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Geschrieben von Finale am 24.10.2019, 12:53 Uhr

Auch Laerm in Wohnung

Wir wohnen seit vielen Jahren in unserer Wohnung. In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden bei der Hausverwaltung, dass aus unserer Wohnung zu lauter Kinderlaerm kommt. Wir wurden angerufen, dass wohl zu vieles Hüpfen und Springen in der Mittagszeit aufgefallen wäre. Meine Tochter ist 11, die Zeiten wo sie in der Wohnung gehüpft ist, sind lange vorbei. Sie kommt meistens gegen 14.00 Uhr nach Hause, 2 mal pro Woche erst nach 15.00 Uhr. Wir essen zusammen und danach liegt sie bestimmt 1-2 Stunden auf ihrem Bett, schreibt ihren Freundinnen, hört Musik oder malt. Danach macht sie Hausaufgaben und lernt. Manchmal sind wir abends noch unterwegs. Der Laerm kann nicht von ihr sein. Ich habe es der Hausverwaltung so mitgeteilt und für mich ist die Angelegenheit erledigt. Wuerdet ihr noch was unternehmen?
Direkt angesprochen wurden wir nie.

 
2 Antworten:

Re: Auch Laerm in Wohnung

Antwort von cube am 24.10.2019, 12:57 Uhr

Nein. Wenn die Hausverwaltung nicht nochmal auf euch zu kommt, würde ich das damit als erledigt betrachten.
Sollten die nochmal auf euch zukommen, würde ich wohl bitten, über den Beschwerdeführer informiert zu werden, um das direkte Gespräch suchen zu können.

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Re: Auch Laerm in Wohnung

Antwort von Berlin! am 24.10.2019, 15:25 Uhr

Du hast alles richtig gemacht.
Zum einen ist Kinderlärm hinzunehmen. Das ist mehrfach so entschieden worden.
Und wenn dazu der Lärm gar nicht von Euch kommt, hat es sich damit.

Über die HV wirst Du jedoch nicht erfahren, wer sich beschwert hat. Datenschutz.

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