeiten. Kommt also ganz auf den Arbeitsort an. :-)

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Re: Feiertag-Arbeitgeber anderes Bundesland

Antwort von PinkShark am 28.10.2013, 10:42 Uhr

Hallo,

mein Arbeitsplatz lag in Hessen, während der Mutterkonzern in HH sitzt.
Hatten wir in Hessen einen Feiertag, den die Nordis nicht hatten, hatten wir frei und die Kollegen aus HH waren im Büro.

Wenn jmd in MUC wohnt und arbeitet, aber der Hauptsitz in z. B. HH ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass jmd dann extra für einen Tag zum Arbeiten dorthin bestellt wird.?

Ich habe viel Zeitarbeit gemacht und es oft mitbekommen, dass ein Bundesland "frei" hatte und das andere nicht (innerhalb des Unternehmens). Da war es immer so, dass die Leute am entsprechenden Feiertag einfach nicht da waren, Brückentage genommen habe, etc.

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Re: Feiertag-Arbeitgeber anderes Bundesland

Antwort von jamelek am 28.10.2013, 11:49 Uhr

Es zählt, wo sich dein Arbeitssitz befindet.
Ich wohne in Brandenburg, arbeite in Berlin. Am 31.10. muss ich arbeiten gehen (wäre ich nicht gerade in Elternzeit).

Freundin wohnt in Berlin, arbeitet hier im Umland und hat dementsprechend frei.

LG Jamelek

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Re: Feiertag-Arbeitgeber anderes Bundesland

Antwort von bobfahrer am 28.10.2013, 12:01 Uhr

Wer hier 2 Km weiter in Bayern wohnt aber in BW arbeitet der muss natürlich arbeiten wenn der Feiertag nur in Bayern ist, ist doch logisch.

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Der Arbeitsort zählt (leider)

Antwort von Trini am 28.10.2013, 12:02 Uhr

Sonst hätte ich im feiertagsärmsten BL (Schleswig-Holstein) nämlich alle Feiertage von Baden-Württemberg (Stammsitz KA).

Trini

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nochmal zum Klarstellen

Antwort von amynona am 28.10.2013, 12:23 Uhr

Ich arbeite in der Pflege und somit auf jeden Fall auch WE und Feiertage. Die Frage ist eben für mich, steht mir dann ein freier Tag als Ausgleich zu und eben die Schichtzuschläge?

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Re: nochmal zum Klarstellen

Antwort von bobfahrer am 28.10.2013, 12:27 Uhr

Wenn der Arbeitsort keinen Feiertag hat steht dir auch nichts zu. Warum auch?! Du arbeitest ja nicht am Feiertag.

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Re: nochmal zum Klarstellen

Antwort von amynona am 28.10.2013, 12:47 Uhr

Nein, es ist genau umgekehrt! Der Arbeitsort HAT den Feiertag (und mein Wohnort auch) an dem ich arbeiten werde. Nur der Firmensitz hat den Feiertag nicht!

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Falls Du in Bayern arbeitest...

Antwort von leonessa am 28.10.2013, 12:48 Uhr

...hast Du dafür den 01.11. als Feiertag.


Es zählt immer der Ort, an dem man arbeitet.


LG, Leonessa

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Dann bekommst Du Feiertagszuschlag und Freizeitausgleich. Wie Weihnachten.

Antwort von Trini am 28.10.2013, 12:50 Uhr

Trini

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