April 2012 Mamis

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Geschrieben von Persik, 21. SSW am 15.11.2011, 15:51 Uhr

@ principessa1980 BV - Was passiert mit Resturlaub?

Hallo principessa1980,

bist du dir sicher? Habe seit Nov.auch BV und wollte meinen Urlaub ( 13 Tage für 2011 und 13 Tage für 2012 ) auszahlen lassen.

Habe heute eine Antwort per Post bekommen:

Eine Urlaubsabgeltung,das heißt die Auszahlung d. Urlaubs, muss nur vorgenommen werden, wenn der Arbeitgeber den Freizeitanspruch des Arbeitnehmers nicht mehr erfüllen kann, weil das Arbeitsverhältnis beendet wurde und der Arbeitnehmer den Resturlaub nicht mehr nehmen kann.
Dies ist bei Ihnen nicht der Fall.
Sie können Ihren Urlaub gerne nach der Elternzeit nehmen, dh. evtl. anhängen.

Kann ich das so stehen lassen?

Danke für die Hilfe.

 
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